Diese Kolumne berichtet aus Sicht des GNU-Projekts und der FSF über Projekte und aktuelle Geschehnisse aus dem Umfeld freier Software und versucht Einblicke in die zugrunde liegende Philosophie zu vermitteln. In dieser Ausgabe: Datenbank für freie Treiber, LibQGL Viewer sowie Fragen zu Urheberrecht und zur FLA.
Willkommen zu einer neuen Ausgabe der Brave GNU World – ich hoffe, dass nach der letzten Ausgabe nicht zu viele Leser dem PyDDR-Fieber verfallen sind und sich mit Muskelkater von der Lektüre abgewandt haben.
Fehlende Linux-Treiber
Zurück zum Ernst das Lebens. Eins der größten Probleme für Anwender freier Betriebssysteme sind Treiber: Die frisch gekaufte Hardware war schnell eingebaut, doch die mitgelieferten Treiber sind nur für Windows zu gebrauchen. Wer nicht bereits vor dem Kauf der Hardware viel Zeit in die Internet-Recherche gesteckt hat, braucht nun manchmal Stunden, um die richtigen Treiber zu finden und zu installieren. Im Extremfall wird die entsprechende Hardware gar nicht oder nur unzureichend unterstützt. Veraltete Informationen, nicht gepflegte Links oder die eingestellte Entwicklung mancher Treiber verschlimmern die Situation.
Das ist streng genommen meist dem Unwillen der Hersteller zuzuschreiben, die sich oft einfach nicht darum kümmern, ihre Hardware auch abseits des Windows-Monopols zu verkaufen, und somit einen Teil des Marktes nicht ernst nehmen. Dabei müsste gar nicht jeder Hersteller jeden Treiber auch unbedingt in Eigenregie erstellen. Oft gibt es Freiwillige, die im eigenen Interesse die Entwicklung eines solchen Treibers übernehmen möchten.
Im Normalfall erfahren diese Entwickler nur wenig Unterstützung. Schlimmer noch, manche Hardwarehersteller versuchen aktiv, sich gegen diesen Versuch der Vergrößerung des eigenen Marktpotenzials zur Wehr zu setzen. Es gibt mittlerweile zunehmend Ausnahmen, die das Potenzial des Marktes freier Software verstehen. Sie bemühen sich darum, Treiber zur Verfügung zu stellen oder deren Entwicklung zu fördern. Aber die Regel ist es nicht.
Dabei sind ausschließlich von den Herstellern geschriebene und mitgelieferte Treiber nur die zweitbeste Lösung. Ideal wäre eine Plattform, auf der die Hersteller die Treiber gemeinsam mit interessierten Unternehmen und Freiwilligen entwickeln und warten. Auf diese Art und Weise ist nicht nur die Wartung der Treiber über Jahre nach dem Produktionsstopp möglich, sondern es entstehen auch Synergien.
Proprietär nur zweite Wahl
So verwenden heutzutage viele Karten unterschiedlicher Hersteller identische Chipsätze. Hier kann also viel Mehrfacharbeit vermieden werden. Auch die Entwicklung von Treibern, die mit mehreren Betriebssystemen funktionieren, oder die Portierung eines bestehenden Treibers auf eine neue Hard- oder Softwareplattform wären denkbar.
Im Ergebnis würden Hardwarehersteller, die sich in einen solchen Prozess einbrächten, einen deutlich höheren Nutzen ihrer Hardware in Kombination mit einer stärkeren Kundenbindung erreichen, denn der Kunde wüsste, dass die Unterstützung nicht in ein oder zwei Jahren plötzlich verschwindet. Von einem größeren Absatzmarkt einmal ganz zu schweigen.
Eingangsportal eines solchen Systems müsste eine Datenbank sein, die es erlaubt, Informationen über bestimmte Produkte eines Herstellers, nach den vorhandenen Treibern und deren Status zu suchen. Ein Nutzer könnte direkt erfahren, ob es für eine Hardware Treiber gibt und ob diese beispielsweise stabil, nur für Entwickler geeignet, verwaist oder veraltet sind.
Datenbank für freie Treiber
Zum Aufbau einer solchen Datenbank ruft Florian Duraffourg aus Frankreich auf. Sein Ziel ist es zunächst, basierend auf PHP, HTML und MySQL eine Treiberdatenbank[5] speziell für GNU/Linux und GNU/Hurd aufzubauen. So könnte man noch im Laden vor dem Kauf über einfachen Webzugriff feststellen, wie gut die Hardware unterstützt wird. Florian denkt auch darüber nach, den direkten Serverzugriff zu erlauben, etwa über ein kleines Clientprogramm auf dem PDA oder ein Mobiltelefon, sodass eine Abfrage auch ohne HTML und Browser möglich ist.
