Aus Linux-Magazin 10/2016

Pläne des Bundesinnenministers zur Sicherheit rufen Datenschützer auf den Plan

© gajus, 123RF

Innenminister Thomas de Maizière hat Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland vorgeschlagen. Verbände und Datenschützer schlagen Alarm, es drohe eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung und der Datenschutz sei in Gefahr.

Auch unter dem Eindruck der Anschlägen in Zügen und dem Amoklauf von München hat der deutsche Bundesinnenminister Thomas de Maizière Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland [1] vorgeschlagen. Der Minister hat ein ganzes Paket zusammengestellt, das mehr Personal, neue Wege bei Ermittlungen und eine bessere Vernetzung der Daten vorsieht.

So soll es in der Europäischen Union künftig zu einer besseren Zusammenarbeit kommen, die inkompatible Systeme bislang verhindert hätten. De Maizière erläutert: “Wir gehen das Problem der technischen Insellösungen in Europa an (Stichwort: Interoperabilität). Sicherheitsrelevante Informationen sind in der EU in zu viele verschiedene Datensysteme zersplittert. Schon jetzt gibt es im Bereich Reise, Migration und Sicherheit Datenbanken (SIS, VIS, Eurodac sowie demnächst PNR und das Ein- und Ausreiseregister), die miteinander nicht vernetzte Einzelinformationen enthalten. Das müssen wir ändern, und dazu hat sich die EU auch bereits bekannt.”

Gesetzesschmelze

Besonders ein Punkt stößt auf Kritik bei Datenschützern. Minister de Maizière schlägt vor: “Die rechtliche Trennung von Telekommunikationsdiensten und Telemediendiensten, soweit diese zur Kommunikation genutzt werden, ist überholt. Die Unternehmen beider Bereiche müssen denselben Verpflichtungen unterliegen.”

Der Knackpunkt daran: Die Telekommunikationsdienste unterliegen dem Telekommunikationsgesetz und fallen damit auch unter die Vorratsdatenspeicherung und die Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung (TKÜV). Hauptbestandteile der Telekommunikationsdienste sind Telefonie und Internetanschluss. Die Telemediendienste wiederum sind im Telemediengesetz geregelt. Sie umfassen eine Vielzahl von Services wie Blogs, Onlineshops, Chaträume, Webportale, Messenger und auch private Homepages.

Die vom Bundesinnenminister geforderte Vereinheitlichung würde die genannten Telemediendienste ebenfalls unter die Vorratsdatenspeicherung bringen. Er sagte in der Ankündigung seiner Pläne: Es darf bei Straftätern keinen Unterschied machen, ob sie telefonieren, die Sprachtelefonie von Messenger-Diensten nutzen, Nachrichten schreiben oder über soziale Medien kommunizieren.

Türöffner

Der deutsche Branchenverband Eco [2] reagiert entsetzt. Oliver Süme, Eco-Vorstand für Politik und Recht, kommentierte: “Damit würden technologisch hochkomplexe und immens teure Verfahren, die für Telekommunikationsanbieter gelten, auf alle Dienste ausgeweitet. Dabei gibt es bereits für alle Dienste bindende Verpflichtungen zur Auskunft und Herausgabe persönlicher Daten. Weitere gesetzliche Verschärfungen sind daher nicht notwendig”. Besorgniserregend seien die Vorschläge zur Gleichstellung der Kommunikations- und Mediendienste vor allem, weil sie automatisch zum Türöffner werden könnten, um die Auflagen der Vorratsdatenspeicherung noch vor Inkrafttreten unverhältnismäßig und verfassungswidrig auszuweiten.

“Jetzt die Speicherfrist sensibler und privater Daten auch auf Dienste wie Messenger, Social-Media-Plattformen und E-Mails ausweiten zu wollen – bevor die Vorratsdatenspeicherung überhaupt umgesetzt wurde – ist purer Aktionismus”, sagte Süme. Die Vorratsdatenspeicherung sei nach Überzeugung des Eco schon jetzt weder mit dem Grundgesetz noch mit dem europäischen Recht vereinbar.

