Trotz scharfer Kritik von Verfassungsrechtlern, Opposition und Netzaktivisten haben sich die Fraktionen von Union und SPD auf den Einsatz von Staatstrojanern durch die Geheimdienste geeinigt.
Der beschlossene Änderungsantrag [1] zum Vorschlag der Bundesregierung zur Quellen-TKÜ verschärft sogar noch die Anforderungen an die Telekommunikationsprovider, was die Kooperation mit den Ermittlern betrifft. Das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts [2] hat den Bundestag bereits passiert. Es gab 355 Ja-Stimmen, 280 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen.
Künftig sind die Provider laut Paragraf 2 des G-10-Gesetzes nicht nur verpflichtet, den Behörden Zugang zu ihren Einrichtungen zu gewähren und ihnen das Aufstellen von Geräten zu erlauben, die per Man-in-the-Middle-Angriff das Einschleusen von Abhörprogrammen ermöglichen. Zusätzlich muss der Anbieter den Behörden noch die “zur Einbringung in den umgeleiteten Datenstrom erforderlichen Informationen über die Strukturen der von ihm betriebenen Telekommunikationsnetze und Telekommunikationsanlagen sowie die von ihm erbrachten Telekommunikationsdienste” mitteilen.
Diese Auskünfte dienen auch dem Zweck, die “angeordneten Einzelmaßnahmen der informationstechnischen Überwachung minimalinvasiv umzusetzen”, heißt es zur Begründung. Explizit nicht umfasst von der Informationspflicht sei “die Beauskunftung etwaiger Schlüssel oder gar die Aufhebung der Verschlüsselung von interpersonellen Telekommunikationsdiensten”.
SPD-Parteichefin warnt vor Gesetz
Die Einigung wurde selbst von der SPD-Co-Vorsitzenden Saskia Esken (Abbildung 1) kritisiert. “Ich halte die Entscheidung für den Einsatz von Staatstrojanern auch weiterhin für falsch, insbesondere in den Händen von Geheimdiensten. Diese Form der Überwachung ist ein fundamentaler Eingriff in unsere Freiheitsrechte und dazu ein Sicherheitsrisiko für unsere Wirtschaft”, twitterte die Netzpolitikerin [3] und fügte hinzu: “Die Anwendung von Schadsoftware zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation und die bewusste Aufrechterhaltung von Sicherheitslücken, um diese Software installieren zu können, schaden der Idee demokratischer Netze und unser aller Sicherheit.”
Esken räumte jedoch in einem weiteren Tweet ein, den Mehrheitsbeschluss der SPD-Fraktion zu respektieren. “Ich teile die Beweggründe der effektiven Strafverfolgung. Die beschlossenen Mittel halte ich aber für falsch und stehe dafür ein, mit Befürwortern und Kritikern im Gespräch zu bleiben”, schrieb sie abschließend.
Jusos sind entsetzt
Die Jugendorganisation der SPD nahm die Entscheidung “mit Entsetzen” zur Kenntnis. Die SPD-Fraktion laufe Gefahr, “verfassungswidriges Recht mitzutragen”, schreiben die Jusos in einem offenen Brief [4] an die Fraktion. Darüber hinaus sei “nicht ersichtlich, aus welchen Gründen ein so weitreichender Eingriff in die Freiheit der Menschen in Deutschland notwendig sein soll”.
Probleme sehen die Jusos genau wie auch Verfassungsrechtler in der geplanten Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Die Behörden sollen nicht nur die laufende Kommunikation der Verdächtigen mitschneiden, sondern “ab dem Zeitpunkt der Anordnung gespeicherte Inhalte und Umstände der Kommunikation” vollständig überwachen und aufzeichnen dürfen. Das apostrophieren die Befürworter euphemistisch als Quellen-TKÜ-Plus, de facto handelt es sich aber eher um eine Online-Durchsuchung light.
Gefahr für Grundrechte
So sagte der Mainzer Juraprofessor Matthias Bäcker in einer Bundestagsanhörung [5]: “Das ist keine Quellen-TKÜ mehr. Das ist eine beschränkte Online-Durchsuchung, an die aber höhere Anforderungen bestehen.” Anders als die Quellen-TKÜ ermöglicht die Online-Durchsuchung einen kompletten Zugriff auf die gespeicherten Daten eines Computers oder Handys. Das ist nur in besonders schwerwiegenden Fällen möglich: Das Vorgehen greift nicht nur in das Fernmeldegeheimnis ein, sondern auch in die Integrität informationstechnischer Systeme, das sogenannte IT-Grundrecht. Das erfordere “besonders hohe Eingriffsschwellen”, mahnte Professor Ralf Poscher vom Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in der Anhörung.
