Aus Linux-Magazin 10/2017

Ein Jahr Router-Freiheit für Kabelkunden in Deutschland

© grafner, 123RF

Seit einem Jahr können auch Kabelnetzkunden ein beliebiges Endgerät anschließen. Doch von der Router-Freiheit machen nur wenige Gebrauch. Ein einziger Hersteller profitiert bislang davon. Eine Bilanz.

Von den netzpolitischen Projekten der großen Koalition in Deutschland lässt sich nur die Abschaffung des Router-Zwangs vor einem Jahr als eindeutiger Erfolg bezeichnen. Trotz starken Widerstands von Seiten der Kabelnetzbetreiber haben sich Union und SPD nicht von ihren Plänen im Koalitionsvertrag abbringen lassen. Nach einigen Anlaufschwierigkeiten ist es (fast) allen Kunden tatsächlich möglich, die Zugangsdaten von ihren Providern zu erhalten und ein Endgerät ihrer Wahl anzuschließen. Doch auch nach einem Jahr hat nur ein geringer Teil der Nutzer von der neuen Wahlfreiheit Gebrauch gemacht.

Nach Angaben der drei großen Kabelnetzbetreiber Vodafone/Kabel Deutschland, Unitymedia und Primacom/Tele Columbus liegt deren Anteil bei etwa einem Prozent und darunter. So nutzen etwa 25 000 Unitymedia-Kunden ein eigenes Kabelmodem. Bei einer Kundenzahl von etwa 3,45 Millionen entspricht das lediglich einem Anteil von 0,75 Prozent. Bei Vodafone dürften etwa 34 000 Kunden ein eigenes Endgerät angemeldet haben, da dort der Anteil bei knapp einem Prozent liegt. Bei Primacom/Tele Columbus ist bei 0,7 Prozent der 520 000 Internetanschlüsse ein eigenes Endgerät angeschlossen.

Vor allem AVM profitiert

Insgesamt haben sich damit bundesweit nur etwa 70 000 bis 80 000 Kunden einen Kabelrouter angeschafft. Profitiert hat davon vor allem ein Unternehmen: AVM. Laut Unitymedia handelt es sich bei 99 Prozent der angemeldeten Geräte um Fritzboxen des Berliner Herstellers. Bei den anderen Providern dürfte das ähnlich sein.

Das ist kein Wunder. Denn Verbraucher mit Kabelanschluss können derzeit nur zwischen den drei kabeltauglichen Fritzboxen 6430, 6490 und 6590 wählen (Abbildung 1). Der mehrfach angekündigte TP-Link-Router Archer CR700v ist immer noch nicht auf dem Markt. Andere Hersteller halten sich zurück. Netgear beispielsweise sagte auf Anfrage, dass weiterhin nicht geplant sei, ein Kabelmodem oder einen Kabelrouter auf den deutschen Markt zu bringen.

Abbildung 1: Hersteller AVM profitiert mit seinen Fritzbox-Geräten, etwa dem 6490 Cable. AVM

Abbildung 1: Hersteller AVM profitiert mit seinen Fritzbox-Geräten, etwa dem 6490 Cable. AVM

Herstellerverband ist sehr zufrieden

Daher wundert es auch nicht, dass der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE), dem AVM angehört, die Router-Freiheit als “Erfolgsmodell” bezeichnet. “Der wiederhergestellte Wettbewerb um das beste Endgerät – wie zum Beispiel Router, Telefone, Telefonanlagen, Alarmierungssysteme – hat in den vergangenen Monaten zu einer größeren Vielfalt an innovativen, leistungsfähigen Produkten im Markt geführt”, teilte der Verband Ende Juli mit [1]. Diese Vielfalt ist bei Kabelmodems zwar etwas größer als früher, aber immer noch sehr bescheiden.

Nach einer Umfrage, die das Institut Ipsos im Juni 2017 im Auftrag des VTKE durchführte, wollen 50 Prozent der Befragten künftig ein eigenes Endgerät am Anschluss einsetzen. Angesichts der Tatsache, dass bislang nur ein Prozent der Kabelkunden dies gemacht hat, scheint dieser Anteil sehr hoch zu sein – oder eben nicht auf Kabelmodems zuzutreffen.

Kunden können Geld sparen

Mit finanziellen Gründen dürfte die Diskrepanz nicht zu erklären sein. Schließlich können Nutzer mit einem eigenen Gerät durchaus Geld sparen. Wer drei Jahre lang für rund 5 Euro monatlich eine Fritzbox 6490 Cable bei Vodafone mietet, kann sich von den 180 Euro Mietgebühr auch gleich ein eigenes Gerät kaufen. Bei einer Fritzbox 6430 Cable hat der Nutzer den einmaligen Anschaffungspreis nach 27 Monaten wieder raus. Bei der neuen und hochpreisigen Fritzbox 6590 dauert es allerdings gut vier Jahre. Auch bei Primacom kostet die Fritzbox 5 Euro Miete im Monat. Bei Unitymedia gibt es dagegen weiterhin keine Mietgeräte. Vom Tarif Office Internet & Phone 150 an aufwärts gehört eine Fritzbox 6490 Cable zu dem Paket dazu.