Die Planungen für dieses Projekt sind noch immer im Fluss, so hat Florian noch keine endgültige Domain oder einen festen Server. Auch dachte er daran, die Treiber auf einem eigenen, dedizierten FTP-Server zu spiegeln. Zurzeit sucht Florian Freiwillige, die sich an der Programmierung, dem Design der Webseite, den Übersetzungen der Texte in andere Sprachen und am Aufbau der Treiberdatenbank beteiligen möchten. Es bleibt zu hoffen, dass sich viele Freiwillige für das außerordentlich sinnvolle Projekt finden, aber auch, dass die Gerätehersteller ihre Chance erkennen und das Projekt direkt unterstützen.
Wer noch nach einem weiteren Geschäftsmodell rund um freie Software sucht, dem sollte übrigens aufgefallen sein, dass sich hier eine durchaus interessante Möglichkeit auftut: Wenn sich beispielsweise ein Versandhandel oder ein Laden strategisch bewusst auf durch freie Software – wie GNU/Linux – unterstützte Hardware ausrichtet, so würde dieser Mehrwert garantiert gerne in Anspruch genommen.
Die Kunden wüssten, dass sie sich nach Belieben im Angebot umsehen können, ohne die fehlende Unterstützung fürchten zu müssen. Als Zusatzleistung könnten sie zur Hardware sogar direkt die CD mit den entsprechenden Treibern für freie Software erhalten. Und vermutlich würden diese Kunden auch ihre sonstige und in der Unterstützung unproblematische Hardware, zum Beispiel Festplatten, Gehäuse, Prozessoren und Speicher, bei diesem Händler kaufen. Aus der Unterstützung des oben angesprochenen Projekts könnten also auch Versand- und Einzelhandel einen substantiellen Mehrwert ziehen.
LibQGL Viewer hilft bei 3D-Entwicklung

Abbildung 1: Werkzeuge der LibQGL Viewer. Anhand einfacher Objekte wie Kameras, Koordinatensystemen und Snapshot-Funktionalität vereinfacht sie die Entwicklung von 3D-Applikationen.
Ziel des LibQGL-Viewer-Projekts[6] von Gilles Debunne ist eine Bibliothek, die die Entwicklung von 3D-Programmen einfacher und schneller macht. Nach Gilles\’ Aussage bestand ein großes Problem darin, dass Werkzeuge wie beispielsweise eine bewegliche Kamera, Momentaufnahmen (Snapshots) oder einfache Koordinatensysteme selten Teil der 3D-Standardbibliotheken sind. Auch Glut arbeitet mit einem niedrigeren Abstraktionslevel.
Im Gegensatz dazu stellt LibQGL Viewer sowohl Kamera als auch Objekte zur Verfügung, die mit der Maus im 3D-Szenario bewegt werden können. Auch das Abspeichern von Snapshots in verschiedenen Formaten einschließlich vektorbasiertem EPS ist möglich.
Das Projekt beruht auf der QGL-Widget-Klasse der Qt-Bibliothek. Lediglich zum Anzeigen der Bildwiederholrate wird momentan noch Glut eingesetzt. Mit der Umstellung auf die Qt-Version 3.1 wird diese Abhängigkeit jedoch verschwinden. Die LibQGL Viewer selbst ist in C++ geschrieben. Der Autor arbeitet in einem Grafiklabor, in dem in der Vergangenheit jeder seinen eigenen 3D-Viewer entwickelt hatte. Jede Lösung hatte ihre Stärken, doch keine war vollständig. Dies wollte Gilles ändern.
Außerdem hatte er den Wunsch, dass seine Studenten schneller und einfacher in ihren Projekten kreativ werden können, statt sich mit der Infrastruktur aufzuhalten. Daher begann Gilles mit der Entwicklung. Ursprünglich ging er davon aus, die Bibliothek in einer Woche schreiben zu können, doch im Endeffekt stellte sie sich fast als Vollzeitjob für ein ganzes Jahr heraus.
Mittlerweile ist das Projekt seiner Ansicht nach fertig, nur die Dokumentation könnte noch etwas Schliff durch einen englischen Muttersprachler gut gebrauchen. Auch Feedback zur Installationsroutine wäre willkommen. Die Entscheidung, das Projekt trotzdem bereits für fertig zu erklären, wurde durchaus bewusst getroffen. Erklärtes Ziel war es, das Programm so allgemein wie möglich zu halten, ohne sich auf bestimmte Anwendungen zu konzentrieren. Diese Grenze meint Gilles erreicht zu haben, daher hat er entschieden, keine Neuerungen mehr hinzuzufügen.
