Das Bundeskabinett einigte sich Anfang Februar auf einen Gesetzentwurf, mit dem es die EU-Datenschutzreform in deutsches Recht umsetzen will. Manche Kritiker monieren Eingriffe in Bürgerrechte und sogar verfassungswidrige Passagen.
Wenn im Mai 2018 die EU-Datenschutz-Grundverordnung [1] in Kraft tritt, gilt es auch für die EU-Mitgliedsstaaten, ihre nationalen Gesetze anzupassen. In Deutschland ist das Bundesdatenschutzgesetz davon betroffen. Innenminister Thomas de Maizière hat seine Vorlagen für das Anpassungs- und Umsetzungsgesetz des Bundesdatenschutzgesetzes einige Male ändern müssen.
Der erste Vorschlag des Innenministeriums von September 2016 stieß bereits im deutschen Justizministerium [2] auf Ablehnung. Es bemängelte zu große Komplexität und die Unverständlichkeit der Regelungen für den Normanwender, damit sind Behörden, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger gemeint.
Die inzwischen vierte Fassung des “Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680” [3] hat nun das Bundeskabinett passiert und kann damit in den Bundesrat.
Nachbesserungen nötig
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, zählte ebenfalls zu den Kritikern der frühen Fassungen und sah darin teilweise bürgerliche Grundrechte beschränkt, etwa wenn sensible Daten zu Forschungszwecken verarbeitet werden.
Die Datenschützerin begrüßt nun in einer Mitteilung [4], dass die Regierung das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abschließen will. Es seien, auch nach Vorschlägen aus ihrem Hause, einige Verbesserungen gegenüber den ersten Entwürfen eingearbeitet, etwa bei der Zweckbindung der Datenverarbeitung. So dürfen laut Andrea Voßhoff nichtöffentliche Stellen bereits erhobene Daten nun nicht mehr für andere Zwecke verarbeiten, wenn die Interessen der betroffenen Person überwiegen.
Beim ebenfalls bemängelten Bereich der Verarbeitung besonders sensibler Daten zu Forschungszwecken werde nun stärker auf das Grundrecht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung geachtet, teilt Voßhoff mit. Positiv ist für sie auch zu bewerten, dass die deutschen Aufsichtsbehörden in europäischen Aufsichtsgremien vertreten seien. Die BfDI will dafür eine Zentrale Anlaufstelle für die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder einrichtet. Dass die/der BfDI als gemeinsamer Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss benannt wird, gefällt Voßhoff ebenfalls.
Damit erschöpft sich aber die wohlwollende Betrachtung der BfDI mehr oder minder. Es seien in etlichen Punkten Verbesserungen nötig, teilt die BfDI mit. Der Entwurf beschränke die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten Kontrollbefugnisse der BfDI im Bereich Polizei und Justiz und außerhalb des Geltungsbereichs des EU-Rechts.
Besonders für heimliche Datenerhebungen sei eine unabhängige Kontrolle unabdingbar, teilt die Datenschutzbeauftragte mit. Die im Gesetzesentwurf eingeräumten nicht-bindenden Beanstandungen seien zu wenig, kritisiert sie, und entsprechen auch nicht dem Sinn der EU-Richtlinie. Danach sollten Datenschutz-Aufsichtsbehörden die Rechtmäßigkeit bestimmter Verarbeitungsvorgänge gerichtlich überprüfen dürfen.
Dass die BfDI den Deutschen Bundestag in Zukunft nicht mehr proaktiv über Kontrollen beim Bundesnachrichtendienst informieren dürfe, nennt Voßhoff verfassungswidrig. Die Bundesbeauftragte kündigte an, im parlamentarischen Verfahren mit Nachdruck für wirksame Sanktionsmöglichkeiten für die Datenschutz-Aufsichtsbehörden einzutreten.
Zeichen der Besserung
Der Branchenverband Eco begrüßt [5] den vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf. Er schreibe aus Sicht der Internetwirtschaft ein hohes Datenschutzniveau fest und gewähre der Wirtschaft im Rahmen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zugleich nötige Spielräume für innovative Geschäftsmodelle, lässt der Verband wissen.
“Das neue Datenschutzgesetz setzt das in der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung festgeschriebene europäische Datenschutzrecht in allen Punkten um, geht aber nicht darüber hinaus. Damit ist eine unserer wesentlichen Forderungen erfüllt und faire Wettbewerbsbedingungen für deutsche Internetunternehmen sind gewährleistet”, kommentiert der für Politik und Recht zuständige Eco-Vorstand Oliver Süme.
