
Das EIFv2 enthält unter anderem diese zeitliche Übersicht zu europäischen Interoperabilitätsinitiativen zwischen 1993 und 2010.
Die Europäische Kommission schiebt mit der zweiten Auflage des European Interoperability Framework (EIF) und mit einer European Interoperability Strategy (EIS) europäische Verwaltungen in Richtung offener Standards.
Die jetzt veröffentlichte Version 2 des EIF ist gegenüber der Vorgängerversion von 2004 um 15 Seiten angewachsen. Die 40-seitige Empfehlung, die europäische Behörden zu Interoperabilität in ihren öffentlichen Internet-gestützten Angeboten anleiten soll, ist von der Europäischen Kommission zusammen mit einem Strategiepapier als Anhang zu einer Kommunikationsinitiative veröffentlicht worden, der “Commission’s Communication on Interoperability”. Der eigentliche Kommunikationsakt, eine Art Mission Statement, klamüsert unter anderem die bisherigen Aktivitäten verschiedener Institutionen auseinander. Anhang 1 und 2 dieses Papers enthält dann die neue EIS (PDF) und das revidierte EIFv2 (PDF).
In der zweiten Auflage enthält der Leitlinienkatalog in Kapitel 5.2 die Auflage, dass europäische Verwaltungen Spezifikationen nach den Kriterien Qualität, Marktunterstützung, Wiederverwendbarkeit und Offenheit wählen sollen (in dieser Reihenfolge). Die letzten beiden Punkte werden eigens in Unterabschnitt 5.2.1 erläutert. Hier heißt es:
“Der Grad an Offenheit ist ein wichtiges Element um zu beurteilen, wie wiederverwertbar und verteilbar die Software-Implementierungen einer Spezifikation sind. Offenheit ist dann gewährleistet,
- Wenn alle Stakeholder gleichermaßen an der Weiterentwicklung teilhaben können und wenn öffentliche Kommentierung Teil des Entscheidungsprozesses ist;
- wenn jeder die Spezifikation einsehen kann;
- wenn enthaltenes geistiges Eigentum zu FRAND-Bedingungen oder kostenlos so lizenziert sind, dass sowohl proprietäre als auch quelloffene Software sie implementieren können.
Die Kommission ermutigt europäische öffentliche Services, offene Standards wegen ihres positiven Effekts auf Interoperabilität – demonstriert zum Beispiel am Internet-Ökosystem – zu verwenden. Die Verwaltungen dürfen aber auch weniger offene Spezifikationen verwenden, wenn offene nicht existieren oder den Anforderungen nicht genügen. In jedem Fall muss die gewählte Spezifikation vom Markt unterstützt sein, es sei denn es geht um die Erstellung innovativer Lösungen.”
Im Folgekapitel 5.3 “Contribution to the standardisation process” auf Seite 31 heißt es darüber hinaus: Falls passende Standards von der Verwaltung selbst erstellt oder von ihr angestoßen werden muss, soll dabei ein offener Standard nach diesen Kriterien herauskommen.
Zum Vergleich: In der Vorgängerversion EIFv1 von 2004 (PDF) hieß es unter Abschnitt 1.3 (Underlying Principles): “Um interoperable europäische E-Government-Angebote zu unterbreiten, müssen die Entscheider offene Standards in den Blick nehmen. Als offen gilt ein Standard dann,
- wenn eine nicht-gewinnorientierten Organisation den Standard pflegt und der Weiterentwicklungsprozess des Standards offen ist;
- wenn der Standard veröffentlicht, er kostenfrei oder gegen eine Schutzgebühr erhältlich ist sowie von allen kostenfrei oder gegen eine Schutzgebühr kopiert und verteilt werden darf;
- wenn die in dem Standard enthaltenen Patente unwiderruflich kostenfrei zur Verfügung stehen;
- wenn die Wiederverwendung des Standards nicht beschränkt ist.”

Das EIFv2 enthält unter anderem diese zeitliche Übersicht zu europäischen Interoperabilitätsinitiativen zwischen 1993 und 2010.
Unter einem Interoperability Framework versteht die Europäische Kommission laut den im EIF hinterlegten Definitionen einen “einvernehmliche Herangehensweise an Interoperabilität von Organisationen, die gemeinsame öffentliche Services anbieten wollen.” Das EIF enthält demnach einen Satz von Termini, Konzepten, Prinzipien, Policies, Richtlinien, Empfehlungen und so weiter. Die EIS ist außerdem als Basis des EIF definiert. Letzteres stellt also gewissermaßen die Implementierung des Ersteren dar. Zu dem EIS-EIF-Gespann hat das Europa-Organ auch eine FAQ-Seite online gestellt. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse und der Reaktionen hat der dänische E-Government-Consultant John Gøtze in seinem Blog versammelt.
Bei der Revision des EIF gab es unter den beteiligten Lobbygruppen (etwa die FSFE und die BSA) Uneinigkeit vor allem über den Passus, der Patente in offenen Standards enthält. So argumentierte die BSA gegen die offene Implementierungsmöglichkeit auch zu Open-Source-Bedingungen: Das werde Unternehmen davon abhalten, ihre Patente in offene Standards einzubringen (wir berichteten).