Berliner Erklärung

Die Innenminister der Unions-geführten Bundesländer haben sich in der so genannten Berliner Erklärung [3] ebenfalls für eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Der Branchenverband Eco kritisiert folgerichtig auch diese Erklärung: “Die in der so genannten Berliner Erklärung formulierten Forderungen zeigen, dass die Unions-Innenminister wesentliche Grund- und Freiheitsrechte offenbar komplett aus den Augen verloren haben”, so Vorstand Süme. Ein Blick in die Aufklärungsstatistik des Bundeskriminalamtes oder auf die vielzitierten ausländischen Anwendungsbeispiele zeige, dass Vorratsdatenspeicherung zu keiner grundlegenden Verbesserung der Sicherheitslage führe.

Facebook & Co.

Ein Argument für die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung und der Änderung von Gesetzen besteht aus dem Vorwurf an soziale Netze, nur zögerlich mit den Ermittlungsbehörden zusammenzuarbeiten. Der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, widerspricht [4] der Auffassung der Innenminister, dass es dafür neue Gesetze brauche.

Er schreibt: “In § 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 5 TMG ist festgelegt, dass Diensteanbieter wie Facebook den Polizeibehörden und den Nachrichtendiensten im Einzelfall Auskunft über bestimmte Daten des Nutzers erteilen dürfen, soweit dies für die Erfüllung der Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr und zur Terrorismusabwehr erforderlich ist und eine entsprechende Anordnung vorliegt. Die Anordnungsbefugnis ist in den für die jeweiligen Behörden geltenden Gesetzen festgelegt, insbesondere in der Strafprozessordnung, den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder und im Bundesverfassungsschutzgesetz.”

Für Schaar steht fest, dass die Strafprozessordnung und die Polizeigesetze von Bund und Ländern bereits umfangreiche Befugnisse zur Erhebung personenbezogener Daten enthalten, soweit es um die Aufklärung und Verhütung von Straftaten gehe. Eine Regelungslücke könne er hier nicht erkennen.

Facebook selbst schreibt [5] zu den Datenanfragen aus Deutschland: “Wir reagieren auf berechtigte Anfragen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Fällen. Jede einzelne Anfrage, die wir erhalten, wird auf ihre rechtliche Hinlänglichkeit geprüft, und wir lehnen Anfragen ab, die übermäßig weit gefasst oder zu vage sind, beziehungsweise fordern eine größere Genauigkeit für diese.”

Für Notfälle bietet Facebook ein Online-Anfragesystem [6] an. Dann könne ein Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörde eine Anfrage über das Online-Anfragesystem für Strafverfolgungsbehörden stellen. Facebook betont, dass es auf keine Mitteilungen reagiere, die von Personen stammen, die keine Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden seien.

Darknet im Visier

Ein weiterer Vorschlag von de Maizière betrifft den Einsatz im so genannten Darknet: “Auch operativ werden wir uns mit spezialisierten verdeckten Ermittlern (Cyber-Ermittler) besser aufstellen, um im Darknet gezielt etwa illegalen Waffenhandel oder Kommunikation zwischen Terroristen aufzuklären.”

Das deutsche Bundeskriminalamt ist bereits im Juli bei der Vorstellung der Bundeslagebilder “Cybercrime” [7] zu dem Schluss gekommen, dass die illegalen Foren oder Marktplätze der digitalen Underground Economy eine zunehmend zentrale Rolle bei der Begehung von Straftaten im Bereich Cybercrime spielen (Abbildung 1). Laut Lagebild des BKA werden “insbesondere im Darknet kriminelle Marktplätze betrieben, auf denen illegale Waren erworben werden können. Die Angebote umfassen unter anderem Drogen, Waffen, Falschgeld, gefälschte Ausweise, gestohlene Kreditkartendaten oder gefälschte Markenartikel.”

Abbildung 1: Cybercrime-Straftaten im Jahr 2015.

Abbildung 1: Cybercrime-Straftaten im Jahr 2015.

Der Chaos Computer Club (CCC) warnt davor, das Darknet einseitig als Tummelplatz von Kriminellen zu betrachten. Das Bedrohungsszenario, das von deutschen Behörden gezeichnet werde, sei nicht sehr realistisch, sagte Linus Neumann [8] vom CCC der Deutschen Presse Agentur, und das Darknet sei ein wichtiger Bestandteil der Kommunikation für Verfolgte dieser Welt.

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