Im großen Buch der Störerhaftung gibt es ein neues Kapitel: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in einem Verfahren gegen ein Mitglied der Piratenpartei für offenes WLAN ausgesprochen.
Das Landgericht München I hatte sich an den EuGH gewandt, um herauszufinden, ob die deutsche WLAN-Störerhaftung mit europäischem Recht konform geht. Mit dem Schlussplädoyer von Maciej Szpunar, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, gibt es nun eine offizielle Reaktion auf die Anfrage. Beim Generalanwalt handelt es sich laut Digitale Gesellschaft um eine Art Gutachter am EuGH, dessen Entscheidungsvorschlägen der Gerichtshof in der Regel folgt.
Demnach gilt die E-Commerce-Richtlinie laut Szpunar nicht nur für große Internetprovider, sondern auch für Betreiber drahtloser Internetzugänge. Das heißt, sie müssen sich nicht für Rechtsverletzungen ihrer Nutzern verantworten. Laut Szpunar müssen die Betreiber ihren Zugang weder mit einem Passwort sichern, noch ihn verschlüsseln oder den Datenverkehr überwachen. Er muss die WLAN-Nutzer nicht identifizieren und Daten nicht auf Vorrat speichern. Lediglich ein Gericht kann ihn dazu verpflichten, eine konkrete Rechtsverletzung zu verhindern.
Folgt der EuGH dem Plädoyer, kollidiert die europäische Rechtsprechung mit dem Gesetzentwurf zur Reform der WLAN-Störerhaftung, an dem die große Koalition arbeitet. Der komplette Schlussantrag lässt sich auf den Webseiten der EU nachlesen, eine Zusammenfassung liefert die Pressemitteilung.






Dieses Urteil gilt leider nur fuer Gewerbetreibende und NICHT fuer uns Normalbuerger laut n-tv:n-tvde: Keine Störerhaftung für WLAN-Anbieter (Mittwoch, 16. März 2016)Dort heißt es:”Es ist noch kein Urteil, aber ein Papier, das wegweisend sein dürfte: Nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters haften Geschäfte, Bars oder Hotels mit ungesichertem WLAN-Netz nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter. Nationale Gerichte dürften zwar eine Lösung des Problems verlangen, argumentierte Generalanwalt Maciej Szpunar in seiner Stellungnahme (Rechtssache C-484/14). Allzu weitreichende Auflagen hält er aber nicht für zulässig.””Auch der Verein Digitale Gesellschaft begrüßte die heutige Einschätzung. Mit seinem Schlussantrag habe der Generalanwalt eine “wichtige Weichenstellung für mehr offene Funknetze… Mehr »
Und genau deswegen sage ich:das widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz! Dewegen fordere ich: wenn Abschaffung der Störerhaftung, dann fuer ALLE!! Dass heißt:1. Abschaffung der Störerhaftung fuer uns kommunale freie WLANs da wir ueber unsere kommunalen Steuern solche freien WLANs mitfinanzieren und damit Mitanbieter sind.2. Abschaffung der Störerhaftung fuer Gewerbetreibende3. Abschaffung der Störerhaftung fuer uns Privatbuerger, da wir unsere Router ja ebenfalls anbieten können, die wir ja gleichzeitig auch wieder nutzen.Ergo: wir Buerger sind Anbieter und Nutzer gleichzeitig und damit sage ich mal:warum sollen wir Buerger nicht auch von dieser EU-Richtlinie und von diesem Urteil profitieren?? Daher: ersatzlos weg mit dieser Störerhaftung und… Mehr »