Datenschutz: Facebook-Fanpage der Bundesregierung verstößt gegen DSGVO

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat das Bundespresseamt (BPA) angewiesen, den Betrieb der Facebook Fanpage der Bundesregierung einzustellen. Ein entsprechendes Schreiben habe der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zu Beginn der Woche versendet.

Das Bundespresseamt habe ab Erhalt des Bescheids vier Wochen Zeit diesen umzusetzen oder dagegen zu klagen, teilt der Datenschutzbeauftragte weiter mit. Er habe lange darauf hingewiesen, dass der Betrieb einer Facebook Fanpage nicht datenschutzkonform möglich sei, schreibt Kelber. Das würden die eigenen Untersuchungen und das Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz zeigen. Alle Behörden stünden in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten. Dies sei beim Betrieb einer Fanpage wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden aktuell unmöglich, so Kelber weiter. Es sei wichtig, dass der Staat über soziale Medien erreichbar sei und Informationen teile, heißt es vom BfDI. Die Grundrechte der Bürger müssten dabei aber gewahrt bleiben.

Das BPA müsse als Verantwortlicher nachweisen können, dass die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten würden, so Kelber. Einen solchen Nachweis hätte das BPA im Verfahren nicht erbracht. Der BfDI kritisiert insbesondere, dass es nach seiner Begutachtung hier bislang an einer wirksamen Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung fehle. Außerdem müsse nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz für die Verwendung nicht unbedingt erforderlicher Cookies und ähnlicher Trackingtechnologien eine Einwilligung eingeholt werden. Im Falle der Facebook Fanpages werde eine solche Einwilligung jedoch nach Ergebnis der aufsichtsbehördlichen Prüfungen derzeit nicht wirksam eingeholt.

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