BSI empfiehlt hybride Verschlüsselungsverfahren

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat neue Kriterien zur Bewertung der digitalen Souveränität von Cloud-Diensten veröffentlicht.

In der jährlichen Aktualisierung seiner kryptographischen Empfehlungen (TR-02102) spricht sich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstmals für ein Ablaufdatum klassischer asymmetrischer Verschlüsselungsverfahren aus.

Nach den Empfehlungen des BSI sollten bis Ende 2031, für höchstsensitive Anwendungen bereits Ende 2030, diese Verfahren nicht mehr alleine eingesetzt werden. Stattdessen will das BSI diese Verfahren in hybrider Form mit Post-Quanten-Kryptographie kombinieren. Für klassische Signaturverfahren ist eine Abkündigung der alleinigen Nutzung bis Ende 2035 geplant.

Die kryptographischen Empfehlungen TR-02102 wird in vielen Bereichen auch international als Referenz für den Stand der Technik herangezogen. In zahlreichen Produkten, etwa im Bereich der Verarbeitung von Verschlusssachen, ist eine Konformität zu dieser BSI-TR zudem verpflichtend.

BSI-Präsidentin Claudia Plattner sagte: “Mit der Abkündigung der klassischen Verschlüsselungsverfahren setzen wir neue Maßstäbe. Die Umstellung auf Verfahren der Post-Quanten-Kryptographie ist alternativlos, die Technische Richtlinie gibt nun konkreten Handlungsbedarf vor.”

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