Aus Linux-Magazin 07/2021

Reform zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist beschlossen

© Antonio Guillem / 123RF.com

Soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter müssen Forschern künftig umfangreiche Auskünfte zur Löschung von Inhalten geben. Dazu beschloss der deutsche Bundestag eine Reform des NetzDG.

Die Koalition aus Union und SPD hat mit der Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) verschärfte Vorgaben für soziale Netzwerke in Deutschland beschlossen, gegen die Stimmen von FDP und AfD bei Enthaltung von Linken und Grünen. Demnach haben Anbieter wie Facebook oder Twitter künftig ein “leicht bedienbares” Meldeverfahren für Nutzerbeschwerden bereitzuhalten. Zudem müssen sie ein sogenanntes Gegenvorstellungsverfahren etablieren, um einen Widerspruch gegen Löschungen oder abgelehnte Beschwerden zu erleichtern. Für die Klärung von Streitigkeiten ist künftig ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren vorgesehen.

Forschungsklausel hinzugefügt

Zum schon vor mehr als einem Jahr beschlossenen Gesetzentwurf der Regierung [1] kam neu eine Auskunftspflicht der Netzwerke für die wissenschaftliche Forschung hinzu. So kann dem Änderungsantrag [2] zufolge ein Forscher Auskunft verlangen “über den Einsatz und die konkrete Wirkweise von Verfahren zur automatisierten Erkennung von Inhalten, die entfernt oder gesperrt werden sollen, insbesondere zu Art und Umfang eingesetzter Technologien und den Zwecken, Kriterien und Parametern für deren Programmierung sowie zu den eingesetzten Daten”.

Außerdem müssen die Netzwerke Angaben machen über “die Verbreitung von Inhalten, die Gegenstand von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte waren oder die vom Anbieter entfernt oder gesperrt worden sind, insbesondere die entsprechenden Inhalte sowie Informationen darüber, welche Nutzer in welcher Weise mit den Inhalten interagiert haben”. Entsprechende Forderungen aus der Wissenschaft hatte es im Juni 2020 in einer Bundestagsanhörung gegeben.

Analyse von Hassrede

Die Notwendigkeit der Bekämpfung strafbarer Hassrede im Internet sei von unveränderter Aktualität, heißt es in der Begründung der Regierung zum Entwurf. Man müsse auch berücksichtigen, dass sich Hassrede oft gegen Frauen oder Minderheiten richte, was das friedliche Zusammenleben in einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft besonders gefährde, heißt es weiter.

Besonders tragfähige und vertiefte Erkenntnisse zu den von rechtswidrigen Inhalten Betroffenen, zur Art der verbreiteten Inhalte sowie zu den Täterstrukturen könnten sich vor allem aus unabhängigen wissenschaftlichen Untersuchungen ergeben, argumentiert die Bundesregierung. Es komme also auch darauf an, ob die Anbieter Kreisen der Wissenschaft und Forschung Zugang zu entsprechenden vertieften Erkenntnismöglichkeiten auf ihren Plattformen gewähren würden. Die Anbieter sollen daher künftig berichten, ob und inwieweit sie Wissenschaft und Forschung “Zugang zu Erkenntnismöglichkeiten zwecks anonymisierter Auswertungen” gewähren, heißt es weiter.

Schutzkonzept erforderlich

Um die Daten zu erhalten, müssen Forscher jedoch ein Schutzkonzept vorlegen. Darin sollen Sie unter anderem beschreiben, welche Vorkehrungen eine anderweitige Verwendung der Daten verhindern. Das ist eine Reaktion auf die Facebook-Affäre um die Analysefirma Cambridge Analytica, bei der Nutzerdaten missbraucht worden waren. “Forscher sind extrem datenhungrig”, hatte der Sozialwissenschaftler Simon Hegelich in der Bundestagsanhörung gewarnt. Die Netzwerke dürfen für die Auskunft bis zu 5000 Euro verlangen, bei außergewöhnlich hohem Aufwand auch mehr.

