Aus Linux-Magazin 06/2018

Neuer Vorschlag zum europäischen Leistungsschutzrecht

© Jaturon Ruaysoongnern, 123RF

Statt einen Kompromissvorschlag einzureichen hat der Verhandlungsführer im EU-Parlament, der CDU-Abgeordnete Axel Voss, die Pläne für ein europäisches Leistungsschutzrecht noch einmal deutlich verschärft. Drücken die Befürworter sie unverändert durch, drohen spanische Verhältnisse in ganz Europa.

Ein Vergütungszwang für die Nutzung von Onlinemedien soll nach dem Willen des Europa-Abgeordneten Axel Voss (CDU) die Finanzierung von Presseverlagen und Nachrichtenagenturen in Europa verbessern. Das geht aus dem Vorschlag hervor [1], den der Verhandlungsführer des Europaparlaments bei der Reform des Urheberrechts vorgelegt hat. Mit seinen Plänen geht Voss noch deutlich über den Vorschlag der EU-Kommission für ein Leistungsschutzrecht hinaus. Der Bundesverband Deutsche Start-ups kritisierte den Vorschlag umgehend.

Die Pläne für ein Leistungsschutzrecht sind auch im Europaparlament heftig umstritten. Beobachter erwarteten daher, dass Voss (Abbildung 1) den Kritikern entgegenkommen und den Entwurf der EU-Kommission zumindest abschwächen würde. Doch das Gegenteil ist der Fall, sodass kaum von einem “Kompromissvorschlag” die Rede sein kann. Denn nach dem Willen Voss’ wird aus dem freiwilligen Leistungsschutzrecht wie in Deutschland “ein unveräußerliches Recht auf eine faire und angemessene Vergütung” für die digitale Nutzung von Presseerzeugnissen.

Abbildung 1: Der Europa-Abgeordnete Axel Voss. Quelle: AxelVoss1/CC-BY-SA 3.0

Abbildung 1: Der Europa-Abgeordnete Axel Voss. Quelle: AxelVoss1/CC-BY-SA 3.0

Schärfer als in Spanien

Der vorgeschlagene Artikel 11 der EU-Urheberrechtsrichtlinie wäre damit noch deutlich schärfer gefasst als das Leistungsschutzrecht in Spanien. Dort sind nur Nachrichten-Aggregatoren von dem Gesetz betroffen, nicht aber allgemeine Suchdienste oder sonstige Plattformen wie Facebook oder Twitter.

Weil Verlage keine Gratislizenzen erteilen dürfen, hatte Google seinen spanischen News-Dienst Anfang 2015 eingestellt. Nach Ansicht von Gutachtern leiden unter dieser Regelung vor allem kleinere und neuere Medien, die besonders auf den Traffic von Aggregatoren und Suchmaschinen angewiesen sind.

Voss widerspricht mit seinem Vorschlag zudem seiner eigenen Äußerung in einem Interview mit Golem.de vom Februar 2018. Damals hatte er argumentiert, man könne das Ungleichgewicht zwischen Verlagen und IT-Plattformen wie Google und Facebook “nur verbessern, wenn wir den Verlagen zumindest ein Recht an die Hand geben, welches sie besserstellt. Was sie damit machen, ist dann deren Sache”.

Der neue Vorschlag würde hingegen selbst jenen Medien, die das Leistungsschutzrecht ablehnen, diese Entscheidung aus der Hand nehmen.

Erfolgreicher Lobbyismus

Zudem hat Voss noch die Angebote von Nachrichtenagenturen in den Artikel 11 aufgenommen. Hintergrund dürfte ein Aufruf von neun europäischen Nachrichtenagenturen gegen die Gratiskultur im Internet sein. Dem Appell vom Dezember 2017 hatten sich unter anderem die deutsche Nachrichtenagentur DPA und die französische AFP angeschlossen.

Darin wurden Google und Facebook scharf kritisiert. “Sie bieten Internetnutzern die Arbeit an, die die Nachrichtenmedien getan haben, indem sie kostenlos auf deren Texte verlinken”, hieß es in dem Appell. Die Piraten-Politikerin Julia Reda sah darin einen unverhohlenen Angriff auf die zentrale Funktion des Internets, die Verlinkung von Inhalten.

Inwieweit eine Verlinkung nach dem Voss-Vorschlag künftig möglich wäre, bleibt unklar. Der Entwurf sieht etwa eine Ausnahme von der Lizenzierungspflicht für “berechtigte private und nicht-gewerbliche Nutzung von Presseerzeugnissen durch individuelle Nutzer” vor.

Würde “privat” im Sinne von “nicht-öffentlich” ausgelegt, könnten Presseartikel nicht einmal mehr auf Blogs mit Überschrift und kurzen Textauszügen verlinkt werden, von Twitter und Facebook ganz abgesehen. Dann ließen sich solche Inhalte nur noch “privat” per E-Mail oder Messenger verschicken.

Wenige Ausnahmen zulässig

Eine weitere Ausnahme soll für Verlinkungen gelten, die “keine Akte der öffentlichen Wiedergabe” darstellen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Februar 2014 entschieden, dass keine Handlung der öffentlichen Wiedergabe im Sinne der EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001 vorliegt, “wenn auf einer Internetseite anklickbare Links zu Werken bereitgestellt werden, die auf einer anderen Internetseite frei zugänglich sind”. Demnach wären weiterhin Links erlaubt, die kein geschütztes Material des verlinkten Artikels verwenden.