Die Stärken der Bibliothek liegen nach Ansicht ihres Autors in der sauberen, portablen und mit Bedacht entworfenen Programmierschnittstelle (Application Programmers Interface, API). Außerdem kommt sie mit einer vollständigen Dokumentation und einer großen Zahl an kommentierten Beispielen daher. Mit ihrer Hilfe wird es möglich sein, innerhalb weniger Minuten und mit nur zehn Zeilen Code einen einfachen 3D-Betrachter zu erstellen.
Gilles legt übrigens auch Wert darauf festzustellen, was die LibQGL Viewer nicht ist: Sie ist kein direkter 3D-Renderer, sondern stellt nur den Betrachter zur Verfügung – der Einsatz der »draw()«-Methode bleibt weiterhin in der Verantwortung des Benutzers und für die Erstellung der Szenerie stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung. Die Software erlaubt es dem Benutzer dann, in diese Szenerien einzudringen und sich in ihnen zu bewegen.

Abbildung 2: NVidia bietet für ihre Grafikkarten wie diese Quadro-4 900 XGL Binärtreiber für Linux an. Eine einheitliche Plattform, auf der Hersteller Open- Source-Treiber entwickeln, gibt es leider noch nicht.

Abbildung 3: Florian Duraffourg bittet auf seiner Homepage um Hilfe beim Aufbau seiner Treiberdatenbank. Vor allem beim Design der Webseite und dem Übersetzen der Texte ist Hilfe nötig.
Lizenzwirrwarr
Veröffentlicht wird LibQGL Viewer als freie Software unter der GNU General Public License (GPL). Dabei gab es von interessierter dritter Seite durchaus Anfragen, ob Gilles nicht auf die Lesser General Public License (LGPL) umsteigen wolle, um auch proprietäre Anwendungen seiner Arbeit zu erlauben. Doch aus persönlichen und politischen Gründen hat Gilles sich dafür entschieden, die Bibliothek auch weiterhin unter der GPL herauszugeben.
Außerdem empfand er die generell verfügbaren Informationen zu Lizenzen, möglichen Lizenzwechseln und Mehrfachlizenzierungen als unvollständig und teilweise verwirrend. Damit steht er sicherlich nicht alleine da. Es ist also an der Zeit, mal eine kleine Einführung in die Grundlagen des Urheberrechts zu schreiben.

Abbildung 4: Da die Treuhänderische Lizenzvereinbarung noch relativ unbekannt ist, klärt die FSF Europe auf ihren Webseiten über die Grundlagen und Vorteile dieser Vereinbarung auf.
Einführung ins Urheberrecht
Um Lizenzen verstehen zu können, ist es hilfreich, deren Hintergrund zu verstehen. Lizenzen wie die GNU General Public License (GPL) sind Urheberrechtslizenzen beziehungsweise Copyright-Lizenzen. Auch wenn die Begriffe Copyright und Urheberrecht für den praktischen Gebrauch annähernd identisch sind, gibt es doch ein paar historisch bedingte Unterschiede.
Um diese zu verstehen, muss man wissen, dass das Copyright eine Erfindung des Gutenberg-Zeitalters ist, eine Folgeerscheinung der Entwicklung der Druckerpresse um 1476. Ursprünglich als reines Verlegermonopol konzipiert, war es nicht vorgesehen, auch den Autoren Rechte einzuräumen. Erst seit 1710 können Autoren Rechte an ihren eigenen Werken erwerben.
Die Idee eines grundsätzlichen Rechts eines Autors an seinem Werk – der Kern des heutigen Urheberrechts – wurde in der Zeit vor der französischen Revolution maßgeblich von deutschen und französischen Philosophen propagiert und als eine wesentliche Errungenschaft der französischen Revolution umgesetzt.
Damit wurde das so genannte Droit d\’Auteur als neue Rechtstradition festgeschrieben, um das alte, am Verleger orientierte Copyright zu ersetzen. Heutzutage folgen im Wesentlichen die kontinentaleuropäischen Länder der Droit d\’Auteur-Tradition, während der angloamerikanische Raum weiterhin der Copyright-Tradition verhaftet ist.
