EU-Kommission verpasst sich KI-Leitlinien

Die EU-Kommission hat für den internen Umgang mit künstlicher Intelligenz ein Regelwerk aufgestellt.

Demnach sollen jetzt interne operative Leitlinien geschaffen werden, die den Mitarbeitern – Nutzern, Entwicklern oder Beschaffern von KI-Systemen – klare und pragmatische Anleitungen für den Einsatz solcher Systeme an die Hand geben.

Außerdem soll eine Bewertung und Klassifizierung von KI-Systemen erfolgen, die die Kommission einsetzt oder einzusetzen plant. Das soll auf der Grundlage eines risikobasierten Ansatzes und unter Verwendung der operativen Leitlinien der Kommission geschehen, heißt es in der Ankündigung.

Die Kommission will auch auf den Einsatz von KI-Systemen verzichten, die als unvereinbar mit den europäischen Werten gelten oder eine Bedrohung für die Sicherheit, den Schutz, die Gesundheit und die Grundrechte der Menschen darstellen.

Mit der Schaffung von Organisationsstrukturen zur Erfüllung der Verpflichtungen der Kommission in Bezug auf KI soll ebenfalls begonnen werden.

Dabei werde die Kommission die geplanten politischen und legislativen Initiativen der EU sowie alle geltenden Rechtsvorschriften berücksichtigen, einschließlich derjenigen über Nichtdiskriminierung, Zugänglichkeit, Informationssicherheit und Datenschutz.

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