Nach Ansicht von Julia Reda wären von der Schutzpflicht jedoch Artikel betroffen, die längst erschienen sind. Da Presseerzeugnisse 20 Jahre lang geschützt werden sollen, müssten nachträglich alle geschützten Links auf mögliche Verstöße gegen das Leistungsschutzrecht geprüft werden. “Eine monumentale bürokratische Aufgabe, die das kulturelle Erbe bleibend schädigen wird”, warnte Reda in einer Analyse des Vorschlags [2].

Gegen Fake News

Voss bedient sich nicht nur bei dem spanischen, sondern auch bei einem gescheiterten deutschen Gesetzentwurf. Er will die Journalisten an den zusätzlichen Einkünften durch das Leistungsschutzrecht beteiligen. Da deutsche Verlage wegen teurer Gerichtsverfahren bislang nur zugezahlt haben, ist kein Geld bei den Journalisten angekommen.

Voss greift in der Begründung ein Argument auf, das er bereits im vergangenen Juli angeführt hatte. “Europa wird bedroht durch den Anstieg von Falschinformationen in der digitalen Welt”, heißt es in Erwägungsgrund 31. Im Juli hatte Voss gesagt: “Mit einem eigenen Recht für diese Verlage wollen wir im Grunde Qualitätsjournalismus auch vor diesem Phänomen der weit verbreiteten gefälschten Nachrichten im Internet ein bisschen versuchen mit abzusichern.”

Möglicherweise könnte das Leistungsschutzrecht tatsächlich gegen Fake News helfen, aber anders als von Voss und den Verlagen intendiert: Eine Studie der Stiftung Neue Verantwortung [3] zeigt, dass etwa Rechtspopulisten oft schlecht recherchierte oder stark zugespitzte Meldungen traditioneller Medien als Anlass für Fake News nehmen.

Der Studie fielen dabei vor allem Artikel aus dem Axel-Springer-Verlag und von der DPA auf. Würde das Teilen und Weitergeben solcher Meldungen erschwert, wäre damit tatsächlich ein Beitrag gegen Fake News geleistet. Allerdings würde es anderen Medien auch schwerer fallen, die Berichte zu korrigieren.

Enttäuschung bei Start-ups

Der Bundesverband Deutsche Start-ups zeigte sich “enttäuscht” von dem Vorschlag und schreibt: “Ein Kompromissvorschlag sollte genau das sein: Ein Kompromiss. Die nun vorgelegten Änderungen sind aber alles andere als das. Sie sind Ausdruck einer ausdauernden Resistenz gegenüber den vielen, oft und hörbar vorgetragenen Argumenten der Kritiker des Leistungsschutzrechtes auf europäischer Ebene”, sagte der Verbandsvorsitzende Florian Nöll.

Der Verband bittet die Europa-Abgeordneten und vor allem Voss, “die Bedenken und Argumente der Wirtschaftsverbände, der Journalistenverbände, der kleinen Presseverleger, der Kunst- und Kreativen-Szene, der zivilen Netzgemeinde, der Wissenschaft, der Digitalwirtschaft und der europäischen Start-ups und Investoren ernst zu nehmen”.

Zu den Gegnern des Leistungsschutzrechts gehören allerdings auch Netzpolitiker der Union, unter anderem die neue Digitalstaatsministerin Dorothee Bär (CSU) und der Sprecher des Internetausschusses im Bundestag, Thomas Jarzombek (CDU).

Während sich Bär kürzlich in einem Interview dagegen aussprach, sagte Jarzombek im März 2018 im deutschen Bundestag: “Wir müssen dafür Sorge tragen, dass wir mit der E-Privacy-Verordnung nicht ein Werk schaffen, das den großen amerikanischen Unternehmen eine unglaubliche Stärkung ihrer Machtposition bringt und unseren eigenen Mittelständlern den Boden unter den Füßen wegzieht. (…) Insofern empfehle ich dem einen oder anderen, vielleicht weniger auf ein europäisches Leistungsschutzrecht zu schauen, sondern mehr das Thema E-Privacy zu beobachten [4].”

Was steckt dahinter?

Mit einem europäischen Vergütungszwang für die Nutzung von Online-Inhalten nähert sich Voss einem Masterplan für das Leistungsschutzrecht an. Würde Google etwa konsequent alle Medien auslisten, könnte eine europäische Suchmaschine wie Qwant mit Verlagen Verträge abschließen und mehr Nutzer anlocken. Möglicherweise stiege dadurch der Druck auf Google, doch noch Lizenzgebühren zu zahlen. Mit seinem Vorschlag sorgt Voss jedenfalls dafür, dass mit der Regelung unzufriedene Verlage nicht ausscheren und Google eine Gratislizenz für Inhalte erteilen könnten.

Derzeit scheint es unwahrscheinlich, dass Voss für seinen Vorschlag eine Mehrheit im Rechtsausschuss oder im Plenum des Parlaments findet. Aber je größer die Ausgangsforderungen, desto leichter ist es, in den Verhandlungen noch Abstriche zu machen. (uba)

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