Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den Mindeststandard zum HV-Benchmark kompakt 5.0 in der neuen Version 2.0 veröffentlicht. In der neuen Version des Mindeststandards zum HV-Benchmark kompakt 5.0 sind die Mindestwerte auf das Niveau der Standard-Absicherung nach IT-Grundschutz angehoben worden, teilt das BSI mit.
Der Mindeststandard lege Mindestwerte für die im „HV-Benchmark kompakt“ betrachteten Aspekte der Informationssicherheit fest, die von allen Rechenzentren der Bundesverwaltung erreicht werden müssen, erklärt das BSI.
Mit der neuen Version würden auch die Vorgaben des zeitlich nach dem Mindeststandard verabschiedeten Umsetzungsplan Bund 2017 (UP Bund) umgesetzt. Der UP Bund 2017 lege für seinen Geltungsbereich fest, dass „bei Anwendung des modernisierten IT Grundschutzes die darin beschriebene Standard-Absicherung als Mindestanforderung [für die Bundesverwaltung]“ anzusehen ist. Zudem forderte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages per Maßgabebeschluss die Anhebung der Mindestwerte auf das Niveau der Standard-Absicherung nach IT-Grundschutz.
Der HV-Benchmark kompakt sei eine komprimierte Version des HV-Benchmark. Die Bewertung und Messung erfolgt beim HV-Benchmark kompakt mit Hilfe von 34 besonders relevanten Aspekten der Informationssicherheit, sogenannten Indikatoren, unter der Nutzung von Reifegradmodellen.



