Neue Sicherheitsfeatures für Chrome

Der Chrome-Browser erhält eine Reihe neuer Sicherheitsfeatures, darunter die Möglichkeit, Berechtigungen nur für einen einzelnen Anwendungsfall zu vergeben.

Wie Andrew Kamau, der Product Manager für Chrome in einem Google-Blog mitteilt, kommt das neue Chrome-Update mit einer verbesserte Sicherheitsprüfung, eine einfacheren Möglichkeit, Website-Benachrichtigungen abzulehnen, und der Option, einmalige Website-Berechtigungen zu erteilen.

Die überarbeitete Sicherheitsüberprüfungsfunktion wird jetzt automatisch im Hintergrund von Chrome ausgeführt und unternimmt proaktivere Schritte, um den Anwender zu schützen. Sie informiert auch über Aktionen, die sie durchführt, wie etwa den Entzug von Berechtigungen für Websites, die Kennzeichnung potenziell unerwünschter Benachrichtigungen und mehr. Darüber erinnert Safety Check den Nutzer des Browsers daran, wenn etwas seine Aufmerksamkeit erfordert, zum Beispiel ein Sicherheitsproblem, das behoben werden muss. Safety Check schützt auch vor missbräuchlichen Benachrichtigungen, indem es automatisch die Berechtigungen für Benachrichtigungen von Websites entzieht, bei denen Google Safe Browsing feststellt, dass sie Nutzer dazu verleiten, die Berechtigung zu erteilen.

Zudem wird es noch einfacher, unerwünschte Website-Benachrichtigungen abzubestellen. Auf Pixel-Geräten und bald auch auf weiteren Android-Geräten kann man einfach auf die Schaltfläche “Abmelden” direkt in der Benachrichtigungsleiste tippen, um keine Benachrichtigungen mehr von dieser Website zu erhalten. Diese Funktion hat bereits zu einer 30-prozentigen Verringerung des Benachrichtigungsvolumens auf unterstützten Pixel-Geräten geführt.

Einmalige Berechtigungen für Chrome auf Android und Desktop geben den Anwendern mehr Kontrolle über die Daten, die sie mit Websites teilen. Mit dieser Funktion kann der User einer Website bestimmte Berechtigungen – wie etwa den Zugriff auf Kamera oder Mikrofon – nur einmalig erteilen. Sobald er die Website verlässt, widerruft Chrome die Berechtigungen. Die Website kann diese Berechtigungen erst dann wieder nutzen, wenn sie erneut ausdrücklich erteilt werden.

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