Leitfaden für Handel mit gebrauchter Software

Der Arbeitskreis Intellectual Property beim BITKOM hat einen Leitfaden zum Handel mit gebrauchter Software veröffentlicht.

Aufgrund von Schwierigkeiten bei der rechtlichen Einordnung des Gebrauchthandels und der Verunsicherung bei Kunden hält es BITKOM für sinnvoll, die zum jetzigen Zeitpunkt vorliegende Rechtsprechung zu analysieren und über den Gebrauchtsoftwarehandel und dessen rechtliche Einordnung zu informieren. Beleuchtet werden die urheberrechtlichen Grundsätze, noch unstrittene Rechtsfragen und die bereits ergangenen Entscheidungen des EuGH und des BGH. Mit Blick auf diese Entscheidungen werden die Rechtsfolgen, mögliche Einschränkungen und die Beweislastregeln diskutiert. Es schließt sich ein Blick auf offene Fragen und die Zukunft der Rechtssprechung auf diesem Gebiet an.

Den Leitfaden rundet eine praktische Checkliste ab, die aufführt, was  beim Kauf wie auch Verkauf von gebrauchter Software beziehungsweise gebrauchten Softwarelizenzen aus urheberrechtlicher Perspektive zu beachten ist, damit man um auf der sicheren Seite ist. Der Leitfaden ist hier erhältlich.

E-Mail Benachrichtigung
Benachrichtige mich zu:
0 Kommentare
Älteste
Neuste Beste Bewertung
Nach oben