Datenschutz: Bußgeld über 10,4 Millionen Euro gegen Noteboksbilliger.de

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Barbara Thiel, hat eine Geldbuße über 10,4 Millionen Euro gegenüber der Notebooksbilliger.de AG verhängt. Das Unternehmen habe über mindestens zwei Jahre seine Beschäftigten per Video überwacht, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage vorgelegen habe, teilte die Datenschutzbeauftragte mit.

Wie die Landesbeauftragte für den Datenschutz weiter mitteilt, hätten die unzulässigen Kameras Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche aufgenommen. Es seien auch Kunden von Notebooksbilliger.de unzulässig von der Videoüberwachung betroffen gewesen, so die Datenschützer. Einige Kameras seien auch auf Sitzgelegenheiten im Verkaufsraum gerichtet gewesen.

Notebooksbilliger.de sieht das Bußgeld in keinem Verhältnis zur Größe und Finanzkraft des Unternehmens sowie zur Schwere des vermeintlichen Verstoßes stehen. “Wir haben erhebliche Zweifel am fairen Umgang mit unserem Unternehmen, fordern hier eine differenzierte Betrachtungsweise und werden daher gerichtlich gegen den aus unserer Sicht falschen und nicht rechtmäßigen Bescheid vorgehen”, lässt das Unternehmen wissen.

Das Unternehmen hatte sich darauf berufen, mit den Videokameras, Straftaten verhindern und aufklären zu wollen sowie den Warenfluss in den Lagern nachzuverfolgen, teilte die LfD mit. Diese Gründe seien aber zunächst nicht zulässig, es müssten zuvor mildere Mittel geprüft werden, etwa stichprobenartige Taschenkontrollen beim Verlassen der Betriebsstätte. Eine Videoüberwachung zur Aufdeckung von Straftaten sei zudem nur rechtmäßig, wenn sich ein begründeter Verdacht gegen konkrete Personen richte, so die LfD. Dann könne eine zeitlich begrenzte Überwachung mit Kameras erfolgen. Bei Notebooksbilliger.de sei die Videoüberwachung aber weder zeitlich noch auf bestimmte Personen beschränkt gewesen. Dass die Aufzeichnungen teilweise 60 Tage gespeichert worden seien, und damit deutlich länger als erforderlich, komme noch erschwerend hinzu.

“Wir haben es hier mit einem schwerwiegenden Fall der Videoüberwachung im Betrieb zu tun”, sagt die LfD Niedersachsen, Barbara Thiel, “Unternehmen müssen verstehen, dass sie mit einer solch intensiven Videoüberwachung massiv gegen die Rechte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstoßen”.

Die 10,4 Millionen Euro seien das bisher höchste Bußgeld, das die LfD Niedersachsen unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausgesprochen habet, teilt die LfD mit. Die DSGVO ermögliche es den Aufsichtsbehörden, Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens zu verhängen. Das gegen Notebooksbilliger.de ausgesprochene Bußgeld sei noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen habe seine Videoüberwachung mittlerweile rechtmäßig ausgestaltet und dies der LfD Niedersachsen nachgewiesen, teilen die Datenschützer mit.

Der Digitalverband Bitkom springt Notebooksbilliger.de zur Seite. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder erklärte: “Das gegen Notebooksbilliger verhängte Bußgeld ist nach allem, was sich derzeit sagen lässt, absolut unverhältnismäßig. Dies ist nun der zweite Fall innerhalb kurzer Zeit, in dem einer Datenschutzbehörde offenkundig das rechte Maß bei der Ahndung von Verstößen gegen die DS-GVO abhandenkam. Erst kürzlich ist ein durch den Bundesdatenschutzbeauftragten verhängtes Bußgeld vor Gericht auf ein Zehntel reduziert worden. Die Datenschutzbehörden müssen bei der Verhängung von Bußgeldern mehr Augenmaß entwickeln.”

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Atalanttore
5 Jahre her

Notebooksbilliger.de verkauft keine Notebooks mit Linux.

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