Aus Linux-Magazin 11/2017

Rechtsausschuss des EU-Parlaments stimmt zum Urheberrecht ab

© Jakub Jirsak, 123RF

Mit der Änderung des EU-Urheberrechts verbinden Kritiker den Untergang des freien Internets. Im Oktober stimmt der Rechtsausschuss über die neuen Vorschläge der Ratspräsidentschaft ab.

Ein erster Entwurf der EU-Kommission zur Änderung des EU-Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt stammt von September 2016 und geht auf die Initiative des damaligen Digital-Kommissars Günther Oettinger zurück. Schon damals protestierten Verbraucherschützer neben den Internet- und Branchenverbänden wie Eco und Bitkom unter anderem gegen das im Vorschlag definierte Leistungsschutzrecht. Verlage sollen für ihre Inhalte ein 20 Jahre andauerndes Schutzrecht erhalten, sah der Vorschlag vor. Ein Verlinken von journalistischen Inhalten sei dann nicht mehr möglich, ohne eine Abmahnung zu riskieren, hieß es einstimmig von den Kritikern [1].

Optionaler Leistungsschutz

Schon die Überlegungen der Kommission zum ersten Entwurf tauchten im Internet als Leak [2] auf, und auch den jetzt von der estnischen Ratspräsidentschaft vorbereiteten Vorschlag [3] hat die Bürgerrechtsinitiative Statewatch ins Netz gestellt (Abbildung 1).

Abbildung 1: Geleakter Entwurf des Vorschlags der estnischen Präsidentschaft.

Abbildung 1: Geleakter Entwurf des Vorschlags der estnischen Präsidentschaft. Quelle: Statewatch

Der Tenor dieses Vorschlags ist gleich geblieben. Auch hier wäre das Leistungsschutzrecht, definiert in Artikel 11 des Vorschlags, auf eine Dauer von 20 Jahren festgeschrieben. Und Verlinkungen wären dann ebenfalls geschützt. Ausnahmen bildeten dabei nur Inhalte, die zu kurz sind, um daraus einen Copyright-Verstoß konstruieren zu können.

Mäßigung

Die zweite Option zeigt ein gemäßigteres Vorgehen. Verlagen würde es damit zwar erleichtert, gegen Copyright-Verstöße vorzugehen, es würde aber kein eigenes Recht davon abgeleitet werden, wie es durch den zwingenden Schutz von Beiträgen entstehen würde. Die Verlage könnten, um ihre Rechte zu wahren, laut dem Vorschlag auch im Namen ihrer Autoren Copyright-Verstöße verfolgen lassen. Eine Einwilligung der jeweiligen Autoren müsste dazu nicht eingeholt werden. Verlage bräuchten sich damit nicht erst mit der Frage der Urheberschaft auseinanderzusetzen.

Filterungen

Der Vorschlag definiert in Artikel 13 zudem Upload-Filter. Damit wären Plattformbetreiber in der Pflicht, die Postings und Uploads ihrer Nutzer auf illegale Inhalte zu prüfen und sie zu filtern. Eine Option ist dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission ähnlich und fordert eine nahezu komplette Filterung.

Es liegt dafür die Annahme zugrunde, dass es sich in fast allen Fällen um eine öffentliche Kommunikation handelt. Der aktuelle Vorschlag bezieht daneben auch Provider und Hoster ein, die ihr Content-Angebot optimieren. Sorgen etwa Algorithmen dafür, dass einige Beiträge hervorgehoben sind, wären sie damit auf jeden Fall haftbar.

Die zweite Option sieht vor, dass Hostingprovider Filter-Maßnahmen installieren müssten. Entfallen würde bei dieser Option aber die direkte Verantwortlichkeit durch die so genannte Optimierung der Präsentation des Contents.

Julia Reda (Abbildung 2), die für die Piraten im EU-Parlament sitzt, hält diese direkte Haftbarkeit durch Optimierungen für ein Unding [4]. Sie kritisiert, dass auf diese Weise auch simple alphabetische Auflistungen des Contents betroffen wären, wie zum Beispiel beim Upload von Daten auf Dropbox.

Abbildung 2: Julia Reda gehört zu den scharfen Kritikern der Upload-Filter.

Abbildung 2: Julia Reda gehört zu den scharfen Kritikern der Upload-Filter. Tobias M. Eckrich /https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

Veränderte Vorzeichen

Der nun präsentierte Vorschlag spiegelt auch einen Wechsel in der Parlamentsbesetzung wider. Hatte die maltesische Abgeordnete Therese Comodini Cachia als Mitglied im Rechtsausschuss für die von ihr vertretene Fraktion der Europäischen Volkspartei noch die jeweils gemäßigtere Linie vertreten, ist ihr Nachfolger Axel Voss (CDU, Abbildung 3) Vertreter der jeweils verschärften Optionen [5].

Abbildung 3: Axel Voss folgt dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission.

Abbildung 3: Axel Voss folgt dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission. EPP Group

Kritik an den Vorschlägen

Zu den Kritikern der Copyright-Reform gehört auch die Mozilla Foundation. Das Ergebnis der Abstimmung könne die Freiheit und Offenheit im Internet untergraben, teilt die Foundation mit. Mit den Änderungen gehe einher, dass Filter und Sperren im Web zur Gewohnheit werden könnten.

Raegan MacDonald, Mozillas Senior EU Policy Manager: “Mit diesem Entwurf würden Filter und Sperren im Internet normal, was Innovation, Wettbewerb und Meinungsfreiheit untergraben würde.” Auf einer eigens eingerichteten Webseite [6] versucht Mozilla, Nutzer dafür zu gewinnen, mit ihren Abgeordneten Kontakt aufzunehmen.

Die Abgeordnete Julia Reda (Piraten) sieht schon in den abweichenden Vorschlägen die Zerrissenheit der Mitgliedsstaaten in der Copyright-Frage zementiert. Mit dem verschärften Vorschlag zum Leistungsschutzrecht etwa sei die Freiheit, Nachrichten durch Snippets zu teilen, in Gefahr.

Caroline De Cock, Koordinatorin der Fraktion Copyright for Creativity, sieht in den Optionen die Wahl zwischen Dr. Jekyll und Mr. Hyde. Die estnische Präsidentschaft setze letztlich auf die bestehenden Vorschläge der Europäischen Kommission und füge noch einige Geschmacksrichtungen hinzu. Die Freiheit für Links und die Verbreitung von Informationen sei damit gefährdet [7].

Bei den Vorschlägen zu den Filterregelungen in Artikel 13 bemängelt Caroline de Cock zudem, dass die versöhnlicheren Formulierungen nur in den Abwägungen zum Artikel auftauchen, aber nicht im Artikel selbst. In technischer Hinsicht finde die Filterung von Grund auf statt, ohne eine Abwägung eventuell vorhandener Nuancen vorzunehmen, etwa bei einer Parodie. Damit verstoße der Vorschlag gegen die in der europäischen E-Commerce-Richtlinie formulierten Haftungsprivilegien für Provider.

Am 10. Oktober stimmt der Rechtsausschuss des EU-Parlaments über den Entwurf ab. Eine Abstimmung des Parlaments soll im Dezember folgen.

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