Gema siegt vor Landgericht München über OpenAI

(C) unter Verwendung eines Motivs von Andrei Suslov / 123RF.com

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Die Verwertungsgesellschaft Gema hatte in einem Urheberrechtsprozess OpenAI verklagt, weil es deutsche Liedtexte – konkret ging es um neun Liedern, darunter bekannte Titel wie “Atemlos”, “Männer” von Herbert Grönemeyer , “Über den Wolken” von Reinhard Mey und “In der Weihnachtsbäckerei” von Rolf Zuckowski – für das Training seiner Sprachmodelle benutzt hat.

OpenAI hatte argumentiert, dass es diese Liedtexte nicht im Wortlaut gespeichert habe. Sie seien lediglich in sein statistisches Modell eingeflossen. Da die Outputs nur als Folge von Eingaben von Nutzern (Prompts) generiert werden würden, seien nicht die Beklagten, sondern der jeweilige Nutzer als Hersteller des Outputs für diese verantwortlich.

Die auf das Urheberrecht spezialisierte 42. Zivilkammer des Landgerichts München I folgte dieser Argumentation nicht und gab den Ansprüchen der Gema auf Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatz im Wesentlichen statt. Sowohl durch die Memorisierung in den Sprachmodellen als auch durch die Wiedergabe der Liedtexte in den Outputs des Chatbots lägen Eingriffe in die urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor. Memorisierung meint hier die wörtliche Übernahme von Textpassagen aus den Trainingsdaten in die Ausgabe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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