Das Veto des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2010 bedeutete nur das vorläufige Ende der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. Die Regierung legt nun einen neuen Gesetzesentwurf vor, gegen den sich vielstimmiger Widerstand formiert.
Federführend hinter dem deutschen Gesetzesentwurf der Regierung [1] steht Justizminister Heiko Maas (SPD), der sich mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) auf die Leitlinien dafür geeinigt hatte. Das Bundeskabinett hat die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung Ende Mai in einer Sitzung beschlossen.
Eine erste Lesung fand Anfang Juni im Bundestag statt. Wohl auch wegen der Proteste der IT-Verbände wie Eco [2] und Bitkom [3] soll die nächste Lesung des Gesetzes erst im September stattfinden, das ließ SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann nach einer Fraktionssitzung Anfang Juni verlauten. Der ursprüngliche Plan der Regierung sah eine Beschlussfassung noch vor der Sommerpause vor.
Verdachtsunabhängig
In der Fassung des Gesetzentwurfs bedeutet Vorratsdatenspeicherung, dass Internetprovider, Telekommunikationsunternehmen und Zugangsanbieter dazu verpflichtet sind, so genannte Verkehrsdaten zu speichern. Dazu zählen die Angaben zu den beteiligten Rufnummern, die Zeit oder auch die dafür genutzte IP-Adresse. Bei Gesprächen über das Mobiltelefon soll zudem der Standort des Anrufers erfasst werden. Das gilt für Anrufe, den SMS-Versand oder eine Verbindung zum Internet.
Nicht erfasst sind E-Mail-Verkehrsdaten und die Inhalte der jeweiligen Kommunikation. Standortdaten sollen maximal vier Wochen, andere Verkehrsdaten maximal zehn Wochen im Speicher landen. Als Speicherort sind speziell gesicherte Server vorgesehen. Passend dazu führt der Gesetzentwurf den neuen Strafbestand der Datenhehlerei ein. Der soll Anwendung finden, wenn illegal beschaffte, nicht öffentliche Daten an Dritte gehen.
Der Entwurf sieht sich grundrechtskonform: “Den grundrechtlichen Vorgaben entsprechend soll eine Erhebung der verpflichtend zu speichernden Verkehrsdaten nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich sein, nämlich zur Verfolgung der in § 100g Absatz 2 StPO-E bezeichneten besonders schweren Straftaten, die auch im Einzelfall schwer wiegen müssen.”
Von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen sind laut Entwurf Mitarbeiter von Behörden und kirchlicher oder sozialer Organisation, die anonym beraten und der Schweigepflicht unterliegen. Bei allen anderen Berufsgeheimnisträgern, die ein Zeugnisverweigerungsrecht besitzen, dürfen die Daten nicht abgerufen werden. Seelsorger, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Abgeordnete und Journalisten fallen darunter.
Vielstimmige Kritik
Kritik an dem Gesetz generell beziehungsweise an einzelnen Punkten kommt von vielen Seiten: bei den Branchenverbänden angefangen über den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die Bundesdatenschutzbeauftragte, den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) bis hin zum Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags und der betroffenen Unternehmen der Internetwirtschaft.
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) wird in seiner Stellungnahme [4] zur Gesetzesvorlage deutlich: “In der vorliegenden Fassung entspricht der Entwurf nicht den Anforderungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) einer Gesetzesvorlage an die Bundesregierung: Die Darstellung des Erfüllungsaufwandes fehlt für die Wirtschaft völlig und für die Verwaltung in wesentlichen Teilen. Dieser Mangel ist umso gravierender, als der NKR durch eigene Erhebungen Anhaltspunkte für Kosten der Telekommunikationswirtschaft von bis zu rund 600 Millionen Euro gefunden hat; ferner deshalb, weil das Regelungsvorhaben Entschädigung für den Fall vorsieht, dass Investitionen und gegebenenfalls gesteigerte Betriebskosten ,für einzelne Unternehmen erdrosselnde Wirkung haben könnten’.”
Zu den kritischen Stimmen zählt auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags, das berichtet die “Süddeutsche Zeitung” mit den Verweis auf zwei Gutachten des Dienstes, die auf mehrere Mängel des Vorhabens hinweisen und deshalb an der Erfüllung der verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben zweifeln.
