Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., der mehr als 2 100 Unternehmen mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700 000 Beschäftigten vertritt, legt ein Positionspapier zu einem Vortschlag der diesjährigen Frühjahrskonferenz der Landesinnenminister vor. Dabei geht es um die Sperrung gestohlener Handys anhand der IMEI.
BITKOM begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, den Diebstahl von Telekommunikationsendgeräten zu reduzieren. Doch die vorgeschlagene Lösung bewertet der Verband aufgrund zahlreicher technischer Unzulänglichkeiten als nur bedingt geeignet. So kommt es vor, dass IMEI-Adressen durch die Gerätehersteller doppelt vergeben werden. Von einer Sperrung wären dann alle Geräte mit derselben IMEI betroffen. Außerdem lässt sich die IMEI in vielen Fällen relativ leicht manipulieren und damit eine Sperre umgehen. Zudem kann eine solche Sperre immer nur in einem Netz gelten. Selbst wenn es ein nationales Register zu sperrender IMEIs gäbe und alle Mobilfunk-Provider einbezogen wären, könnte das gestohlene Gerät immer noch problemlos im Ausland verwendet werden. Nötig wäre also mindestens eine eutopäische Lösung. In der Folge ergäbe sich kein starker Wertverlust eines gestohlenen Handys und damit auch kein Abschreckungseffekt. Der rechtschaffene Kunde hätte damit auch keinen Nutzen.
Alternativ zur Sperrung über IMEI haben Hersteller von Smartphones bereits vereinzelt Lösungen entwickelt, um ein Endgerät bei Diebstahl aus der Ferne
sperren zu können oder zur Benutzung unbrauchbar zu machen. Im April diesen Jahres einigten sich die große Smartphone-Hersteller auf ein gemeinsames
System („Smartphone Anti-Theft Voluntary Commitment“). Dabei wird eine Sperrfunktion über eine individuelle PIN integriert. Zum einen ist hierbei eine eindeutige Zuordnung zu einem Endgerät möglich. Zum anderen lässt sich ein einmal gesperrtes Handy nicht einfach durch das Zurücksetzen auf Werkseinstellungen reaktivieren. Damit sinkt der Weiterverkaufswert im Falle eines Diebstahls deutlich.



