Aus Linux-Magazin 02/2025

Innenministerin hält an Vorratsdatenspeicherung fest

© alphaspirit / 123RF.com

Bundesinnenministerin Nancy Faeser will noch vor der Neuwahl im Februar 2025 die verdachtsunabhängige Speicherung von IP-Adressen beschließen. Das dürfte zum Bruch mit den Grünen führen.

Wollte die SPD ihren letzten verbliebenen Koalitionspartner verprellen, wäre das ziemlich einfach: Sie müsste lediglich versuchen, das vom Bundestag gestoppte Sicherheitspaket unter Umgehung der Grünen durch Bundestag und Vermittlungsausschuss zu bringen. Obwohl das derzeit ziemlich unwahrscheinlich erscheint, hält Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nach außen daran fest, die verdachtsunabhängige Speicherung von IP-Adressen noch zu beschließen.

Entsprechende Pläne äußerte Faeser (Abbildung 1) zuletzt auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamts (BKA) in Wiesbaden. “Ich bin da glasklar in meiner Haltung. Wir brauchen diese Daten”, sagte die Ministerin in ihrer Rede [1] und erläuterte: “In der analogen Welt hat die Polizei Zugriff auf die Melderegister. Im digitalen Raum ist das ohne IP-Adressspeicherung nicht der Fall. Und, ich will das noch einmal betonen, für mich unbegreiflich.”

Abbildung 1: Innenministerin Nancy Faeser beharrt auf der Vorratsdatenspeicherung. Quelle: Henning Schacht

Abbildung 1: Innenministerin Nancy Faeser beharrt auf der Vorratsdatenspeicherung. Quelle: Henning Schacht

Faeser gibt FDP die Schuld

Laut Faeser war es in dieser Wahlperiode “insbesondere wegen eines Koalitionspartners allerdings nicht möglich, eine Einigung auf nötige Verbesserung zu erzielen. (…) Wäre es nach mir gegangen, hätten wir die verpflichtende Speicherung längst umgesetzt, verhindert haben das andere. Aber ich gebe noch nicht auf, wir haben noch ein bisschen Zeit. Insofern wird es von mir auch noch einen Vorschlag dazu geben.”

Diese Äußerungen erscheinen in mehrfacher Hinsicht merkwürdig. So erweckt Faeser den Eindruck, als hätte nur die FDP die Vorratsdatenspeicherung blockiert. Doch im gültigen Grundsatzprogramm [2] der Grünen heißt es weiterhin: “Anlasslose Massendatenspeicherungen wie auch unzulässige Eingriffe in die Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen untergraben umfassend Grundrechte und sind der falsche politische Weg.”

Umstrittene EuGH-Vorgaben

Zudem gibt es fundamentale Unterschiede zwischen dem Zugriff auf ein behördliches Melderegister und der anlasslosen Speicherung von IP-Adressen. Tatsächlich sind IP-Adressen erforderlich, um über die Bestandsdaten der Provider die Identität einer Person zu ermitteln, die Spuren im Internet hinterlassen hat.

Doch in der analogen Welt wird nicht anlasslos und massenhaft aufgezeichnet, wer wann welchen Ort besucht hat. Das ist in chinesischen Städten mit einer flächendeckenden Überwachung möglich, aber (noch) nicht bei uns. Die obersten Gerichte wie das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof (EuGH) setzten nicht ohne Grund hohe Hürden für die massenhafte und anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten.

Die Einschätzung, dass der EuGH mit seinem jüngsten Urteil die Speicherung von IP-Adressen generell erlaubt habe, teilen IT-Experten zudem nicht. Denn für das Gericht war es wichtig, dass herausgegebene IP-Adressen nur mit der Identität des Betroffenen, nicht jedoch mit möglichen Inhaltenverknüpft sind, die über diese Adresse abgerufen oder hochgeladen wurden. Ein rechtssicheres Verfahren wie die Quick-Freeze-Lösung hätte ohne den Widerstand Faesers schon längst beschlossen sein können. Zu guter Letzt ist Faesers Hinweis, dass noch “ein bisschen Zeit” bleibe, eine gewisse Übertreibung.

Dem Bundestag bleibt wenig Zeit

Aktuell ist völlig unklar, wie viele Sitzungstage es noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gibt. Derzeit steht zumindest fest, dass die letzte Sitzungswoche 2024 noch genutzt wird.

Scheitert Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an der Vertrauensfrage, kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Parlament auflösen. Dann dürfte auch die Union endlich bereit sein, über noch ausstehende Gesetzesvorhaben zu sprechen. Denn der Bundestag ist auch nach der Auflösung immer noch voll handlungsfähig. Rein theoretisch könnten die Abgeordneten die geplanten vier Sitzungswochen im Januar und Februar nutzen.

Vor einer Wahl machen die Abgeordneten allerdings lieber Wahlkampf in ihrem Wahlkreis, wie das sonst in der Sommerpause üblich ist. Daher dürfte die Bereitschaft gering sein, noch komplette Sitzungswochen in Berlin zu verbringen. Allerdings ist es gut möglich, dass die Abgeordneten in die Hauptstadt kommen, um wichtige Gesetze zu beschließen.