Ebenfalls hinzugefügt haben die Fraktionen von Union und SPD einen Passus, wonach das Gegenvorstellungsverfahren auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die Sperrung von Inhalten nicht auf Basis des NetzDG, sondern nach den Community-Standards erfolgte. So gelten die entsprechenden Anforderungen auch dann, “sofern einer Entscheidung über die Entfernung oder die Sperrung des Zugangs zu einem Inhalt keine Beschwerde über rechtswidrige Inhalte zugrunde liegt”.

Die neuen Regelungen sollen aber nicht greifen, wenn es sich beispielsweise um gelöschte Spam-Beiträge handelt. Man will Spam-Versender nicht die Möglichkeit eröffnen, sich mit “Spam-Gegenvorstellungen” gegen die Löschungen zu wehren.

Flucht in die AGB

Damit reagiert die Koalition auf Vermutungen, die Netzwerke wollten durch eine “Flucht in die AGB” den Vorgaben des NetzDG entgehen. Einer aktuellen Studie [3] einer Leipziger Forschergruppe zufolge machen die Löschungen nach dem NetzDG nur einen sehr geringen Anteil aller Löschungen aus. Die Netzwerke begründen das damit, dass sie eingehende Beschwerden vorrangig nach Community-Standards prüfen und erst in einem zweiten Schritt eine NetzDG-Prüfung nach den einschlägigen Straftatbeständen vornehmen.

Bei Youtube liegt der Umfang von NetzDG-Löschungen laut den Forschern nur bei 0,89 Prozent. Bei Facebook seien im Zusammenhang mit Hassrede im ersten Halbjahr 2020 insgesamt 32 Millionen Inhalte wegen Verstößen gegen die Community-Regeln entfernt worden, heißt es in der Studie. Demgegenüber stünden nur 645 Löschungen oder Sperrungen wegen Volksverhetzung gemäß Strafgesetzbuch und NetzDG. Selbst dabei sei nicht klar, ob die Löschungen nicht wegen Verstößen gegen die eigenen Gemeinschaftsstandards erfolgt seien, heißt es in der Studie weiter.

Eilverfahren gefordert

Aus der Opposition kam in der abschließenden Debatte viel Kritik an dem Gesetz. “Die Zukunft der Demokratie wird im Netz entschieden”, sagte die Grünen-Abgeordnete Renate Künast (Abbildung 1), die seit Jahren mit rechtlichen Mitteln versucht, Hasskommentare und Falschbehauptungen aus dem Netz zu entfernen und deren Verfasser zur Rechenschaft zu ziehen. Sie forderte ein “Eilverfahren für Betroffene”, damit solche Inhalte nicht jahrelang im Netz stehen könnten.

Abbildung 1: Renate Künast prozessiert in eigener Sache gegen Facebook. Quelle: Laurence Chaperon

Abbildung 1: Renate Künast prozessiert in eigener Sache gegen Facebook. Quelle: Laurence Chaperon

Bisher sei es Sache der Betroffenen, wieder und wieder die Verbreitung der Falschzitate zu prüfen und immer wieder dagegen vorzugehen, hatte Künast im Verlauf ihres Grundsatzprozesses gegen Facebook geäußert. Dabei geht es laut Künast um ein Falschzitat, das trotz Löschaufforderung und Faktencheck weiter kursiert.

Bürokratisches Ungetüm

Nach Ansicht des IT-Branchenverbands Bitkom schießt die NetzDG-Novelle beim Versuch, die Nutzerrechte zu stärken, weit über das Ziel hinaus. Das neue Gegenvorstellungsverfahren schaffe “ein praxisfernes bürokratisches Ungetüm”. Angesicht der hohen Fallzahlen erzeuge diese Vorschrift einen immensen administrativen Aufwand.

“Dies wird zusätzlich dadurch verstärkt, dass nicht nur Hate Speech und kriminelle Inhalte gemeldet werden, sondern häufig auch vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckte Äußerungen, die schlicht der persönlichen Meinung und politischen Weltsicht der Beschwerdeführenden nicht entsprechen”, kritisierte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Die Bundesregierung wäre nach Auffassung von Bitkom gut beraten gewesen, so kurz vor einer EU-Regelung auf diese erneuten Änderungen des NetzDG zu verzichten. Wichtig sei jetzt, das NetzDG spätestens mit dem Inkrafttreten des EU Digital Services Act schnell an die europaweiten Regeln anzupassen, mahnte Rohleder.

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