EU-Kommission durchleuchtet Amazons Empfehlungssysteme

Die EU-Kommission fordert in einem Auskunftsersuchen Amazon auf, im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) mehr Informationen über die Maßnahmen zu liefern, die die Plattform ergriffen hat, um die DSA-Verpflichtungen in Bezug auf die Transparenz von Empfehlungssystemen und deren Parametern zu erfüllen.

Amazon soll der Kommission außerdem darlegen, wie es die Vorgaben des DSA zum Anzeigenregister und zum Risikobewertungsbericht einhält. Amazon muss laut der Meldung der EU-Kommission die geforderten Informationen bis zum 26. Juli 2024 vorlegen.

Besonderes Augenmerk legt die Kommission auf ausführliche Informationen über die Einhaltung der Bestimmungen über die Transparenz der Empfehlungssysteme, die Eingabefaktoren, Funktionen, Signale, Informationen und Metadaten, die für solche Systeme verwendet werden. Außerdem muss Amazon erklären, welche Optionen den Nutzern angeboten werden, um sich gegen die Erstellung von Profilen für die Empfehlungssysteme zu entscheiden.

Auch zur Gestaltung, Entwicklung, Bereitstellung, Prüfung und Pflege der Online-Schnittstelle der Anzeigensammlung des Amazon Stores will die EU informiert werden.

Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 66 des DSA zur Folge haben.

Nach seiner Einstufung als sehr große Online-Plattform und der Entscheidung des Gerichtshofs, den Antrag von Amazon auf Aussetzung der Verpflichtung, sein Anzeigenarchiv öffentlich zugänglich zu machen, abzulehnen, ist Amazon verpflichtet, alle DSA-Verpflichtungen zu erfüllen.

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