Im Rechtstreit zwischen Linux-Entwickler Christoph Hellwig und VMware wegen Verletzung der GPL haben die Kontrahenten einen neuerlichen Schlagabtausch hinter sich. Die gerichtliche Anhörung könnte im ersten Quartal stattfinden.
Wie berichtet hat Christoph Hellwig gegen VMware Klage vor dem Hamburger Landgericht eingereicht. Er wirft VMware vor, unter anderem mit ESXi seine Urheberrechte am Linux-Kernel zu verletzen. Verhandlungen mit VMware über eine außergerichtliche Beilegung waren gescheitert. Christoph Hellwig wird durch den Anwalt Till Jaeger vertreten und finanziell vom Software Freedom Conservancy (SFC) unterstützt.
In der Auseinandersetzung hat VMware nun bei Gericht eine Verteidigungsschrift eingereicht und Christoph Hellwig hat darauf geantwortet. Die Dokumente sind nicht öffentlich. Gegenüber dem SFC hat Hellwig aber die dort vertretenen Positionen umrissen. Nach Hellwigs Angaben gegenüber der SFC fusst die Verteidigungsschrift von VMware auf zwei Positionen. Erstens wird das Copyright von Hellwig am Linux-Kernel angezweifelt und damit die Rechtmäßigkeit der Klage selbst. Das zweite, technische Argument lautet, dass Vmklinux ein Interoperabilitätsmodul sei, dass über das stabile Interface VMK API kommuniziere.
Laut Hellwig hat er seine intensive Mitarbeit und seine Entwicklungen am Kernel in seiner Antwort auf die VMware-Schrift dokumentiert. In technischer Hinsicht spricht er laut dem Beitrag des SFC zum Stand des Rechtsstreits Vmklinux die vorgebrachte Interoperabilitätsfähigkeiten ab. Vmklinux und Vmkernel kommunizierten auch nicht über ein Interface, so Hellwig. Vmklinux sei vielmehr eng an eine bestimmte Version von ESXi gebunden. Das Gericht habe eine Anhörung in der Sache auf das erste Quartal 2016 festgesetzt. Der Artikel “Umstrittener Code” aus dem Linux-Magazin 06/2015 befasst sich mit dem Fall Hellwig gegen VMware.



