Aus Linux-Magazin 03/2021

Analyse des Auslieferungsverfahrens von Julian Assange

© federicofoto, 123RF

Wikileaks-Gründer Julian Assange bleibt in britischer Auslieferungshaft, nachdem Richterin Vanessa Baraitser zuvor den US-Antrag auf Auslieferung ablehnte. Die USA kündigten an, das Urteil anfechten zu wollen.

Der Unterschied könnte größer kaum sein: Während Whistleblower Edward Snowden am ersten Weihnachtstag stolz die Geburt seines Sohnes verkündete, saß der Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, weiter abgeschirmt in einer Zelle im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh. Obwohl die britische Bezirksrichterin Vanessa Baraitser Anfang Januar in erster Instanz eine Auslieferung von Assange an die USA abgelehnt hatte, wies ein Gericht in London später einen Antrag auf eine vorläufige Freilassung gegen Kaution ab.

Die Bezirksrichterin machte in ihrem 132-seitigen Urteil [1] vor allem den psychischen Zustand des 49-Jährigen und die zu erwartenden Haftbedingungen in den USA als Ablehnungsgründe geltend. Es bestehe ein erhebliches Risiko, dass sich Assange das Leben nehmen werde. Die USA wollen die Entscheidung juristisch anfechten.

Über die Ende Februar vergangenen Jahres begonnene Anhörung berichtete auf dem Online-Hackertreffen rC3 [2] der Büroleiter des Europaabgeordneten Martin Sonneborn (Die Partei), Dustin Hoffmann. Er hatte nach eigenen Angaben die Möglichkeit, in den vergangenen zehn Monaten als eine von nur wenigen Personen die Anhörung kontinuierlich zu verfolgen. Das Verfahren war seiner Ansicht nach nicht nur durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt, sondern auch durch eine feindselige Haltung gegenüber Assange und neutralen Beobachtern.

Nicht willkommen

Hoffmann zitiert in seinem Bericht den Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, Christian Mihr: “Ich muss zunächst einmal sagen, dass ich mich in fast allen diesen Ländern, Türkei oder Russland, willkommener gefühlt habe als Beobachter einer internationalen Menschenrechtsorganisation (…) als hier beim Assange-Auslieferungsverfahren.” Seine Organisation verfolgt das Verfahren mit besonderem Interesse, denn eine Auslieferung und mögliche Verurteilung Assanges durch die USA würde ihrer Ansicht [3] nach einen gefährlichen Präzedenzfall für den Umgang mit Whistleblowern sowie investigativen Journalisten schaffen.

Die Erwartung, in den USA kein faires Verfahren wegen seiner Enthüllungen zu bekommen, hält Snowden in seinem Asyl in Russland fest. Ebenso wie der frühere NSA-Mitarbeiter wird auch Assange wegen des Spionage-Gesetzes von 1917 (Espionage Act) angeklagt, ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft. Die Vorwürfe lauten unter anderem auf Erhalt und Publikation geheimer diplomatischer und militärischer Dokumente – darunter auch solche, deren “unautorisierte Veröffentlichung die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten gefährden könnte”. Dazu zählen unter anderem 250 000 ungeschwärzte US-Botschaftsdepeschen.

Im Glaskasten

Trotz der hohen Haftandrohung stellt sich die Frage, warum Assange in dem Verfahren und in der Auslieferungshaft wie ein gewalttätiger und gefährlicher Schwerverbrecher behandelt wurde. Laut Hoffmann zeigte sich das vor allem daran, dass man Assange permanent in einem Glaskasten abschottete und ihm nicht erlaubte, neben seinen Anwälten zu sitzen. Dabei hätten selbst die Vertreter der US-Seite nichts dagegen einzuwenden gehabt. Doch Richterin Baraitser habe das mit Verweis auf formale Gründe abgelehnt, obwohl sich dies später als unzutreffend herausgestellte.

Dieses Vorgehen habe die Beobachtung des Prozesses deutlich erschwert, die Journalisten hätten das Verfahren per Video aus einem anderen Raum verfolgen müssen. Dort seien die Äußerungen Assanges jedoch nicht verständlich gewesen. Selbst seine Anwälte hätten manchmal gar nicht mitbekommen, wenn er mit ihnen habe kommunizieren wollen.

Worum ging es juristisch?

Richterin Baraitser musste in der Anhörung nicht die Frage klären, ob die von den USA gegen Assange erhobenen Vorwürfe tatsächlich zutreffen. Dem Auslieferungsabkommen von 2003 [4] zwischen beiden Ländern zufolge waren eher formale Fragen zu prüfen. Allerdings ist bei “politischen Straftaten” eine Auslieferung nicht zulässig. Keine Rolle spielt hingegen, dass Assange australischer Staatsbürger ist und die angeblichen Vergehen nicht in den USA begangen wurden.

