Lobbyverbände laufen Sturm gegen Grüne Netzpolitik

Mit “klärenden Worten und Fakten” wenden sich vier prominente Grüne derzeit an ihre Mitglieder, die am kommenden Sonntag auf der Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) in Kiel unter anderem auch den Leitantrag “Offenheit, Freiheit, Teilhabe – die Chancen des Internets nutzen – den digitalen Wandel Grün gestalten” diskutieren und beschließen werden.

Der Leitantrag D-02 (“Mehr Demokratie ist die Lösung” setze sich unter anderem konsequent für ein Ende der Kriminalisierung von Bagatelldelikten rund ums Urheberrecht ein. Pauschalentgeltungsmodelle wie eine Kulturflatrate im Sinne eines “Vergütens statt Verfolgen” finden sich da ebenso wie das Ziel, der Netzneutralität, “Löschen statt Sperren” bei Missbrauchsdarstellungen und ist grundsätzlich gegen eine Vorratsdatenspeicherung. Offene Standards, freie Software und beispielsweise die Pflicht für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, selbstproduzierte Inhalte unter freien Lizenzen dauerhaft verfügbar zu machen, stoßen offensichtlich den Verbänden der Rechteverwerter sauer auf.

Offenheit, Freiheit, Transparenz: Destruktiv?

Die AG Kino, der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft , der HDF Kino e.V. und der Interessenverband des Video und Medienfachhandels IVD wendete sich deshalb Ende letzter Woche mit einem Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten, in dem der Leitantrag scharf kritisiert, nach Meinung der Grünen diffamiert wird. Die Interessenverbände sehen in D-02 eine “Gefährdung der Informations-, Presse- und Meinungsfreiheit”. ihr Schreiben spricht von einer “destruktiven Grundhaltung des Antrags (…) bezüglich der Urheberrechte” und behauptet, “Löschen statt Sperren”, eine allgemeine Netzneutralität und die Ablehnung einer Vorratsdatenspeicherung würde illegalen Inhalten Tür und Tor öffnen und den Strafverfolgern jegliche Mittel rauben, die Nutznießer zu verfolgen.

Die Antwort, die die grünen Bundestagsmitglieder Claudia Roth, Volker Beck, Jerzy Montag und Konstantin von Notz verfasst haben, stellt klar, dass die vier Verbände auch die Initiatoren von “Raubkopierer sind Verbrecher” sind. “In einem Ton, den wir uns umgehend verboten haben”, stellten die Lobbyvertreter nach Meinung der Grünen-Chefs unwahre Behauptungen auf, die jeglicher Grundlage entbehrten und die Grünen als Förderer von Kinderpronogrpahie darstellten. Dem sei beileibe nicht so, der Antrag richte sich unter anderem genau nach den fraktionsübergreifenden Ergebnissen der Internet-Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft”, setze auf Ausgleich statt Kriminalisiserung und fördere gerechte und justiziable Modelle für die Zukunft des Internets. Die im Schreiben der Industrie zitierte Passage sei bewusst verfälscht wiedergegeben und suggeriere, die Grünen träten gegen eine Löschung von Missbrauchsdarstellungen im Internet ein.

Absurd, meinen die Grünen

Das, so das Schreiben der Grünen, sei einfach absurd, die Intentionen der Verfasser seien klar: “Uns bestärkt das Schreiben in unserer Grundhaltung einer offenen, freiheitlichen und auf Teilhabe ausgerichteten Netzpolitik, zeigt es doch sehr anschaulich, wie unwillig bestimmte Akteure sind, sich im gesamtgesellschaftlichen, aber vor allem auch im eigenen Interesse endlich Gedanken über zukünftige Geschäftsmodelle in Zeiten der Digitalisierung und des Internets zu machen.”

Gerade die jüngste Rede von EU-Kommisarin Kroes, wo diese neue, fairere Ansätze bei Urheberrecht und -Vergütung fordert, und die Entwicklungen in der amerikanischen Administration (Stichwort (SOPA), die US-Urheberrecht auch außerhalb der USA durchsetzen wollen, bestärke die Grünen in ihren Forderungen. Das Schreiben der Lobbyverbände findet sich hier:

die Antwort der Grünen hier:

Ein Blogpost im Redaktionsblog des Linux-Magazins beschäfigte sich ebenfalls mit der Thematik.

 

 

E-Mail Benachrichtigung
Benachrichtige mich zu:
0 Kommentare
Älteste
Neuste Beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Nach oben