Aus Linux-Magazin 03/2022

Datenschützer wollen Weitergabe von Vertragsdaten stoppen

© Sergey Nivens / 123RF.com

Mobilfunkprovider leiten die Vertragsdaten ihrer Kunden ohne Einwilligung an die Schufa weiter. Der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte will das nicht mehr hinnehmen.

Zwischen den deutschen Mobilfunkbetreibern und dem Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber bahnt sich ein Streit über die Weitergabe von Kundendaten an Auskunfteien an. Während die Provider die Weitergabe von Handyvertragsdaten ohne Einwilligung der Kunden weiterhin für rechtmäßig halten, will Kelber auf die Zustimmung der Kunden drängen. Allerdings deuten Provider wie die Telekom und Vodafone an, Alternativen zur bisherigen Praxis zu prüfen.

Hintergrund des Streits ist ein aktueller Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK). Er stellt infrage, dass sich das Übermitteln und Verarbeiten sogenannter Positivdaten an beziehungsweise durch Handels- und Wirtschaftsauskunfteien “grundsätzlich” auf ein “berechtigtes Interesse” nach Artikel 6 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stützen lässt.

VATM verteidigt Praxis

Auf Anfrage teilte eine Sprecherin Kelbers mit Verweis auf den DSK-Beschluss vom September 2021 [1] mit: “Der BfDI wird dieses Papier zum Anlass nehmen, um bei seinem nächsten Jour fixe die unter seiner Aufsicht stehenden Mobilfunkanbieter über das Erfordernis zu informieren, eine Einwilligung zur Übermittlung und Verarbeitung von sogenannten Positivdaten an beziehungsweise durch Handels- und Wirtschaftsauskunfteien einzuholen.”

Auf Anfrage teilte der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hingegen mit: “Diese Datenverarbeitung auf Basis der Interessensabwägung ist weiterhin sinnvoll und erforderlich. Die Interessensabwägung führt dazu, dass die Unternehmen berechtigte Interessen haben und nicht die Rechte der Betroffenen überwiegen.” Dennoch prüfe man eine anderslautende Auffassung der Datenschutzbehörden und wolle “gleichzeitig alternativ über Möglichkeiten einer konstruktiven Lösung” beraten.

Telekom arbeitet an Einwilligung

Zu den sogenannten Positivdaten zählen Namen, Geburtsdatum, Adresse, Vertragsart und Vertragsbeginn beziehungsweise Vertragsende. Die Auskunfteien speichern die Daten und nutzen sie unter anderem bei künftigen Vertragsabschlüssen. Dem Verband zufolge erfolgt die Datenweitergabe “nicht etwa nur zum Schutz unternehmenseigener Interessen, sondern insbesondere auch im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, die von günstigen Mobilfunkverträgen profitieren wollen”.

Abbildung 1: Auskunfteien wie die Schufa in Wiesbaden bekommen die Daten geliefert. Quelle: Schufa Holding AG

Abbildung 1: Auskunfteien wie die Schufa in Wiesbaden bekommen die Daten geliefert. Quelle: Schufa Holding AG

Der VATM vertritt unter anderem die Provider Vodafone, Telefonica und Pyur, die in Konkurrenz zum ehemaligen Monopolisten Deutsche Telekom stehen. Die Telekom erklärte auf Anfrage: “Wir arbeiten aktuell an einer alternativen Lösung auf Basis einer Einwilligung und stehen dafür in Kontakt mit den Auskunfteien und dem Verband VATM.” Bislang übermittle die Telekom die Positivdaten ohne Einwilligung an die Auskunfteien Schufa und Crif GmbH (Abbildung 1). Der Sprecher räumte ein: “Es gibt aus unserer Sicht einige Argumente, die für diese Rechtsauffassung sprechen, auch wenn die Datenschutzkonferenz eine andere hat.”

Verfahren angeblich abgesprochen

Nach Angaben des VATM wurde das Auskunfteiverfahren bislang “entsprechend der Abstimmung mit den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden im Rahmen der DSGVO-Umstellung auf die Rechtsgrundlage der Interessenabwägung gestützt”. Auf Anraten der Aufsichtsbehörden habe man somit flächendeckend auf das Einholen von Einwilligungen für die Verarbeitung im Auskunfteienkontext verzichtet.

Diese Einschätzung ist nicht ganz nachvollziehbar, denn schon im Juni 2018 hatte die DSK festgestellt [2], dass bei der Weitergabe der Daten “regelmäßig” das Schutzinteresse der Betroffenen überwiege und daher eine Einwilligung erforderlich sei. Sowohl “grundsätzlich” als auch “regelmäßig” erlauben jedoch Ausnahmen.

Nicht jeder Vertrag betroffen

Nach Angaben von VATM werden ohnehin nicht die Daten zu jedem abgeschlossenen Mobilfunkvertrag an Wirtschaftsauskunfteien weitergegeben. Verarbeitet würden ausschließlich Verträge mit einem kreditorischen Risiko. “Hier geht es zum Beispiel darum, dass die Anbieter bei der Finanzierung eines Handys in finanzielle Vorleistung gehen oder bei Vertragsanfragen ein Betrugsrisiko prüfen”, heißt es zur Begründung. Das bedeutet, dass die Betreiber Prepaid-Vertragsdaten im Grunde nicht weiterleiten dürften.

Man habe das Verfahren seit vielen Jahren praktiziert, es habe sich bewährt und “wurde uns gegenüber nie von Verbraucherinnen und Verbrauchern beanstandet”, schreibt der Verband. Er verweist auf eine Umfrage [3], wonach 74 Prozent der Verbraucher mit der Datenübermittlung vor Vertragsabschluss zwecks Einschätzung der Zahlungsfähigkeit rechneten.

Datenweitergabe stört Kunden

In der Umfrage wurde den Befragten suggeriert, der Mobilfunkanbieter sei “grundsätzlich berechtigt, Daten über sie als Vertragspartner und den abgeschlossenen Vertrag an eine Auskunftei zu übermitteln”. Nur 17 Prozent der Befragten gaben an, dies sei ihnen nicht bekannt gewesen. Mehr als die Hälfte ging von einer solchen Übermittlung aus, obwohl sie nach Ansicht der Datenschutzbehörden nicht zulässig ist.

Der Umfrage zufolge störten sich immerhin 28 Prozent der Befragten daran, dass die Betreiber nach Vertragsabschluss die sogenannten Positivdaten an die Auskunfteien übermitteln. Noch mehr Befragte (31 Prozent) ärgerten sich darüber, dass diese Daten bei zukünftigen Vertragsabschlüssen berücksichtigt werden.

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