Hohe Geldstrafen, Ermittlungen der Wettbewerbshüter und Kartellwächter in Europa und den USA, in Deutschland eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts: Den erfolgsverwöhnten Internetriesen Google und Facebook weht derzeit ein rauer Wind um die Nase.
Dass sich Facebook im Juli dazu bereit erklärte, eine Geldstrafe von 5 Milliarden US-Dollar zu zahlen, um weiteren Ermittlungen der amerikanischen Handelsaufsichtsbehörde Federal Trade Commission zu entgehen, sorgte für Schlagzeilen. Was nach Rekordsumme riecht, genügte dem FTC-Kommissar Rohit Chopra jedoch bei Weitem nicht.
Facebook habe sich durch die Einigung eine Art Freibrief erkauft, der andere Vorwürfe gegen das Unternehmen nun unter den Tisch fallen lasse, kritisiert Chopra [1]. Außerdem ändere die Strafe nichts an den Geschäftspraktiken von Facebook, so der Kommissar weiter. Die Strafe sei obendrein festgesetzt worden, ohne die tatsächlich erfolgte ungerechtfertigte Bereicherung durch die von der FTC beanstandeten Geschäftsmodelle näher zu untersuchen. In einem ähnlichen Fall, es ging dabei um Google, habe man dagegen eine solche Einschätzung vorgenommen, so Chopra.
Im gleichen Atemzug beglich Facebook eine Strafe von 100 Millionen US-Dollar bei der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC, [2]). Die SEC sah es als erwiesen an, dass Facebook schon im Jahr 2015 Bescheid wusste, dass Cambridge Analytica millionenfach Nutzerdaten kaufte, die von der App eines Drittanbieters von Facebook abgesaugt worden waren. Facebook habe die Nutzer erst im Jahr 2018 informiert. Auch bei dieser Einigung hat Facebook keine Schuld eingestanden.
Ärger gesucht
In den USA untersuchen seit Anfang September rund 50 Generalstaatsanwälte die Geschäftspraktiken von Google. Sie wollen ermitteln, ob das Unternehmen durch seine Marktmacht in der Onlinewerbung den Wettbewerb behindert. An den Untersuchungen beteiligen sich laut “New York Times” 50 US-Bundesstaaten, nur Alabama und Kalifornien bleiben demnach außen vor. Geleitet werden die Ermittlungen von vier Demokraten und vier Republikanern unter Federführung des texanischen Generalstaatsanwalts Ken Paxton. Der Texaner gab zu Protokoll [3], dass heutzutage Information mit Macht gleichzusetzen sei und die wichtigste Informationsquelle in Amerikas Alltag das Internet sei. Und beim Stichwort Internet würden die meisten Amerikaner an Google denken, so Paxton.
Es sei nicht verwerflich, als größter Player zu agieren; allerdings müsse diese Position auf der Basis eines freien Wettbewerbs erworben sein. Bei Googles Geschäftspraktiken aber gebe es Hinweise darauf, dass das Unternehmen die Wahlmöglichkeiten der Nutzer eingeschränkt habe und es zu Verstößen gegen deren Privatsphäre gekommen sei.
Paxton lässt keinen Zweifel daran, dass unabhängig von dieser gemeinsamen Aktion laufende Ermittlungen gegen Google nicht annähernd an die Quelle der Marktmacht von Google heranreichten. Der Generalstaatsanwalt von Texas zählt dabei ein Verfahren wegen illegaler Werbung für Drogen und mittlerweile drei Verfahren der Europäischen Kommission auf.
Kleinkrieg
Die EU-Wettbewerbshüter hatten gegen Google Anfang des Jahres eine Milliardenstrafe verhängt [4]. Der Suchmaschinenkonzern habe bei der Werbung im Dienst Adsense for Search andere Anbieter behindert, so der Vorwurf.
Der Rechtsstreit zwischen Google und einem bayerischen Gastwirt wirkt dagegen fast wie eine Lappalie, zeugt aber von der zugrundeliegenden Taktik des Internetriesen. Der Wirt des Herzoglichen Bräustüberls am Tegernsee zog gegen Google ins Feld, weil die Suchmaschine falsche, da zu lange Wartezeiten auf einen freien Tisch für sein Restaurant angab, so lautete der Vorwurf.
Wirt Peter Hubert stieß auf ein Problem: Es gelang ihm vorerst nicht, die Klage in Deutschland zuzustellen. Google verweigerte die Annahme mit dem Hinweis, dass Klageschriften in den USA zugestellt werden müssten. Der Konzern baute damit eine Hürde auf, die viele potenzielle Kläger abschrecken dürfte. Die Klage zuzustellen erfordert dann eine Übersetzung, die teuer werden kann.
