Datenschützer legen Standards für Messenger-Prüfung fest

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat ein Konsultationsverfahren für einen Prüfkatalog für Messengerdienste gestartet.

Da Messengerdienste immer weitere Verbreitung sowohl im Privaten als auch im Arbeitsalltag finden, will der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) einen einheitlichen Standard bei der Prüfung dieser Dienste anlegen und hat die Entwicklung eines Prüfkatalogs angestoßen. Die Entwicklung des Katalogs erfolge im Wesentlichen durch Professor Mathieu Cunche (INSA-Lyon) und den Fachbereich des BfDI. Fachanwendende sowie die Zivilgesellschaft seien eingeladen, den Katalog zu kommentieren.

Messengerdienste seien in verschiedensten Variationen, Ausführungen und Systemintegrationen vorhanden, teilt der BfDI mit. Ein einheitlicher Prüfstandard sei daher sehr komplex. Die öffentliche Konsultation soll Aufsichtsbehörden, Anbietenden, Nutzenden und Entwicklerinnen und Entwicklern von Messengerdiensten die Möglichkeit geben, Spezial- und Grenzfälle aufzuzeigen sowie Anpassungs- und Erweiterungsvorschläge einzureichen.

Kommentare und Stellungnahmen können unter Verwendung des Feedbackformulars bis zum Ende des Konsultationszeitraums gesendet werden. Das Konsultationsverfahren läuft bis zum 15. November 2024.

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1 Kommentar
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Angie
1 Jahr her

Zitat: “… Die öffentliche Konsultation soll Aufsichtsbehörden, Anbietenden, Nutzenden und Entwicklerinnen und Entwicklern von Messengerdiensten…”

das muss doch dann korekt “Entwickelnden” heißen, statt “Entwicklerinnen und Entwicklern”

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