Aus Linux-Magazin 09/2018

Europaparlament stimmt gegen Pläne zum Leistungsschutzrecht

© yuryimaging, 123RF

Der Streit über die Einführung von Uploadfiltern und Leistungsschutzrecht geht in die Verlängerung. Das Europaparlament will über das Verhandlungsmandat zur Urheberrechtsreform noch bis September diskutieren. Die deutsche Bundesregierung ist uneins.

Das Europäische Parlament stimmte Mitte Juli in Straßburg mit deutlicher Mehrheit gegen die Pläne des CDU-Abgeordneten Axel Voss, der kurz zuvor im federführenden Rechtsausschuss dafür noch eine Mehrheit erzielen konnte. Von 627 Abgeordneten stimmten 318 dagegen, 278 dafür, 31 enthielten sich.

Damit erhalten die Abgeordneten einige Wochen Zeit, um über strittige Punkte zu diskutieren. Im September 2018 könnte das Europaparlament dann seine endgültige Position für die so genannten Trilog-Verhandlungen mit EU-Kommission und Ministerrat festlegen.

Der Abstimmung war eine intensive Lobbykampagne von Gegnern und Befürwortern der Pläne vorausgegangen. So warf Axel Voss seinen Gegnern wie der Europaabgeordneten Julia Reda (Piraten) eine “schöne Fake-News-Kampagne” vor. Führende Netzpolitiker, etwa Digitalstaatsministerin Dorothee Bär (CSU) und der Koordinator für Luft- und Raumfahrt der Bundesregierung, Thomas Jarzombek (CDU), forderten hingegen die Europaabgeordneten auf, gegen die Pläne zu stimmen.

Die Verlegerverbände hatten im Gegenzug den beiden Bundestagsabgeordneten einen “unverfrorenen Manipulationsversuch” unterstellt. Kurz vor der Abstimmung hatte Voss im Plenum von einer “extremen Kampagne von Google, Facebook und Amazon” gesprochen, die auf Lügen beruhe.

Intensives Lobbying dürfte weitergehen

Die Abstimmung war möglich geworden, weil mehr als 10 Prozent der 751 Mitglieder des Europäischen Parlaments eine Abstimmung des Plenums über das Verhandlungsmandat gefordert hatten. Da das Mandat nicht bestätigt wurde, werden der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission sowie alle vom Rechtsausschuss und von Gruppen von mindestens 38 Abgeordneten eingebrachten Änderungsanträge während der Plenarsitzung im September diskutiert und abgestimmt oder an den Rechtsausschuss zurückverwiesen. Das teilte das Parlament vor der Abstimmung mit.

Es ist daher kaum abzusehen, welche Position sich am Ende durchsetzen wird. Die Lobbyschlacht um das Leistungsschutzrecht hat gezeigt, dass der unschöne und häufig unsachliche Streit wohl bis September weitergehen wird. Sollte sich das Parlament definitiv gegen das Leistungsschutzrecht und/oder Uploadfilter entscheiden, müsste das Parlament seine Position noch in den Trilog-Verhandlungen durchsetzen.

Da sich diese Kommission und der europäische Ministerrat bereits für beide Konzepte ausgesprochen haben, dürften die Verhandlungen schwierig werden. Eine wichtige Rolle käme dabei der deutschen Bundesregierung zu, die sich trotz anderslautender Vereinbarungen im Koalitionsvertrag von Union und SPD nicht gegen die Pläne gestellt hat.

Wirkungsvolle Petitionen

Die Europaabgeordnete Julia Reda (Abbildung 1) begrüßte in einer Stellungnahme die Entscheidung. Die Pläne würden nun die Prüfung und öffentliche Debatte erhalten, die solche weitreichenden Maßnahmen verdienten. Der Versuch von Voss, fundierte Kritik als “Fake News” abzuweisen, sei gescheitert. “Dieser Sieg ist nicht zuletzt den Hunderttausenden zu verdanken, die sich an ihre Abgeordneten gewandt und Petitionen gegen dieses Gesetz unterzeichnet haben: Sie haben wirklich den Ausschlag gegeben”, sagte die Piratin.

