Das Bundeskabinett hat der Änderung des Funkanlagengesetzes zugestimmt. Damit wird die EU-Regulierung des einheitlichen Ladekabels umgesetzt. Bis Ende 2024 wird USB-C als neuer Standard unter anderem für für Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, Headsets und tragbare Lautsprecher vorgeschrieben, sofern sie mit einem Kabel aufgeladen werden können.
Die Verpflichtung umfasst auch tragbare Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Reader und Navigationsgeräte, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit, das die Gesetzesänderung eingebracht hat. Ab 2026 gelte dieser Ladestandard dann auch für Notebooks.
Mit dem einheitlichen Ladegerät werde für mehr Verbraucherfreundlichkeit gesorgt, indem Ladeschnittstellen und Schnellladetechnologien harmonisiert würden – gleichzeitig entstehe weniger Elektronikabfall, da bisher pro Jahr durch die verschiedenen Ladegeräte rund 11.000 Tonnen Elektroschrott anfallen würden, teilt das Ministerium mit. 2020 seien in der EU von Verbrauchern rund 420 Millionen elektronische Geräte gekauft worden, und jeder Verbraucher besitze im Durchschnitt drei Ladegeräte, von denen er zwei regelmäßig benutze.




Ich halte das für eine grobe Fehlentscheidung, da USB nicht international genormt ist, sondern die Spezifikationen und Rechte einem privaten Unternehmen gehören. Zumindest die relevanten Normen sollten IEC/ISO sein und auch die unverschämten 5k $ für eine USB-ID entfallen.
Eine Standardisierung des USB-Ports ist längstens überfällig. Allerdings sollte es frei und offen sein und für jeden nutzbar.
Sollte der Sachverhalt proprietär und so sein, wie beim vorherigen Kommentator geschrieben sollten die entsprechenden Verbände eine freie Lösung generieren.