Wer ein Werk mit einer CC-Lizenz verwendet, verstößt schnell mal gegen die Nutzungsbedingungen. Das soll jedoch nicht ausgenutzt werden dürfen, um Nutzer in die Falle zu locken.
Die gemeinnützige Organisation Creative Commons (CC) will das missbräuchliche Vorgehen bei Lizenzverstößen möglichst unterbinden. Dazu strebt die im kalifornischen Mountain View ansässige Organisation eine neue Grundsatzerklärung [1] an. Darin wird darauf verwiesen, dass die Einhaltung der CC-Lizenzen gerichtlich durchgesetzt werden könne. Daraus solle jedoch kein System gemacht werden, um gutwillige Nutzer, die Fehler korrigieren wollten, in eine Falle zu locken. Die Erklärung soll nach Redaktionsschluss dieses Heftes auf dem kommenden CC Global Ende September 2021 beschlossen werden.
Lizenzwust
Je nach CC-Lizenz [2] müssen Nutzer verschiedene Bedingungen erfüllen, um Werke kommerziell oder nicht-kommerziell verwenden zu können. Dazu gehört beispielsweise bei der typischen Wikipedia-Lizenz CC-by-SA [3] die Nennung des Urhebers, ein Verweis auf die Lizenz sowie auf die Verbreitung von Adaptionen unter derselben Lizenz.
Diese teils differierenden Bedingungen (Abbildung 1) wurden in der Vergangenheit von Urhebern ausgenutzt, um andere Nutzer bei Verstößen abzumahnen. So hatte Netzpolitik.org im März 2016 das Vorgehen einer “Cider Connection” [4] aufgedeckt.
Dem Entwurf der Grundsatzerklärung [5] zufolge widerspricht ein solches juristisches Vorgehen dem Sinn der CC-Lizenzen, da Nutzer abgeschreckt werden könnten, wenn ein Fehler bei den Quellenangaben sie so teuer zu stehen komme.
Dorn im Auge
Der neuen Grundsatzerklärung vorausgegangen war, dass der Organisation die zunehmend wenig zimperlichen Durchsetzungsmaßnahmen im Zusammenhang mit ihren Lizenzen selbst aufgefallen war. Solche Aktivitäten stellten eine komplexe Situation für unsere Organisation dar, hieß es damals von der CC-Rechtsexperin Dane Peters. CC-Lizenzen müssten zwar durchsetzbar sein und die Rechte des Urhebers schützen. Gleichzeitig sollen sie flexibel sein, was die erforderliche Namensnennung angeht, die nur “angemessen” sein muss, je nach Mittel, Medium und Kontext der Weitergabe, so Diane Peters weiter. Darüber hinaus habe die CC immer die gütliche Beilegung von Streitigkeiten über die Urheberschaft gefördert, schreibt die Expertin weiter.
Plattformen einbinden
Creative Commons kann als Organisation jedoch solche Prinzipien nicht durchsetzen. Deshalb sollen große Upload-Plattformen die Urheber der dort hochgeladenen Werke dazu verpflichten, dass sie ihre Rechte nur nach diesen Grundsätzen durchsetzen.
Sollte eine finanzielle Entschädigung verlangt werden, beispielsweise bei der kommerziellen Nutzung eines Werkes, das nicht für diesen Zweck freigegeben ist (NC), solle die Entschädigung nicht höher ausfallen als der Betrag, den der Urheber für die Nutzung außerhalb von CC in Rechnung gestellt hätte. Zudem könnten solche Gebühren bei wiederholter Missachtung der Lizenzbedingungen abschreckend wirken.
Kein Geschäftsmodell
Dass der Schadenersatz, der für Urheberrechtsverletzungen zugesprochen werde, manchmal in keinem Verhältnis zum Ausmaß des Schadens stehe und im Falle einer gutgläubigen Wiederbenutzung unangemessen sei, will die Grundsatzerklärung evenfalls eingehen. Vermieden werden solle auf jeden Fall, dass die Durchsetzung der Urheberrechte gewinnbringend werde, insbesondere wenn Lizenzgeber in einer Weise handeln, die den Eindruck erweckt, dass sie wollen, dass Weiterverwender die Lizenz verletzen, damit sie dann satte Gebühren kassieren können. Diese “Trolling” laufe den Grundsätzen der Creative Commons zuwider, heißt es im Entwurf der Grundsatzerklärung.
Kein Freibrief
Die Grundsatzerklärung sieht allerdings auch die Gegenseite in der Pflicht. Die Grundsätze sollten nicht dazu dienen, den Weiterverwendern von CC-lizenziertem Material sich der finanziellen Haftung für die Nichteinhaltung zu entziehen. Auch sollen sie die Bedeutung der Einhaltung der Lizenzbedingungen nicht schmälern. Im Entwurf heißt es: Die CC-Lizenzen spiegeln die tief verwurzelte Überzeugung wider, dass Urhebern die Anerkennung für ihre Arbeit gebührt, wie es auch bei den weltweit geltenden Urheberrechten der Fall ist.”

Abbildung 1: Die restriktivste CC-Lizenz erlaubt nur Download und Weiterverteilung des Werkes unter Nennung des Namens.