Das sieht auch die Grünen-Fraktion so. “Dass die Bundesregierung nun die Befugnisse im Bereich der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung ausweitet, geht auf Kosten der Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger”, sagte deren Fraktionsvize Konstantin von Notz.
SPD verteidigt Beschluss
Der innenpolitische Sprecher der SPD, Uli Grötsch, verteidigt dagegen den Einsatz der Quellen-TKÜ für die Nachrichtendienste. Ausdrückliche Zielsetzung sei die verbesserte Bekämpfung von Rechtsterrorismus, zitierte ihn der Tagesspiegel. Die Demokratie brauche einen Verfassungsschutz, der “als Frühwarnsystem” arbeiten könne. Dafür brauche der Dienst zeitgemäße Befugnisse.
Zuletzt fiel allerdings zum Beispiel der sächsische Verfassungsschutz dadurch auf, dass er sogar den stellvertretenden Ministerpräsidenten des eigenen Bundeslands, Martin Dulig (SPD), sowie nahezu alle Abgeordneten überwachte.
Datenschützer kritisiert
Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), kritisiert ebenfalls Mängel des Gesetzentwurfs: Das Gesetz lege den Umfang der Informationserhebung nicht klar fest, bemängelte er. So könne aus der Quellentelekommunikationsüberwachung Plus die eigentlich nicht gewollte Online-Durchsuchung werden. “Es besteht die Gefahr, dass das Ausmaß der staatlichen Überwachung in der praktischen Anwendung das für eine Demokratie erträgliche Maß übersteigt”, mahnte der Datenschützer.
Eco warnt
Der Verband der Internet-Wirtschaft Eco bemängelt in Person des stellvertretenden Vorstandsvorsitzender Klaus Landefeld, dass sich der Gesetzgeber entschlossen habe, die Verfassungsschutznovelle im Eiltempo kurz vor Ende der laufenden Legislaturperiode durchzubringen, statt auf die Meinung zahlreicher Experten zu hören: “Diese Unbedarftheit bei einem so sensiblen Thema betrifft uns alle, da mit der sogenannten Quellen-TKÜ Plus der Grundstein für eine Online-Durchsuchung gelegt wurde, die weit mehr als die bloße Kommunikation überwacht.”
Landefeld äußerte erhebliche Zweifel daran, dass Gerichte oder andere Kontrollorgane genügend Expertise und Fachwissen darüber hätten, was der Staatstrojaner wirklich tue, geschweige denn was er alles durchsuchen könne. Das gelte insbesondere für Trojaner, die nicht vom Staat selbst entwickelt worden seien.
Trojaner für die Bundespolizei
Auch die Bundespolizei erhält neue Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung von Verdächtigen. Der Bundestag beschloss dazu mit den Stimmen von Union und SPD eine Reform des Bundespolizeigesetzes. Alle Oppositionsparteien stimmten geschlossen dagegen.
Das Gesetz erlaubt künftig den Einsatz von Staatstrojanern zur sogenannten Quellen-TKÜ nicht nur gegen Personen, die einer konkreten Straftat verdächtigt werden. Der Einsatz kann auch dann erfolgen, wenn “bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie innerhalb eines übersehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise eine Straftat begehen wird”.
Infos
- Änderungsantrag: https://dserver.bundestag.de/btd/19/304/1930477.pdf
- Gesetz: https://dserver.bundestag.de/btd/19/247/1924785.pdf
- Tweet Saskia Esken: https://twitter.com/EskenSaskia/status/1402577211882979335
- Brief der Jusos: https://www.jusos.de/inhalte/unser-brief-an-die-spd-bundestagsfraktion-stoppt-den-staatstrojaner/
- Bundestagsanhörung: https://www.golem.de/news/staatstrojaner-fuer-geheimdienste-der-man-in-the-middle-angriff-auf-die-verfassung-2105-156578.html