Wer bislang nur ein reines Kabelmodem des Providers nutzte und dahinter dann seinen eigenen WLAN-Router angeschlossen hat, dürfte durch den Wegfall des Router-Zwangs, der streng genommen besser Modem-Zwang heißen müsste, hingegen keinen Vorteil haben. Bei Primacom/Tele Columbus gibt es weiterhin das Problem, dass Telefoniedienste nicht unterstützt werden, weil der Standard Cablelabs Packetcable 1.0/1.5 genutzt wird. Die Fritzbox setzt hingegen auf den damit inkompatiblen Standard Packetcable 2.0.

Vodafone macht falsche Angaben

Bis heute behauptet Vodafone auf seinem Produktportal [2] im Internet: “Wichtig: Unsere Telefoniedienste können Sie auf einer Fritzbox nicht nutzen, wenn Sie sie im Handel erwerben.” Das ist natürlich seit genau einem Jahr Unfug. Inwieweit diese Fehlinformation Nutzer davon abgehalten hat, sich einen eigenen Kabelrouter zuzulegen, lässt sich nicht sagen. Vodafone hat zumindest versprochen, diese Passage zu entfernen, nachdem das Internetportal Golem.de das Unternehmen darauf hingewiesen hatte.

Falls dies nicht passiert, wäre es wohl langsam ein Fall für die Verbraucherschützer. Deren Bundesverband VZBV zeigte sich auf Anfrage aber insgesamt zufrieden mit der Umsetzung des Gesetzes. Problematisch sei im Grunde nur die Tatsache, dass manche Provider die nötigen Zugangsdaten lediglich ihren Neukunden geben wollten.

Zwar hat das Landgericht Essen im Februar 2017 entschieden [3], dass der entsprechende Gesetzespassus nicht in diesem Sinne zu verstehen ist, doch das Urteil des Landgerichts galt nur für den damals deswegen verklagten Stadtnetzbetreiber Gelsen-Net.

Daher weigert sich auch Unitymedia beharrlich, den Kunden mit älteren Verträgen die Daten herauszugeben. “Für die ganze Breite des historischen Tarif-Portfolios ist das nicht zu leisten, vom Gesetz aber auch nicht gefordert, da die Router-Freiheit verpflichtend nur für Neuverträge gilt”, sagte Sprecher Olaf Winter auf Anfrage. Wer einen Vertrag vor dem Jahr 2013 abgeschlossen hat, müsste entweder in einen anderen Tarif wechseln oder Unitymedia verklagen.

Reibungslose Umstellung

Angesichts der Warnungen der Netzbetreiber vor dem Gesetz ist die Umstellung dann doch sehr reibungslos über die Bühne gegangen. “Der Prozess für die Aktivierung ist inzwischen eingeschwungen und funktioniert sehr gut”, sagte Vodafone-Sprecherin Heike Koring. Nach Angaben von Unitymedia treten technische Probleme bei der Einbindung nur bei Geräten auf, die nicht der Spezifikation entsprechen. “Das sind vor allem Geräte, die auf Online-Plattformen erstanden wurden und zuvor als Mietgeräte bei Unitymedia oder anderen Kabelnetz-Providern im Netz angemeldet waren”, sagte Winter.

Nur Unitymedia räumte auf Anfrage ein, dass der Kundensupport durch die von den Kunden verwendeten Endgeräte gestiegen sei. Das gilt auch für AVM. Der AVM-Firmensprecher Urban Bastert forderte daher, dass die Provider die Anmeldeverfahren einfacher gestalten könnten. Technisch funktioniere das auf Basis der Schnittstellenbeschreibungen aber “einwandfrei”.

Provider liefern Argumente

Wer weitere technische Gründe für die Anschaffung eines eigenen Routers brauchte, bekam sie sogar von Vodafone selbst geliefert. So löschte ein missglücktes Update im Januar 2017 versehentlich die Router-Einstellungen von einigen Zehntausend Kunden. Bei einem Eigengerät wäre das nicht passiert.

Nicht auszuschließen, dass einige Nutzer auf die seit Längerem angekündigte Fritzbox 6590 Cable gewartet haben und nun von der Router-Freiheit Gebrauch machen. Wer ein Gerät für den neuen Standard DOCSIS 3.1 und mit USB-3.0-Anschlüssen möchte, muss dagegen weiter auf die Fritzbox 6591 Cable oder einen anderen Hersteller warten. Die berühmte “Freiheit, die ich meine” ist nur für die wenigsten Kabelnetzkunden nach einem Jahr Router-Freiheit gegeben.

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