ai3-Konferenz: Experten beim Begriff Online-Durchsuchung uneins

Bei der ai3-Tagung zum Thema Online-Durchsuchung in Bochum wurde klar, dass selbst Experten unter dem Begriff Online-Durchsuchung verschiedene Dinge verstehen.

Den Unterschied brachte als erster Jürgen Graf zur Sprache, Richter am Bundesgerichtshof: Eine Online-Überwachung sei nie Gegenstand der Rechtsprechung am BGH gewesen und er habe große Zweifel, ob so etwas verfassungsrechtlich machbar wäre, sagte er in Einleitung seines Vortrages. Der Unterschied liege darin, dass eine Durchsuchung einmalig sei und zeitlich begrenzt, und dass sie höchstens wiederholt werde. Eine Überwachung hingegen sei auf Dauer angelegt – von ihr nahm der Richter in seinem Vortrag Abstand.

In der Podiumsdiskussion führte Helmut Ujen vom Bundeskriminalamt die Unterscheidung zwischen Online-Durchsuchung, Online-Überwachung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung ein. Abgrenzungsprobleme ergeben sich zum Beispiel, wenn eine Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) unmöglich ist, ohne gleichzeitig eine Online-Überwachung vorzunehmen. Ujen und Bundesanwalt Michael Bruns führten als Beispiel an, verschlüsselte Kommunikation abhören zu wollen. Die Überwachung von Telekommunikation sei im § 100a der Strafprozessordnung bereits abgedeckt. Damit müssten aber auch die Mittel legitimiert sein, um solche eine Überwachung durchzuführen, meinte Bruns. Ujen und Bruns warfen damit die Frage auf, ob der verdeckte Fernzugriff auf einen Computer unter der Telekommunikationsüberwachung subsumiert werden kann.

Marie Luise Graf-Schlicker, Ministerialdirektorin am Bundesministerium für Justiz verneinte diese Frage. Sie definierte dann den Begriff Quellen-TKÜ als Vorgang, Kommunikationsdaten beim Sender selbst abzugreifen, wo sie noch nicht verschlüsselt seien. Dieses Vorgehen ist nach Ansicht der Ministerialdirektorin nicht mehr durch die Paragraphen 100a und b gedeckt. Ob und wie Gesetze verändert werden müssen, und vor allem, welche Begriffe einfließen, sei derzeit noch nicht geklärt, gab sie zu: “Wir sind am Anfang der Debatte, nicht am Ende der Debatte.” Karl Peter Brendel, Staatssekretär am NRW-Innenministerium, schloss sich dieser Einschätzung an: “Wir müssen uns auf die Begrifflichkeiten einigen. Wir befinden uns in einem Bereich, der noch sehr unklar ist. Wir müssen uns bemühen, genau zu unterscheiden.”

In diesen Tenor stimmte auch der Erlanger Strafrechtsprofessor Hans Kudlich ein. Er zeigte sich gegenüber der Online-Durchsuchung nicht grundsätzlich abgeneigt. Schließlich seien verdeckte Ermittlungen, Datenbeschlagnahmung und auch das Missbrauchspotenzial nicht neu, sondern bei konventionellen Durchsuchungen genauso gegeben, führte er aus. Er lenkte aber den Blick auch auf die Manipulierbarkeit von Daten, während sie übertragen werden: “Wir stehen vor neuen, ungeklärten Rechtsfragen.” Er bezog sich nicht nur auf die Beweiskraft digitaler Daten, sondern auch auf den Rechtsraum des Internet: “Die rechtliche und vor allem die grundrechtliche Zuordnung des Internet ist unklar. Was ist das Internet?”

Dass Juristen, Techniker und Politiker die Begriffe noch exakter definieren müssen, bevor sie in Gesetzestexte wandern, wurde bei der Konferenz deutlich. BGH-Richter Graf und Professor Kudlich appellierten aber an die Teilnehmer, mehr Vertrauen in den Rechtsstaat zu zeigen. Im Anschluss an Jürgen Graf sagte Kudlich: “Es geht mir ähnlich wie Herrn Graf. ich habe ein Ur- oder Grundvertrauen in die Justiz. Müssten wir nicht einen Tick mehr Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden haben?” Ein Teilnehmer aus dem Publikum warnte dagegen: “Die Mittel für einen Orwell-Staat haben wir inzwischen. Nun geht es darum, wie man mit ihnen umgeht.”

Die Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet e.V. (ai3) hatte für den 9. Oktober nach Bochum eingeladen, um in Vorträgen und Diskussionen mit Juristen und Technikern die Online-Durchsuchung zu hinterfragen (wir berichteten). Die ai3 wurde 2005 von den Lehrstühlen Wirtschaftsrecht und Netz- und Datensicherheit der Ruhr-Universität Bochum und Praktikern der IT-Sicherheit gegründet. Die Gruppe hat den anfänglichen Tätigkeitsschwerpunkt Phishing auf das ganze Spektrum des Identitäts- und Identifizierungsschutzes im Internet erweitert und sucht nach technischen und rechtlichen Lösungen.

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