Kostenfragen
Der IT-Verband Eco bemängelt auch die technische Umsetzung und kritisiert in einer Stellungnahme [5] zudem scharf die daraus erwachsenden Kosten: “Asymmetrische Verschlüsselung bedeutet, dass der Provider verpflichtet ist, jeden Datensatz einzeln zu verschlüsseln. Dies heißt aber für die Praxis, dass auch die Personen, die eine Behördenanfrage bearbeiten sollen, nur auf verschlüsselte Daten zugreifen können. Deshalb müsste ein exakter Suchindex geschaffen werden, um die Datensätze für eine Abfrage auffindbar zu machen. Jeder Index stellt aber selbst wieder eine Metadatensammlung dar. Vollkommen unklar ist, wie ein spezieller Suchindex für Massenabfragen, wie etwa die Funkzellenabfrage, technisch realisiert werden soll.”
Die Kosten für die beteiligten Firmen schätzt der Eco (Abbildung 1) hoch ein: “Eco geht nach ersten Hochrechnungen von einer Verdopplung der Summe von 2007 aus, mithin von Ausgaben in Höhe von circa 600 Millionen Euro.” Eco fordert, den Anbietern eine Frist von mindestens 18 Monaten nach der konkreten Festlegung aller Anforderungen durch die Bundesnetzagentur zur Umsetzung zu gewähren, die erst dann beginnt, wenn über die Verfassungsmäßigkeit höchstrichterlich entschieden ist.
Der Branchenverband Bitkom schätzt die anfallenden Kosten auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag und stellt über Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder klar: “Die bei der ersten Einführung der Vorratsdatenspeicherung getätigten Anschaffungen von mehr als 100 Millionen Euro sind durch neue Vorgaben etwa bei der Sicherheit heute nicht mehr nutzbar.”
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung reagiert fast schon ungläubig auf den Vorstoß: “Nach den vernichtenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts [7] und des Europäischen Gerichtshofs [8] gegen entsprechende Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung sollte man eigentlich erwarten dürfen, dass die Regierung zur Besinnung kommt und dieses Überwachungswerkzeug auf der Müllhalde der Geschichte belässt”, erklärt Kai-Uwe Steffens vom AK Vorrat.
Schnellschuss
Die Datenschutzbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland, Andrea Voßhoff, hat in einer Stellungnahme [9] erklärt: “Die Art und Weise, in der das Gesetzgebungsverfahren vorliegend vom BMJV (Bundesministerium für Justiz und Verbaucherschutz) betrieben wurde, ist inakzeptabel. Vorgaben der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), nach der alle Anzuhörenden rechtzeitig zu beteiligen sind, wurden mehrfach ignoriert. So wurde mir zur Abgabe einer ersten Stellungnahme eine Frist von faktisch weniger als 30 Stunden gewährt.” Voßhoff weiter: Der Gesetzentwurf sei nach wie vor nicht in der Lage, die erheblichen Zweifel an der generellen Verfassungsmäßigkeit einer Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten zu beseitigen.
Ausblick
Über die Vorratsdatenspeicherung soll bei einem kleinen Parteitag der SPD Ende Juni unter den Delegierten abgestimmt werden. Die SPD-Parteiführung hat zu diesem Parteikonvent einen eigenen Antrag eingebracht, der eine zeitliche Begrenzung des Gesetzes ins Spiel bringt, um eine Abstimmungsniederlage und daraus resultierende Blamage zu verhindern. Teile der SPD, darunter die Nachwuchsorganisation Jusos, sind gegen die Vorratsdatenspeicherung. Zumindest gibt es noch einen Aufschub bis nach der Sommerpause des Bundestages.
Infos
- Gesetzesentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/050/1805088.pdf
- Brandbrief Eco: https://www.eco.de/2015/pressemeldungen/vorratsdatenspeicherung-it-verbaende-wollen-gehoert-werden.html
- Warnung des Bitkom: http://www.bitkom.org/de/presse/8477_82314.aspx
- Stellungnahme Normenkontrollrat:http://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/Content/DE/Artikel/2015-06-03_stellungnahme_verkehrsdatenspeicherung.html?nn=826450
- Stellungnahme Eco: https://www.eco.de/wp-content/blogs.dir/20150608-vds-stellungnahme-eco.pdf
- Stellungnahme AK Vorrat:http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/758/1/lang,de/
- Urteil Bundesverfassungsgericht: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
- Urteil EU-Gerichtshof: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-04/cp140054de.pdf
- Bundesdatenschutzbeauftrage: http://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Telefon_Internet/TelefonArtikel/VoarratsdatenspeicherungReloaded.html?nn=5217040






