Der Digitalverband Bitkom hat aus seinem Spezialgebiet einige neue Vorschriften und Rechte für deutsche Verbraucher für das Jahr 2021 zusammengefasst. Die elektronische Patientenakte zählt dazu.
Die elektronische Patientenakte (ePA) startet ab Januar zumindest mit der Einführungsphase. Gesetzliche Krankenversicherungen müssten ihren Patienten dann auf Wunsch eine solche digitale Akte zur Verfügung stellen, teilt der Bitkom mit. Die Nutzung sei aber freiwillig und der Versicherte behalte die Hoheit darüber, welche Informationen in der ePA gespeichert seien. Die ePA soll schnellen Zugriff auf medizinischen Daten und Diagnosen ermöglichen und später im Jahr auch in Arztpraxen verfügbar sein.
Zudem ist die Home-Office-Pauschale beschlossene Sache. Für jeden Kalendertag der Jahre 2020 und 2021, an dem Steuerpflichtige ihre gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben, können sie einen pauschalen Betrag von fünf Euro geltend machen – maximal jedoch 600 Euro pro Jahr, teilt der Bitkom mit. Dies gelte auch, wenn die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmers nicht erfüllt seien. Zu beachten sei, dass die Pauschale auf die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro pro Jahr angerechnet werde. Sollten die Werbungskosten den Betrag von 1.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, habe der Arbeitnehmer keine zusätzliche Steuerersparnis
Neu ist auch die Zwei-Faktor-Authentifizierung beim Online-Bezahlen mit Kreditkarte. Wer beim Online-Shoppen mit Kreditkarte zahlt, müsse ab dem 1. Januar 2021 eine zusätzliche Sicherheitsstufe nehmen. Die Prüfziffer auf der Rückseite der Karte reiche dann nicht mehr aus. Die Zwei-Faktor-Authentifizierung lasse sich durch zwei der drei folgenden Faktoren erfüllen: Wissen (etwa Passwort), Besitz (etwa Karte), Inhärenz (etwa Fingerabdruck). Ein häufig verwendetes, zusätzliches Sicherheitsverfahren sei der Versand einer Transaktionsnummer (TAN) an ein Mobiltelefon.
Für einige Elektrogeräte gelten ab dem 1. März 2021 neue Label für Energieeffizienz, teilt der Bitkom mit. Geräte wie Geschirrspüler, Waschmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte sowie Fernseher und Monitore seien dann nur noch in den Klassen A bis G eingestuft. Bisher übliche Bezeichnungen wie A+++ oder A++ entfallen. Die Anforderungen an die Sparsamkeit der Geräte steige, denn die einzelnen Klassen seien granularer abgetrennt.





