Die stärkere Regulierung von großen IT-Plattformen rückt näher. Die EU-Mitgliedstaaten unterstützen weitgehend die Pläne der EU-Kommission für das sogenannte Gesetz über digitale Märkte.
Große Internet-Plattformen müssen sich auf eine schärfere Regulierung in der EU einstellen. Die 27 Mitgliedstaaten der Union unterstützen weitgehend die Pläne der EU-Kommission für das sogenannte Gesetz über digitale Märkte, mit dem große IT-Konzerne wie Amazon, Google, Facebook oder Apple künftig schärfer kontrolliert werden sollen. Luxemburg und Irland, in denen diese Firmen ihren europäischen Hauptsitz haben, konnten sich einem Bericht [1] des Tagesspiegel zufolge nicht mit ihren Änderungswünschen durchsetzen.
Der im vergangenen Dezember vorgestellte Verordnungsentwurf [2] zielt ausschließlich auf Firmen ab, die im Internet eine besondere Dominanz erlangt haben. Diese sogenannten Gatekeeper müssen bestimmte ökonomische Voraussetzungen erfüllen, um unter die Vorgaben des Gesetzes zu fallen. Falls sie die Auflagen nicht erfüllen, drohen ihnen hohe Bußgelder von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes oder sogar die Zerschlagung.
Kriterien für Gatekeeper
In einem Änderungsvorschlag [3] der slowenischen Ratspräsidentschaft, den Netzpolitik.org veröffentlicht hat, finden sich nur wenige Änderungswünsche der Mitgliedstaaten. Damit bleiben die Voraussetzungen unverändert, unter denen IT-Plattformen die Vorgaben der Verordnung einhalten müssen.
Ein Gatekeeper ist demnach ein Unternehmen, das eine “besondere Bedeutung” im EU-Binnenmarkt hat. Darüber hinaus betreibt es einen zentralen Plattformdienst, der “gewerblichen Nutzern als wichtiges Zugangstor zu Endnutzern dient”. Außerdem soll das Unternehmen eine “gefestigte und dauerhafte Position in seinen Tätigkeiten” genießen oder eine solche Position in naher Zukunft einnehmen.
Keine Änderung bei Ausnahmen
Als weitere Schwellenwerte nennt der Gesetzentwurf einen Umsatz von 6,5 Milliarden Euro in den vergangenen Jahren im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder eine Marktkapitalisierung von 65 Milliarden Euro. Als Voraussetzung für den Betrieb eines Kernplattformdiensts gilt die Präsenz in mindestens drei Mitgliedstaaten bei mindestens 45 Millionen monatlich aktiven Endnutzern und mindestens 10 000 Geschäftskunden im zurückliegenden Geschäftsjahr.
Ebenso entscheidend: Die Ausnahmen für die Befreiung von den Vorgaben sollen unangetastet bleiben. So wollte Irland mit einem Änderungsvorschlag [4] erreichen, dass neben öffentlicher Sittlichkeit, Gesundheit und Sicherheit noch Datensicherheit und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen als Grund für eine Befreiung anerkannt werden können.
Keine neuen Befugnisse
Auch Deutschland, Frankreich und die Niederlande konnten sich nicht mit ihren Änderungswünschen durchsetzen. Sie wollten die Rolle der jeweiligen nationalen Wettbewerbsbehörden stärken. So sollten diese bei systematischer Nichteinhaltung der Vorgaben durch IT-Konzerne selbst eine Marktuntersuchung vornehmen und gegebenenfalls Sanktionen durchsetzen dürfen. Das geht aus einem gemeinsamen Vorschlag [5] der drei Staaten hervor.
Bislang hat laut Artikel 16 des Verordnungsentwurfs nur die EU-Kommission selbst das Recht zu solchen Maßnahmen. Damit will man in Brüssel (Abbildung 1) verhindern, dass nationale Behörden wie im Fall der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu schleppend gegen die Konzerne vorgehen. Nun wird die Kommission zumindest aufgefordert, relevante Untersuchungsergebnisse zu Wettbewerbsfragen sowie “relevante Entwicklungen” zur Kenntnis zu nehmen.
EU-Parlament gefragt
Bevor die sogenannten Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, Ministerrat und Europaparlament beginnen, müssen sich jedoch die Abgeordneten noch auf eine gemeinsame Position verständigen. Das könnte noch in diesem Jahr der Fall sein. Nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung [6] wurde eine geplante Abstimmung des federführenden Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) jedoch verschoben. Dennoch sollen das Europaparlament und der Ministerrat von Dezember an über eine gemeinsame Position verhandeln, um die Umsetzung der Verordnung nicht noch weiter zu verzögern.
Die nun gefundene Position des Ministerrats macht deutlich, dass die IT-Konzerne trotz ihrer “geballten Lobby-Power”, die ihnen eine Studie attestiert, die Pläne der EU nicht entscheidend beeinflussen konnten. Mit Lobby-Ausgaben von 97 Millionen Euro im Jahr liegt die digitale Wirtschaft noch vor Branchen wie der Pharmaindustrie, der fossilen Industrie, der Finanzwirtschaft und der Chemiebranche, heißt es in einer Studie [7] der Organisation Lobby Control und des Corporate Europe Observatory vom August 2021.
Das Digitale-Märkte-Gesetz könnte Plattformen wie Amazon Marketplace, Android, iOS und deren Playstores daher deutlich stärker umkrempeln, als es den IT-Konzernen gefällt. Unter anderem würde dadurch die plattformübergreifende Verknüpfung von Daten stark eingeschränkt.
Infos
- Bericht im Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/digital-markets-act-wie-die-lobbymacht-von-google-und-co-an-der-eu-scheitert/27740612.html
- Verordnungsentwurf: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52020PC0842&from=de
- Änderungsvorschlag Slowenien: https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2021/10/Council-DMA-Third-Compromise-Oct-12-2021.pdf
- Änderungsvorschlag Irland: https://netzpolitik.org/wp-upload/2021/10/03-09-2021_DMA-comments-from-MS_ARTICLES.pdf
- Gemeinsamer Vorschlag DE/F/NL: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/XYZ/zweites-gemeinsames-positionspapier-der-friends-of-an-effective-digital-markets-act.pdf?__blob=publicationFile&v=4
- Bericht der Frankfurter Zeitung: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/digital-markets-act-eu-plant-regulierung-von-internet-konzernen-17605668.html
- Lobby-Control-Studie: https://www.lobbycontrol.de/2021/08/neue-studie-zur-lobbymacht-von-big-tech-in-europa/