Version 4.0 verwenden
Der Urheberrechtsexperte Leonhard Dobusch [6] empfiehlt Nutzern vorläufig die Verwendung von Werken mit CC-Lizenzen der aktuellen Version 4.0 [7] . Diese enthalte eine Klausel, wonach “Lizenzverletzungen folgenlos bleiben, wenn sie binnen 30 Tagen nach Kenntnis korrigiert werden”. Dobusch bezieht sich dabei auf einen Passus in Abschnitt 6(b), in dem es heißt: “Soweit Ihr Recht, das lizenzierte Material zu nutzen, gemäß Abschnitt 6(a) erloschen ist, lebt es wieder auf: automatisch zu dem Zeitpunkt, an welchem die Verletzung abgestellt ist, sofern dies innerhalb von 30 Tagen seit Ihrer Kenntnis der Verletzung geschieht”.
Auf Anfrage, inwieweit diese Klausel vor kostenpflichtigen Abmahnungen wegen fehlender Referenzierung schütze, verwies Dobusch auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Köln [8] zu nicht-kommerziellen Nutzungen. Das Urteil gehe von einer nutzerfreundlichen Auslegung aus, “wonach der Sinn der Regel in der Herstellung des lizenzkonformen Zustands darstellt und für die Dauer der 30-Tage-Frist kein Vergütungsanspruch entsteht”.
Auch in der Grundsatzerklärung der Creative Commons wird die Version 4.0 als Vorbild genannt. Es sei aber bei den Vorgängern der Version 4.0 für Lizenzgeber ebenfalls möglich, bei Verstößen nach dem Muster der 30-Tage-Frist vorzugehen. Reagiere derjenige, der die Lizenz verletzt hat und korrigiere seine Fehler, dann sollte man die Lizenz auch ohne weiteres wieder gewähren.
Wenig Biss
Sarah Hinchliff Pearson, Chefsyndikus von Creative Commons fasst den Geist der Grundsatzerklärung zusammen: “Wir sind uns bewusst, dass diese Prinzipien nur begrenzten rechtlichen “Biss” haben, da Creative Commons nicht das Urheberrecht an Gemeinschaftswerken besitzt. Wir glauben aber, dass es dennoch wichtig ist, zu formulieren, welche Lizenzdurchsetzung Creative Commons für geeignet hält, um den Geist und die Absicht der Lizenzen aufrechtzuerhalten.”
Oder gleich CC0
Unser Kollege Christoph Langner war mit seinem Blog selbst einst Opfer von CC-Abmahnungen [9]. Ein neues Plugin in seinem CMS hatte die Creative-Commons-Lizenzhinweise vernichtet. Seinen Rat von damals unterstreicht er auch noch heute. Wer als Blogger Bilder einsetze, laufe selbst dann noch Gefahr, wenn er sämtliche Anforderungen der CC im Auge habe. Bricht ein Plugin, ein Theme oder gar das CMS mit dem neuesten Update selbst mit der Art und Weise, wie die Lizenzverweise eingebaut sind, dann besteht die Gefahr, einen Brief vom Anwalt zu erhalten. Wer eine Webseite über Jahre hinweg betreiben möchte, habe keine Garantie, dass die Implementation in zehn Jahren noch funktioniere. Man sollte also genau darauf achten, ob ein Bild auch wirklich notwendig sei. Es sei also ratsam, gleich auf CC0 1.0 lizenziertes Material zurückzugreifen, das gemeinfrei sei. Die CC0 1.0 Universell (CC0 1.0) erlaubt es, das Werk zu kopieren, verändern, verbreiten und aufführen und dies auch zu kommerziellen Zwecken, ohne um weitere Erlaubnis bitten zu müssen.
Infos
- CC-Grundsatzerklärung: https://creativecommons.org/2021/08/05/new-license-enforcement-principles-for-public-comment/
- CC-Lizenzen: https://creativecommons.org/about/cclicenses/
- Wikipedia-Lizenz CC-by-SA: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/legalcode
- Netzpolitik zu Cider Connection: https://netzpolitik.org/2016/die-cider-connection-abmahnungen-gegen-nutzer-von-creative-commons-bildern/
- Entwurf Grundsatzerklärung: https://docs.google.com/document/d/1bunttwLFQmc4y-nh-TX2w7hIX_5KgTZlgzlpNfwldWs/edit
- Urheberrechtsexperte Dobusch: https://netzpolitik.org/2021/grundsatzerklaerung-creative-commons-wehrt-sich-gegen-abmahnung-als-geschaeftsmodell/
- CC 4.0: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de
- Urteil des Oberverwaltungsgericht Köln: https://netzpolitik.org/2014/der-dritte-streich-olg-koeln-zu-deutschlandradios-nutzung-cc-lizenzierter-fotos-mit-nc-modul/
- Zeitbombe Abmahnung bei der Verwendung von Creative Commons: https://linuxundich.de/politik/zeitbombe-abmahnung-bei-der-verwendung-von-creative-commons-skley-schroeder-vsge/
- CC0 1.0: https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de






