Fritzbox-Hersteller AVM hat sich gegen Vorwürfe der FSFE und GPL-Violations gewehrt, dass AVM mit einer Klage gegen den Softwarehersteller Cybits gegen die Prinzipien freier Software verstoße.
Wie Pressesprecher Urban Bastert auf Anfrage des Linux-Magazins mitteilt, vertreibe die Cybits AG mit Surfsitter DSL eine Software, die in gravierendem Maße die Eigenschaften der Fritzbox ändere, ohne den Anwender zu informieren. Das Landgericht und das Kammergericht Berlin, so Bastert, hätten dazu vorläufig entscheiden, dass Cybits die Software in dieser Form nicht mehr vertreiben dürfe. AVM begrüße diese Urteile, weil sie die Leistung der AVM-Entwicklung ebenso schütze wie die Anwender.
Bastert weiter: “Kunden, die eine Fritzbox gekauft haben, erwarten zu Recht, dass sie ein funktionierendes Produkt einsetzen können. Und dafür steht AVM als Hersteller ein. Wenn ein anderes Unternehmen gravierende Änderungen an der Fritzbox vornimmt, dann können wir das, auch im Sinne unserer Kunden, nicht hinnehmen. Wir gehen davon aus, dass diese Aspekte auch im Hauptverfahren berücksichtigt werden und solche Verstöße untersagt werden.”
Der Sprecher betont, dass sich AVM schon seit langem im Open-Source-Bereich engagiere: “Zu unserer Policy gehört auch die ganz klare Trennung zwischen Open Source und unseren eigenen Programmierungen. Und natürlich veröffentlichen wir die Quellen, so wie es laut GNU GPL vorgesehen ist. AVM hält sich an die Lizenzvereinbarungen und sieht sich als aktives Mitglied bei der Weiterentwicklung im Open Source-Bereich.”
Wie berichtet sieht die Free Software Foundation Europe (FSFE) und das von Harald Welte gründete Projekt GPL-Violations sehen in einem Rechtsstreit zwischen DSL-Spezialist AVM und dem Hersteller von Filtersoftware Cybits AG einen Angriff auf die Grundprinzipien von freier Software.
Welte hatte sich dabei als Streithelfer auf seine bestehenden Urheberrechte auf die unter GPL stehenden Programme “msdosfs/FAT” und “mtd” sowie “Netfilter/Iptables” berufen. Da beide Parteien diese Programme nutzten, so heißt es in der Begründung, die Welte vorbrachte, seien beide Parteien Lizenznehmer.