Abbildung 1: Julia Reda begrüßt die Entscheidung des Parlaments. Quelle: @BC: Tobias M. Eckrich /https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

Abbildung 1: Julia Reda begrüßt die Entscheidung des Parlaments. Quelle: @BC: Tobias M. Eckrich /https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

Verleger enttäuscht

Die deutschen Verlegerverbände BDZV und VDZ bedauerten dagegen das Votum.”Ohne ein eigenes Schutzrecht der Presse können die Netzgiganten weiterhin digitale Produkte der Zeitungen und Zeitschriften für kommerzielle Zwecke nutzen, ohne hierfür zu zahlen”, prognostizierten die Verbandssprecher [1]. Sie warfen den Gegnern zudem ein weiteres Mal vor, “gezielt Unwahrheiten über die Vorschläge des Rechtsausschusses” verbreitet zu haben, und fügten hinzu, dass es nun höchste Zeit sei für einen sachlichen Dialog.

Gleicher Leistungsschutz

Die deutsche Bundesregierung hatte bereits im Vorfeld der Abstimmung deutlich gemacht, dass sie den aktuellen Verhandlungsstand im Ministerrat und den Vorschlag des Rechtsausschusses ablehnt, prinzipiell aber ein Leistungsschutzrecht auf Basis der deutschen Regelung befürwortet. “Beide Vorschläge, die im Raum stehen, sind in dieser derzeitigen Form nicht zustimmungsfähig”, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in der Bundespressekonferenz [2].

Die Bundesregierung wolle sich in den Verhandlungen dafür einsetzen, “dass es einen Gleichlauf des EU-Leistungsschutzrechts mit dem deutschen Leistungsschutzrecht gibt.” Das bedeutet, dass auch auf europäischer Ebene die lizenzfreie Nutzung kleinster Textausschnitte erlaubt werden soll.

Ausnahmen bei Uploadfilter

Beim Thema Uploadfilter verlangt die Regierung weiterhin eine Ausnahme für kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 20 Millionen Euro. Zudem soll es eine Beschwerdestelle für die Nutzer geben, damit diese sich gegen die Blockade von hochgeladenem Material zur Wehr setzen können. Damit stellt sich die Bundesregierung gegen die Position von Digitalstaatsministerin Bär, die Uploadfilter und Leistungsschutzrecht ablehnt. In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD ebenfalls Uploadfilter verworfen.

Gespaltene Regierung

Wie gespalten die Regierung sowohl intern als auch innerhalb der Bundestagsfraktionen ist, zeigte ein Statement des netzpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Jens Zimmermann [3]. “Wir müssen diese Chance nutzen und nun alles daran setzen, bis zur endgültigen Abstimmung im europäischen Parlament einen Regelungsvorschlag vorlegen, der ein wirksames und zeitgemäßes Urheberrecht schafft, ohne auf technisch und rechtlich problematische Instrumente wie Upload-Filter zu setzen”, forderte der SPD-Abgeordnete.

Zudem sei nach überzeugenderen Konzepten zur Stärkung der Rechtsposition der Presseverleger zu suchen, die ohne Kollateralschäden zu einer wirklichen Verbesserung für journalistische Inhalte und zu einer angemessenen Vergütung führten. Damit stellt sich die Fraktion gegen das SPD-geführte Justizministerium, das beide Konzepte auf europäischer Ebene prinzipiell durchsetzen will.

Axel Voss legt nach

Verhandlungsführer Axel Voss (Abbildung 2) setzte nach der Abstimmungsniederlage seine Polemik fort [4]. “Die beispiellose Kampagne der Internetgiganten, die aus Eigeninteresse Unwahrheiten über eine vermeintliche Zensur des Internets verbreiten, war unerträglich, aber hat offenbar Früchte getragen”, sagte der CDU-Politiker, um im nächsten Satz zu fordern: “Nun gilt es, die Debatte bis zum Plenarvotum im September wieder zu versachlichen.”

Abbildung 2: Axel Voss sieht sich als Opfer einer Kampagne. Quelle: EPP Group

Abbildung 2: Axel Voss sieht sich als Opfer einer Kampagne. Quelle: EPP Group

Der französische Abgeordnete Jean Marie Cavada griff dann sogar zu einem Nazivergleich. Das Parlament habe sich ins Bett der großen IT-Konzerne gelegt. Das sei ein “kulturelles München”, twitterte er in Anspielung auf das so genannte Münchner Abkommen, das 1938 zur Besetzung des Sudetenlands durch das nationalsozialistische Deutschland geführt hatte.

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