Die EU-Kommission will offenbar mit guten Beispiel vorangehen und hat sich neue Regeln für den Umgang mit Open-Source-Software gegeben.
Software, die im Rahmen der Arbeit der EU-Kommission erstellt wird, soll künftig als Open Source bereitgestellt werden, sofern dies Vorteile für Bürger, Unternehmen oder andere Staatsdienste hat. Grundlage dieser am 8. Dezember von der EU-Kommission veröffentlichen Entscheidung samt neuer Regeln ist eine zuvor durchgeführte Studie zu den möglichen Vorteilen beim Einsatz von Open-Source-Software.
Unter den neuen Regeln (PDF) soll es den eigenen Diensten der Kommission künftig deutlich einfacher als bisher erlaubt sein, eigene Software als Open Source zu veröffentlichen oder auch direkt zu anderen Open-Source-Projekten beizutragen. Letzteres umfasst Projekte, die “im Interesse der Union oder eines ihrer politischen Ziele liegen”. Die konkrete Umsetzung ist hier jedoch noch offen.
Möglich könnte sein, dass dies auch Patches für Open-Source-Software umfasst, die die Kommission selbst einsetzt. Explizit erlaubt werden sollen Beiträge zu Projekten, die über sogenannte Contributor License Agreements (CLA) eine weitgehende Übertragung der Urheberrechte einfordern.
Wichtiger als Beiträge zu externen Projekten ist der Kommission wohl aber selbst erstellte Software. In der Ankündigung hervorgehoben wird etwa die sogenannte eSignature. Dabei handelt es sich um eine Reihe von Werkzeugen zum Erstellen und Überprüfen elektronischer Signaturen, die in allen EU-Staaten gültig sind.
Veröffentlicht werden soll auch LEOS (Legislation Editing Open Software), mit der Entwürfe für Gesetzestexte einfacher erstellt werden können. Für diese Software arbeitet die Kommission bereits mit Deutschland, Spanien und Griechenland zusammen.
Über die verschiedenen Programme der Kommission und ihrer Dienste teilt diese nach eigenen Angaben schon jetzt “Hunderte” Software-Projekte als Open Source mit der Öffentlichkeit. Die neue Strategie sieht zudem vor, dass diese und weitere Open-Source-Software der Kommission in einem zentrale Repository bereitgestellt werden soll.




Wie war das noch gleich mit dem Staatstrojaner der auch ganz zufällig pünklich mit der covid-“warn”-app online ging? Oder das selbst in FOSS Projekten eine Hintertür eingebaut werden soll?
Selbes Ding hier, zwar ist der schritt zu begrüßen aber selbst wenn die Programme FOSS sind und auf Schadcode überprüft wurden, würde ich sie nicht einmal mit der Kneifzange anfassen.
“Software, die im Rahmen der Arbeit der EU-Kommission erstellt wird, soll künftig als Open Source bereitgestellt werden, sofern dies Vorteile für Bürger, Unternehmen oder andere Staatsdienste hat.”
Keine bedingungslose Zusage mit einer hübschen Hintertür, um eine Software doch nicht im Quellcode zur Verfügung zu stellen.
Es passt aber sehr gut zur “souveränen” Cloud-Infrastruktur GAIA-X, wo auch US-amerikanische Cloud-Anbieter beteiligt sind.