Bundesnetzagentur: Höchststand bei unerlaubten Werbeanrufen

Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, ist im Jahr 2021 die Zahl der eingegangen schriftlichen Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe auf 79.702 angestiegen. Im Vorjahr waren es, damals ebenfalls ein Höchststand, 63.273 Beschwerden.

Bei den Beschwerden lagen besonders häufig Werbeanrufe zu Energieversorgungsprodukten vor. Es folgten dann Werbeanrufe zu Versicherungs- und Finanzprodukten. Ein weiteres häufiges Beschwerdethema seien aggressiv beworbenen Zeitschriftenabonnements und Gewinnspielen zuzuordnen.

Bei den Ermittlungen gegen die unerlaubten Werbeanrufe sei ein deutlicher Anstieg von Anrufen festzustellen, bei denen gar keine Rufnummer oder missbräuchlich eine im Tagesrhythmus wechselnde falsche Rufnummer angezeigt werde. Verbraucher falle es damit schwer, Werbeanrufe zu erkennen und ihren Eingang zu verhindern. Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, hätten Täter in diesen Fällen seit 1. Dezember 2021 mit erheblich höheren Bußgeldern zu rechnen. Der Gesetzgeber habe den Bußgeldrahmen für Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen von bislang 10.000 Euro auf 300.000 Euro erhöht.

Im Jahr 2021 seien wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung Bußgelder in einer Höhe von 1.43 Millionen Euro verhängt worden. Auch bedeute im Vergleich zu den Vorjahren eine Steigerung. Im Jahr 2020 seien es 1,35 Millionen Euro gewesen.

Wer Werbeanrufe erhält, ohne dass hierfür eine Einwilligung vorliegt oder obwohl ein Werbewiderruf ausgesprochen wurde, kann sich bei der Bundesnetzagentur unter Telefonwerbung-Beschwerde melden.

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