Der Digitalverband Bitkom hat seinen Leitfaden zur Ausgestaltung von Verträgen für IT-Projekte in einer erweiterten Neuauflage veröffentlicht. Der Leitfaden decke typische Fragenkomplexe in IT-Verträgen ab, darunter Haftung, Gewährleistung, Mitwirkungspflichten, Rechteverteilung und Verzug.
Als Praxishilfe soll der Leitfaden dazu beitragen, Streitigkeiten bei der Verhandlung von IT-Verträgen zwischen den Vertragspartnern zu entschärfen und den Vertragsparteien Auswege aus festgefahrenen Vertragsverhandlungen aufzeigen, teilt der Bitkom mit.
Thomas Kriesel, Bereichsleiter Unternehmensrecht bei Bitkom erläutert, dass man mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen der Corona-Pandemie auch ein Modul zu Höherer Gewalt aufgenommen habe, das unverschuldete Leistungsverzögerungen thematisiere. Hierfür gäbe es im deutschen Recht bisher keine gesetzlichen Regelungen.
Die von Bitkom vorgeschlagenen Vertragskonzepte seien anders als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nicht einseitig zugunsten einer Vertragspartei formuliert, sondern wollen die Interessen beider Parteien ausgewogen berücksichtigen. Ziel sei es die Verhandlungszeit zu Standardvertragsfragen erheblich zu verkürzen und damit mehr Zeit für die Absprache von Besonderheiten zu bekommen.
Der Bitkom mahnt aber an, dass die Empfehlungen des Leitfadens weder für das Geschäft mit Verbrauchern (B2C) noch für das Massengeschäft geeignet seien. Die Konzeption der vorgestellten Vertragsmodule erfordere eine Einigung der Vertragsparteien über die Aufnahme jeder einzelnen vorgeschlagenen Regelung in den Vertrag und über ihre Ausgestaltung im konkreten Anwendungsfall. Deshalb seien die Vertragskonzepte vor allem auf Projekt- und Beratungsverträge ausgerichtet. Zudem ersetze der Leitfaden keine juristische Beratung, diene aber der Orientierung über die zu regelnden Fragen und zeige praxisorientierte Regelungsmöglichkeiten auf. Der Download des Leitfadens ist bei Bitkom möglich.