Nach Angaben von Hoffmann machten Assanges Anwälte neben politischen Motiven noch eine ganze Reihe weiterer Gründe gegen die Auslieferung geltend. Dazu zählten der angeschlagene Gesundheitszustand des 49-Jährigen, eine zu befürchtende unmenschliche Behandlung in US-Gefängnissen sowie Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens. Auch Großbritannien hat internationale Vereinbarungen wie die UN-Folterkonvention unterzeichnet.

Krieg gegen den Journalismus

Was die politischen Motive betrifft, so verwiesen die Anwälte unter anderem auf den “Krieg gegen den Journalismus”, den Ex-US-Präsident Donald Trump ausgerufen haben soll. So habe der frühere FBI-Direktor James Comey davon berichtet [5], dass Trump sich Gedanken über die Verfolgung von Whistleblowern und die Verhaftung von Journalisten gemacht habe.

Comey erwähnte eine Diskussion im Weißen Haus, in der er Trump gesagt habe, es sei rechtlich schwierig, Reporter ins Gefängnis zu bringen. Er sehe aber den Wert davon, ein Exempel zu statuieren, indem gegen eine Enthüllung vorgegangen werde. Trump habe daraufhin geantwortet: “[Die Journalisten] verbringen ein paar Tage im Gefängnis, lernen einen neuen Freund kennen und sind bereit zu reden.” Doch Trump begnadigt bekanntlich lieber verurteilte Kriegsverbrecher als Personen wie Assange, die solche Kriegsverbrechen aufgedeckt haben.

In den USA hat die im ersten Verfassungszusatz garantierte Meinungsfreiheit eine besondere Bedeutung, sodass gegen die Medien, die die von Wikileaks bereitgestellten Inhalte ausgewertete haben, bislang nicht vorgegangen wurde. Laut Hoffmann hoben Journalismusexperten in der Anhörung die Bedeutung von Wikileaks für die Medien hervor. Nur auf Basis der veröffentlichten Dokumente sei es möglich gewesen, an Fakten zu gelangen, die die Regierungen verheimlichen wollten. Die unterschiedliche Behandlung des Wikileaks-Falls durch die US-Regierung zeige auch die Tatsache, dass die Behörden gegen die in den USA ansässigen Plattformen Cryptome.org und Archive.org nicht vorgingen, obwohl dort die ungeschwärzten Botschaftsdepeschen immer noch zugänglich sind.

Attacken gegen die Sachverständigen

Die Anwälte hätten aus der Anhörung “eine Examenssituation” gemacht. “Ich möchte wirklich nicht auf dieser Zeugenbank sitzen. Das war teilweise unerträglich, über Stunden hinweg”, kritisierte Hoffmann. Ein Professor für Neuropsychiatrie habe irgendwann gesagt: “Entschuldigung, aber ich bin hier nicht zum Einstufungstest gekommen.” Er verwies darauf, dass dieselbe Kanzlei ihn schon mehrfach selbst als Sachverständigen angefragt habe.

Schwer zu widerlegen dürfte für die USA zudem der Vorwurf sein, Assange jahrelang in seinem Asyl in der ecuadorianischen Botschaft in London abgehört zu haben. Details dazu hatte der frühere CCC-Sprecher und Assange-Vertraute Andy Müller-Maguhn bereits vor einem Jahr auf dem Chaos Communication Congress in Leipzig erläutert.

Zwei Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens UC Global bestätigten im Auslieferungsverfahren in einer schriftlichen Stellungnahme zudem, sie hätten Assange jahrelang in seinem Asyl in der ecuadorianischen Botschaft in London abgehört. Der Chef des Sicherheitsunternehmens, David Morales, wurde vor einem Jahr von den spanischen Behörden verhaftet. Morales habe den Mitarbeitern gesagt, dass sie nun “in die Premier League aufgestiegen” und “auf der dunklen Seite” seien. Sie sollten dabei nicht nur zusätzliche Überwachungskameras und Mikrofone installieren, sondern auch eine Windel stehlen, um die Vaterschaft für die Kinder von Assanges Freundin zu überprüfen.

Es wäre zu wünschen, dass Assange doch noch gegen Kaution aus der Auslieferungshaft entlassen wird und ebenso wie Snowden seine Zeit mit Frau und Nachwuchs verbringen kann. Andernfalls drängt sich der Eindruck auf, dass man als Whistleblower auf eine noch dunklere Seite der Macht fliehen muss, um im Westen nicht unmenschlich behandelt zu werden.

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