Aus Linux-Magazin 12/2014

Auf den Punkt gebracht

Abbildung 1: Auf seiner Webseite <custom name="key">http://kuehnast.com/fr/</custom> betreibt der Linux-Magazin-Autor eine Demo der Flugzeug-Beobachtungssoftware.

Haben Sie Anregungen, Statements oder Kommentare? Dann schreiben Sie an redaktion@linux-magazin.de. Die Redaktion behält es sich vor, die Zuschriften und Leserbriefe zu kürzen. Sie veröffentlicht alle Beiträge mit Namen, sofern der Autor nicht ausdrücklich Anonymität wünscht.

Flugzeuge beobachten

11/14, S. 57: Den Artikel von Charly Kühnast über die Beobachtung von Flugzeugen finde ich richtig gut (Abbildung 1). Daraufhin habe ich mir eine DVB-T Antenne mit dem RTL-2832U-Chipsatz und einem R820T-Tuner gekauft und alle Installationsschritte ausgeführt. Leider bekomme ich im Browser keine Verbindung zum Server unter 127.0.0.1:8080, obwohl alle DVB-T-Module nicht geladen sind. Das Problem habe ich sowohl unter Ubuntu 14.04 LTS als auch unter dem aktuellen Kali Linux. Haben Sie einen Tipp für mich?

Abbildung 1: Auf seiner Webseite <custom name="key" srcset=

http://kuehnast.com/fr/« betreibt der Linux-Magazin-Autor eine Demo der Flugzeug-Beobachtungssoftware.” width=”300″ height=”202″ /> Abbildung 1: Auf seiner Webseite http://kuehnast.com/fr/« betreibt der Linux-Magazin-Autor eine Demo der Flugzeug-Beobachtungssoftware.

Michael G. Schmidt, per E-Mail

Zur Schnelldiagnose hätte ich zwei Tipps. Erstens: Mit »lsof | grep TCP« nachschauen, ob der Port 8080 wirklich belegt ist. Zweitens würde ich außerdem probeweise mal die »127.0.0.1« durch die echte IP-Adresse Ihres Rechners ersetzen. Viel Erfolg! (Charly Kühnast, der gerade in Urlaub und nur mit einem Handy bewaffnet war.)

Nmap-Probleme

11/14, S. 94: Guten Tag Herr Schilli, ich verfolge schon länger Ihre Artikel im Linux-Magazin. Perl-Programmierer bin ich dadurch nicht geworden, aber man sollte ja auch immer über den Zaun schauen. Als Debian-User versuchte ich jetzt gerade mal, mir den beschriebenen Nmap-Server zu installieren. Das hatte einige Nachinstallationen zur Folge, zum Beispiel: Log4perl, Any Event, AnyEvent::HTTPD, Json, App Deamon.pm und so weiter.

Gesagt, getan – der Server startet. Jetzt bringt aber der Nmap-Client die Meldung:

malformed JSON string, neitherarray,object,number, string or atom, at character offset 0 (before "(end of string)")
at /usr/share/perl5/JSON.pm line 171.

So richtig hilft mir das nicht – können Sie helfen?

Gerd Franzkowiak, per E-Mail

Hallo Herr Franzkowiak, es freut mich, dass der Artikel Ihr Interesse geweckt hat. Es sieht fast so aus, als würde der Nmap-Server einen leeren String auf die Webanfrage zurückliefern, was Sie mit

curl http://localhost:8080

nachprüfen können. Falls das tatsächlich der Fall ist, würde ich als Nächstes den Server mit »nmap-server stop« wieder herunterfahren und mit »nmap-server -X« im Vordergrund hochfahren. In der Ausgabe sollte sich dann der Grund für den Fehler finden. Ich vermute, dass es irgendein Problem mit dem Nmap-Client geben könnte. (Michael Schilli)

Keine Jobs

Eure Jobs werden im Newsletter leider nicht mehr angezeigt.

Marco Kohn und andere, per E-Mail

Wir sind dabei, den Anbieter der Job-Angebote sowohl im Online als auch in unserem Newsletter zu wechseln, und werden künftig mit Stepstone anstelle von Monster kooperieren. Vorübergehend haben wir keine Monster-Jobs mehr und noch keine von Stepstone.

Damit das nicht zu Verwirrung führt, haben wir mal den Newsletter-Abschnitt mit den Stellenanzeigen temporär deaktiviert, sodass nicht der Eindruck entsteht, die Anzeigen seien durch einen Fehler verlorengegangen. Wir hoffen, Ihnen sehr bald wieder Stellenanzeigen anbieten zu können. (Jens-Christoph Brendel, Redaktionsleiter Online)

Erratum

11/14, S. 80: Soeben ist mir ein letzter Fehler in meinem Artikel aufgefallen: Der Betrag des Schadensersatzes in Sachen Busybox vs. Westinghouse sollte natürlich in US-Dollar lauten und nicht in Euro. Auf S. 80 müsste es daher heißen: “Ein Jahr zuvor hatte bereits ein US-Gericht in dem Verfahren Busybox gegen Westinghouse (US District Court for the Southern District of New York, 09 Civ. 10155 (SAS)) einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 90000 US-Dollar bejaht.”

Hendrik Schöttle, per E-Mail

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