Elon Musk unterliegt mit einem erstem Versuch, die Umwandlung von OpenAI in ein gewinnorientiertes Unternehmen zu blockieren. Das Gericht beschleunigte aber den Fall, damit Musks Kernforderungen in einem Prozess vor Ende des Jahres behandelt werden können.
Musk hatte beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt und behauptet, dass die Konversion von OpenAI in ein gewinnorientiertes Unternehmen gegen die Bedingungen seiner Spenden an das Unternehmen verstößt. Allerdings habe Musk die für eine einstweilige Verfügung erforderlichen Beweise nicht erbracht, entschied Richterin Yvonne Gonzalez Rogers.
Die Richterin merkte an, dass Spender von OpenAI möglicherweise Steuerabzüge von einer gemeinnützigen Organisation in Anspruch genommen haben, die sich nun in ein gewinnorientiertes Unternehmen verwandelt, und sagte, das Gericht “stimmt zu, dass erheblicher und irreparabler Schaden entsteht, wenn öffentliche Gelder verwendet werden, um die Umwandlung einer gemeinnützigen Organisation in eine gewinnorientierte Organisation zu finanzieren.” Was jedoch den Antrag betrifft, die Umwandlung vor einer Verhandlung zu blockieren, “wird der Antrag auf eine einstweilige Verfügung, die alle Schritte zur Umwandlung von OpenAI in eine gewinnorientierte Organisation untersagt, abgelehnt.”
Musk konstatiert, er habe nur an OpenAI gespendet, weil das Unternehmen behauptet habe, dass es Menschen über den Profit stellen und als Gegengewicht zu den anderen dominanten Akteuren im KI-Bereich dienen würde. Im vollen Bewusstsein, dass Musks Geld davon abhängig war, dass er sein Geld wohltätig einsetzen wollte, hätten die Angeklagten entgegen ihren ursprünglichen Versprechen nun mit dem Aufbau eines gewinnorientierten Giganten begonnen.
Musk konnte allerdings – abgesehen von eigenen E-Mails und Social-Media-Posts – keinen förmlichen Vertrag vorweisen, der seine Bedingungen festgeschrieben hätte. Ob Musks Mails und Posts aber ausreichen, um seine Ansprüche zu begründen, ist umstritten.