Der Tegernseer Gastwirt ließ sich damit nicht abspeisen und klagte vor dem Landgericht München I auf die Zulässigkeit einer Klagezustellung bei der deutschen Google-Zentrale. Kurz vor Prozessbeginn lenkte Google Ende August ein. Ein schon anberaumter Termin zur mündlichen Verhandlung am Landgericht München I im Verfahren Peter Hubert GmbH & Co KG gegen Google LLC wurde daraufhin kurzfristig aufgehoben, wie das Landgericht per Pressemitteilung verlauten ließ.
Google, so wird spekuliert, wollte sich nicht darauf einlassen, dass ein Gericht die Rechtmäßigkeit einer Klagezustellung in Deutschland bestätigt und damit einen Präzedenzfall schafft. Stattdessen sind die Bewertungen zur Wartezeit im Herzoglichen Bräustüberl nun aufgehoben.
Mehr Verbraucherschutz
Die vom deutschen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier initiierte Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 (Abbildung 1) kommt in ihrem Abschlussbericht [5] zu der Einschätzung, dass die Stärkung der Konsumentensouveränität ein wichtiges Instrument sei, um den Zugang zu Verbraucherdaten zu erleichtern und die Entstehung von Wettbewerbsproblemen zu vermeiden. Je einfacher der Nutzer seine Daten von einem zum anderen Anbieter portieren oder neuen Anbietern den Zugang zu Daten gewähren könne, desto eher entstehe Wettbewerb gegen bestehende Marktpositionen.

Abbildung 1: Die Expertenkommission Wettbewerbsrecht 4.0 übergibt ihren Abschlussbericht an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Quelle: BMWi/Andreas Mertens
Die Kommission will deshalb marktbeherrschende Plattformen wie Google und Facebook schärfer in die Pflicht nehmen, Datenportabilität zu gewährleisten. Ein weiterer Vorschlag sieht die Etablierung von Datentreuhändern vor, die im Auftrag und nach den Vorgaben der Konsumenten Datenzugänge für Unternehmen einräumen können.
Bei den großen digitalen Plattformen handele es sich um die Gatekeeper und Regelsetzer in der digitalen Ökonomie, steht im Abschlussbericht. Erlange eine solche Plattform eine marktbeherrschende Stellung, profitiere sie in hohem Maß von positiven Netzwerkeffekten, und die errungene Machtposition sei nur sehr schwer angreifbar. Die Kommission schlägt deshalb vor, marktbeherrschende Onlineplattformen ab bestimmten Umsätzen oder Nutzerzahlen dazu zu verpflichten, ein Verfahren zur alternativen Streitbeilegung für Rechtsverletzungen auf ihren Plattformen einzuführen.
Aufschub
Einen Zwischenerfolg konnte Facebook bei einem deutschen Gerichtsverfahren erzielen. Das Bundeskartellamt hatte versucht, sich mit dem Wettbewerbsrecht gegen die Datensammelwut des Internetriesen zur Wehr zu setzen. Das Amt wollte es per Anordnung verbieten, die Daten von den Facebook-Diensten Instagram und Whatsapp mit dem Facebook-Konto zu verknüpfen.
Die Beschwerde von Facebook stieß beim OLG Düsseldorf auf offene Ohren. Das Oberlandesgericht folgte den Argumenten der Kartellwächter nicht und setzte die Anordnung des Amts für die Dauer des Verfahrens außer Kraft [6]. Das Bundeskartellamt kündigte Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof an. Damit dürfte die Anordnung für längere Zeit aufgeschoben sei.
Infos
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Statement von FTC-Kommissar Rohit Chopra: https://www.ftc.gov/system/files/documents/public_statements/1536911/chopra_dissenting_statement_on_facebook_7-24-19.pdf
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Erklärung der SEC: https://www.sec.gov/news/press-release/2019-140
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Mitteilung Ken Paxton: https://www.texasattorneygeneral.gov/news/releases/attorney-general-paxton-leads-50-attorneys-general-google-multistate-bipartisan-antitrust
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Mitteilung der EU-Kommission: https://ec.europa.eu/germany/news/20190320-milliardenstrafe-google_de
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Abschlussbericht Wettbewerbsrecht 4.0: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/bericht-der-kommission-wettbewerbsrecht-4-0.html
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Beschluss des OLG Düsseldorf: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20190826_PM_Facebook/20190826-Beschluss-VI-Kart-1-19-_V_.pdf






