"Struktur, Folge und Anordnung" eines API unterlägen dem Urheberrecht, so urteilte ein US-Gericht im Verfahren Oracle gegen Google – es ging um Java und Android. Aber wie sähe das in Deutschland aus?
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"Struktur, Folge und Anordnung" eines API unterlägen dem Urheberrecht, so urteilte ein US-Gericht im Verfahren Oracle gegen Google – es ging um Java und Android. Aber wie sähe das in Deutschland aus?
Die Community eines Open-Source-Downloadprogramms hat ein Modul programmiert, das geltende Kopierschutzbestimmungen verletzt. Also geht die Pro-Sieben-Sat1-Tochter Myvideo vor Gericht – und gewinnt gegen die Firma hinter der OSS-Software. Ein Urteil mit Konsequenzen.