Keine Vorgriffe
Gleichzeitig mahnt der Eco-Vorstand, den Datenschutz nicht mit Spezialregelungen zu überfrachten und auch den anstehenden Verhandlungen der EU-Kommission, etwa zu einer E-Privacy-Verordnung, nicht durch nationale Gesetze vorzugreifen. Für den Eco sei ein praktikabler und konsistenter Datenschutz das Ziel.
Teurer Alleingang
Jan-Philipp Albrecht (Grüne), Mitglied des Europaparlaments und Berichterstatter für die EU-Datenschutz-Grundverordnung, kritisiert [6], die Bundesregierung laufe Gefahr, mit ihrem Entwurf den mit der Datenschutz-Grundverordnung erzielten Fortschritt für Unternehmen und Verbraucher wieder rückgängig zu machen. Durch die abweichenden Bestimmungen drohen erneut Rechtsunsicherheit und Marktfragmentierung. Die Einschränkung von Verbraucherrechten zu Gunsten gewisser Geschäftsmodelle sei schlicht EU-Rechts-widrig.
Sonderwege vermeiden
Auch Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Baden-Württemberg, mahnte: “Wir müssen sehr aufpassen, dass ein bemerkenswerter Wurf wie die EU-Datenschutz-Grundverordnung nicht durch eine nationale Regelung verwässert und verschlechtert wird. Der Entwurf der Bundesregierung zeichnet sich dadurch aus, dass gemeinsame europäische Standards unterlaufen, Betroffenenrechte eingeschränkt und nationale Sonderwege wie im Bereich der Videoüberwachung beschritten werden.”
Videoüberwachung
Die von Brink angesprochene Videoüberwachung ist ein weiterer strittiger Punkt. Jenseits der EU-Verordnung gibt es im Innenministerium dazu Pläne für eine weitere Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Mit dem vom Innenministerium eingebrachten Videoüberwachungsverbesserungsgesetz [7] soll der Einsatz von Kameras in den öffentlich zugänglichen Bereichen privat betriebener Einrichtungen erleichtert werden, darunter fallen auch Parkplätze, Einkaufszentren und Sportstätten. Den Bundesrat hat das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz bereits Mitte Februar passiert.
Während der Gesetzesentwurf vom “Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von dort aufhältigen Personen als besonders wichtigem Interesse” spricht, sind Kritiker wie die Digitale Gesellschaft der Meinung, das Gesetz sei verfassungswidrig und höhle die Grundrechte der Bürger aus.
Für die Digitale Gesellschaft [8] steht fest: “Je flächendeckender Überwachungstechnik zum Einsatz kommt, desto weniger Orte gibt es, an denen die Menschen sich unbeobachtet fühlen und von ihren grundrechtlich garantierten Freiheiten unbefangenen Gebrauch machen können. Für terroristische Täter hingegen, die nach medialer Aufmerksamkeit suchen, stellen gerade videoüberwachte Orte besonders attraktive Anschlagsziele dar.”
Infos
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EU-Datenschutz-Grundverordnung: https://www.bvdnet.de/fileadmin/BvD_eV/pdf_und_bilder/bvd-allgemein/EU-DSGVO/280116GRV-politische_Einigung_pdf.pdf
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Kritik Justizministerium: https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2016/09/BMJV_Stellungnahme_DSAnpUG_EU.pdf
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Gesetzesentwurf der Bundesregierung: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/entwurf-datenschutz-grundverordnung.pdf?__blob=publicationFile
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Stellungnahme BfDI: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2017/02_Bundesdatenschutzgesetz_neu.html?nn=5217154
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Stellungnahme Eco: https://www.eco.de/2017/pressemeldungen/eco-befuerwortet-neues-datenschutzgesetz-und-warnt-vor-weiteren-spezialregelungen.html
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Stellungnahme Jan Philipp Albrecht und Stefan Brink: https://www.janalbrecht.eu/themen/datenschutz-digitalisierung-netzpolitik/alleingang-der-bundesregierung-verursacht-enorme-kosten-fuer-die-wirtschaft-und-gefaehrdet-auch-vertr.html
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Entwurf Videoüberwachungsverbesserungsgesetz: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Pressemitteilungen/2016/12/ge-videoueberwachung.pdf
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Stellungnahme Digitale Gesellschaft: https://digitalegesellschaft.de/2017/02/pm-bundesrat-videoueberwachung/





