Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat jetzt der von manchen Inhalteanbietern geforderten Extra-Abgabe für Speichermedien die Grundlage entzogen.
Die obersten Richter der Europäischen Union in Luxemburg entschieden im Fall von Nokia gegen die dänische Verwertungsgesellschaft Copydan (C-463/12), dass für Kopien, für die bereits eine Lizenz erworben wurde, wie zum Beispiel bei iTunes, keine nochmalige Vergütung als Privatkopie zulässig ist. Dieser Grundsatz gilt immer dann, wenn nach nationalem Recht wirksam eine entsprechende Lizenz eingeräumt werden kann. Damit kippt die so genannte Festplattenabgabe, die von Kunstschaffenden und Rechteinhabern mit dem Hinweis auf die “Gratiskultur” im Internet und den Schaden durch illegale Downloads von Musik und Filmen gefordert worden war.
Eine Ausnahme bilden theoretisch per DRM geschützte Titel, da DRM-Sperren aber nur von technisch sehr versierten Nutzern umgangen werden können, stelle das keine Basis für eine allgemeine Regelung dar.
Für den Endverbraucher bedeutet das Urteil, dass der Großteil der legal erworbenen Inhalte von einer nochmaligen Vergütung ausgeschlossen ist. Für den Chef von Conrad Österreich, Thomas Schöfmann, der auch Sprecher der Plattform für ein modernes Urheberrecht ist, meint, es handele sich um ein “Luftschloss, das nun endlich geplatzt ist”. “Mit gutem Grund regen sich die Leute seit zwei Jahren über die Idee einer Festplattenabgabe so auf. Es geht nicht nur ums Geld. Niemand lässt sich gern ein X für ein U vormachen”, resümiert Schöfmann.





