EuGH: Verbraucherverbände dürfen bei DSGVO-Verstößen klagen

Verbraucherverbände können vor Gericht ziehen, wenn es um die Verletzung von DSGVO-Informationspflichten geht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun bestätigt.

Der EuGH ist in dem Verfahren vom Bundesgerichtshof (BGH) angerufen worden. Der BGH wird nach dem Richterspruch aus Luxemburg demnächst voraussichtlich eine finale Entscheidung treffen. Ausgangspunkt war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)  gegen Meta (Facebook).

Zum Hintergrund: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Facebook Ireland (jetzt Meta Platforms Ireland) bereits im Jahr 2012 verklagt. Dabei geht es um Datenschutzverstöße im App-Center des sozialen Netzwerks. Vom Landgericht Berlin bis zum BGH bejahten alle Instanzen den Verstoß. Allerdings wird vom BGH hinterfragt, ob der vzbv in solchen Fällen klagebefugt ist. Dies hat der vom BGH eingebundene EuGH jetzt auch für Fälle bestätigt, in denen es um die Verletzung von DSGVO-Informationspflichten geht. Bereits 2022 bestätigte der EuGH die Klagebefugnis bei Verstößen gegen die DSGVO.

E-Mail Benachrichtigung
Benachrichtige mich zu:
0 Kommentare
Älteste
Neuste Beste Bewertung
Nach oben