BKA-Gesetz in der Ressortabstimmung

Solche Beschlüsse könnten erforderlich sein, um EU-Richtlinien fristgerecht umzusetzen, beispielsweise die NIS2-Richtlinie. Ein gewisser Eilbedarf besteht auch für die Novelle des BKA-Gesetzes. Der Gesetzgeber hat nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bis Ende Juli 2025 Zeit, die unzulässigen Regelungen zu ändern.

Aus diesem Grund leitete das Innenministerium in der vergangenen Woche die Ressortabstimmung zu der Novelle ein. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz wies auf X [3] darauf hin, dass das Ministerium sich bei der Änderung auf die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils konzentriere und Abstand von Überlegungen zur Vorratsdatenspeicherung nehme. “Wir müssen uns auf tatsächlich effektive und dringend benötigte Sicherheitsgesetzgebung konzentrieren”, sagte Notz.

Was ist mit dem Sicherheitspaket?

Doch das Ministerium legte das Thema noch nicht in die Schublade, um es nach der Wahl unter einer möglicherweise unionsgeführten Regierung wieder herauszuholen. Auf Anfrage teilte das Bundesinnenministerium (BMI) mit: “Das weitere Vorgehen beim Thema ‘verdachtsunabhängige Speicherung von IP-Adressen’ wird derzeit im BMI geprüft.”

Eine Option könnte darin bestehen, die Pläne in das Gesetzgebungsverfahren zum BKA-Gesetz nachträglich einzubringen. Möglicherweise mit dem Argument, dass die Stimmen der Union für die Verabschiedung des Gesetzes erforderlich seien. Da die FDP zuletzt sogar die Unterstützung ihres eigenen Netzausbaugesetzes verweigerte, ist eine Blockadehaltung der Liberalen auch hier nicht ausgeschlossen.

Eine weitere Möglichkeit, die Pläne in ein Gesetzgebungsverfahren einzuschleusen, böte ein Vermittlungsausschuss zum Sicherheitspaket. Das Gesetz hat Mitte Oktober 2024 die Union im Bundesrat gestoppt, weil ihr die Pläne nicht weit genug gingen. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU), momentan Vorsitzender der Innenministerkonferenz, forderte die Bundesregierung nach dem Koalitions-Aus dazu auf, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Grüne gegen Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat könnte dies eigentlich ebenso, versäumte aber die Frist dazu. Doch es ist nicht zu erwarten, dass es einen Kabinettsbeschluss mit Zustimmung der Grünen für einen Vermittlungsausschuss gibt. Der Bundestag könnte gleichfalls das Gremium einschalten, aber die Grünen-Fraktion würde dem sicher nicht zustimmen. Viele Abgeordnete dürften erleichtert gewesen sein, dass das Gesetz im Bundesrat scheiterte. SPD und Union hätten für einen Beschluss zwar die Mehrheit. Doch dann müsste die SPD das Rumpfbündnis mit den Grünen faktisch beenden.

SPD-Fraktion offen

Auf Anfrage sagte Fraktionsvize Dirk Wiese: “Wie die SPD-Bundestagsfraktion bereits auf ihrer Klausurtagung Anfang September beschlossen hat, wollen wir ergebnisoffen prüfen, wie eine verhältnismäßige und den Vorgaben des EuGH entsprechende, mithin rechtssichere IP-Adressen-Speicherung möglich ist.” Einen Gesetzentwurf [4], der das umsetzen soll, beschloss der Bundesrat im September 2024.

Auf die Frage, welche Schritte geplant seien, um zu einer Einigung mit der Union über den blockierten Teil des Sicherheitspakets zu gelangen, antwortete das Innenministerium: “Aktuell laufen Beratungen darüber, wie dieser Teil des Sicherheitspakets – insbesondere der biometrische Internet-Abgleich in Fällen schwerer Straftaten und die Befugnis für stichprobenartige Kontrollen durch die Bundespolizei – noch beschlossen werden kann. Weiteren Gesprächen hierzu können wir nicht vorgreifen.”

Neue Überwachungs-Groko?

Der Ausgang der Gespräche dürfte vor allem davon abhängen, wie sich entsprechende Einigungen im Wahlkampf einsetzen lassen. Zweifellos will Faeser, wie vor den Landtagswahlen in Ostdeutschland, beim Thema innere Sicherheit punkten. Da spielt es oft keine Rolle, wie wirksam solche Regelungen in der Praxis sind oder ob sie wieder in Karlsruhe scheitern.

Ob eine neue Überwachungs-Groko vor der Wahl der SPD viele Stimmen bringt, ist zweifelhaft. Das könnte bürgerrechtlich orientierte Wähler, die von der Lindner-FDP enttäuscht sind, eher zu den Grünen treiben. Insofern wäre es sogar ganz praktisch, wenn Faeser im Wahlkampf die Union für das Scheitern des Sicherheitspakets und die FDP für das Scheitern der Vorratsdatenspeicherung verantwortlich machen könnte. (uba)

DIESEN ARTIKEL ALS PDF KAUFEN
EXPRESS-KAUF ALS PDFUmfang: 2 HeftseitenPreis €0,99
(inkl. 19% MwSt.)
LINUX-MAGAZIN KAUFEN
EINZELNE AUSGABE Print-Ausgaben Digitale Ausgaben
ABONNEMENTS Print-Abos Digitales Abo
TABLET & SMARTPHONE APPS Readly Logo
E-Mail Benachrichtigung
Benachrichtige mich zu:
0 Kommentare
Älteste
Neuste Beste Bewertung
Nach oben