Die digitale Gesellschaft sieht durch das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) die Meinungsfreiheit in Gefahr und fordert Internetnutzer auf, bei den zuständigen Abgeordneten Protest anzumelden.
Am 19. Mai will der Bundestag über das NetzDG beraten, Ende Juni will er es verabschieden, das “Hate Speech” und “Fake News” bekämpfen soll. Die Digitale Gesellschaft kritisiert den Entwurf deutlich und fordert die Leser auf, E-Mails an die Abgeordneten im Ausschuss und die Fraktionsspitzen zu schicken, um ihrer Kritik an dem Entwurf Nachdruck zu verleihen.
Das Gesetz sei unausgegoren und fördere “eine rigide Löschpraxis nach dem Motto ‘Im Zweifel für die Löschung'”, schreibt die Initiative. Erhalten Betreiber von sozialen Netzwerken, etwa Facebook, Twitter oder Google, Beschwerden über “strafbare Inhalte”, sollen sie diese binnen 24 Stunden oder sieben Tage löschen. Kommen sie dem nicht nach, werden Strafen bis zu 50 Millionen Euro fällig. Die Digitale Gesellschaft kritisiert, dass hier private Unternehmen und nicht Gerichte über die Strafbarkeit entscheiden. Die löschen dann lieber, bevor sie hohe Geldstrafen in Kauf nehmen, befürchtet die Initiative und beschneiden so womöglich legitime Meinungsäußerungen.
Ein zweiter großer Kritikpunkt gilt der “Auskunftsbefugnis zur Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten”. Die schaffe “einen faktischen Klarnamenzwang” und “eröffne ein gefährliches Missbrauchspotenzial”, weil sie sich gleichermaßen an kleine und große Dienstanbieter im Sinne des Telemediengesetzes richte. Vor allem kleine Anbieter dürften, um aufwändige juristische Prüfungen zu umgehen, die Informationen zu Anschlussinhabern einfach herausgeben. Unter dem Vorwand der Persönlichkeitsrechtsverletzung ließen sich auf diesem Wege dann über die IP-Adressen auch die persönlichen Daten und Anschriften von Kritikern, politischen Gegnern oder Stalking-Opfern in Erfahrung bringen.
Tatsächlich könnte sich das Gesetz, das sich vor allem gegen “Hate Speech” und “Fake News” richten will, als ein Bumerang erweisen. Kundige Internetnutzer werden sich (weiterhin) hinter Anonymisierungsdiensten verstecken, während Durchschnittsanwender sich aus Angst vor juristischen Schritte nicht mehr trauen, ihre legitime Meinung öffentlich zu äußern. Insgesamt betrachtet die Digitale Gesellschaft das Gesetz daher als einen juristischen Schnellschuss, da nicht zuletzt kaum Untersuchungen zu jenen Themen vorliegen, die das Gesetz bekämpfen will.