Es gab jedoch Harmonisierungsprozesse und entsprechende Abkommen, die nach ihren jeweiligen Geburtsorten Bern und Stockholm benannt sind. Daher sind die praktischen Unterschiede trotz der sehr unterschiedlichen Basis nicht mehr groß. Mit einer Ausnahme: Im Gegensatz zum Copyright kennt die Droit-d\’Auteur-Tradition ein Persönlichkeitsrecht des Urhebers, das, wie andere Menschenrechte auch, nicht verwirkt werden kann. Unabhängig davon, was ein Vertrag festlegt: Die Persönlichkeitsrechte des Urhebers können nicht beschnitten werden. Ein Vertrag, der dies versucht, könnte vor Gericht für ungültig erklärt werden.
Übertragbar sind nur die so genannten Nutzungsrechte, und zwar einfache und exklusive. Der Inhaber der exklusiven kann wiederum unbegrenzt einfache Nutzungsrechte erteilen und seine Rechte vor Gericht verteidigen. Die exklusiven Nutzungsrechte verhalten sich daher praktisch wie das Copyright.
Lizenzierung freier Software
Über diese exklusiven Nutzungsrechte oder das Copyright kann ein Programmierer die Lizenz wählen, unter der seine Software vertrieben wird, natürlich auch eine freie Softwarelizenz[7]. Da der Inhaber der exklusiven Nutzungsrechte oder des Copyrights eine unbegrenzte Zahl von einfachen Nutzungsrechten (Lizenzen) erteilen kann, ist es ihm immer möglich, dieselbe Software unter mehreren Lizenzen herauszugeben. Ob diese Lizenzen frei oder proprietär sind, ist dabei juristisch zunächst unerheblich.
Liegen die exklusiven Nutzungsrechte bei mehreren Personen, da es beispielsweise mehrere Autoren gibt, die keine Bündelung ihrer Nutzungsrechte vorgenommen haben, dann müssen alle Autoren mit einer entsprechenden Lizenzierung einverstanden sein. Wichtig ist es zu verstehen, dass nur der Inhaber der exklusiven Nutzungsrechte die Lizenz auch vor Gericht verteidigen kann. Außerdem kann die Relizenzierung nahezu unmöglich werden, wenn eine große Anzahl von Autoren an einem Projekt beteiligt ist. Aus diesem Grund hat die FSF Europe die in Ausgabe 48 der Brave GNU World vorgestellte[7] Treuhänderische Lizenzvereinbarung (FLA)[8] veröffentlicht.
Fragen zur FLA
Als Reaktion auf die Veröffentlichung wurden ein paar Fragen gestellt, die hier kurz angesprochen werden sollen. Eine recht häufig auftauchende Frage war, ob die FLA die GPL ersetzen solle. Das ist natürlich nicht der Fall, denn die GPL ist eine Urheberrechtslizenz, die über die exklusiven Nutzungsrechte gewährt wird. Während die FLA sich mit der Übertragung exklusiver Nutzungsrechte beschäftigt, also auf einem anderen Niveau ansetzt.
Eine andere Frage bezog sich auf die Offenhaltung der Mehrfachlizenzierung durch den Autor, da die FLA eine unbegrenzte Zahl von einfachen Nutzungsrechten an diesen zurücküberträgt. Dabei stellte sich die Frage, ob es denn möglich sei, eventuell erteilte proprietäre Lizenzen vor Gericht einzuklagen, da der Autor ja nicht mehr Inhaber der exklusiven Nutzungsrechte ist.
Stellt man sich diesen Fall vor, so würde Autor A seine Rechte an die FSF Europe übertragen und eine einfache, proprietäre Lizenz an Firma B erteilen, mit der Vertragsbedingung, diese nicht weiterzugeben. Nun verkauft Firma C eine Software, in der die Software von Autor A offensichtlich proprietär eingesetzt wird. Logisch ergeben sich zwei Möglichkeiten: Die erste wäre, dass Firma C die durch die FSF Europe unter der GNU General Public License herausgegebene Software missbräuchlich verwendet hat. Dem würde die FSF Europe natürlich nachgehen.
Erst wenn Firma C versichert, nicht die GPL-Version, sondern die proprietäre Version von Firma B benutzt zu haben, müsste Autor A einschreiten. In diesem Fall hat Firma B nämlich den Vertrag mit Autor A verletzt, der das Recht, dagegen vorzugehen, nicht abgegeben hat. Er kann also gegen Firma B klagen und die Kette der Rechteübertragung bei Firma B durchtrennen.
Es kommt jedoch immer auf die fachliche Prüfung eines voll ausgebildeten Anwalts an, was ich nicht bin. Ich hoffe aber, dass es mir gelungen ist, den Nicht-Juristen die Zusammenhänge etwas besser verständlich zu machen, ohne die Juristen mit zu einfachen Darstellungen verärgert zu haben.
Damit genug für diese Ausgabe. Wie üblich hoffe ich auf zahlreiche Anregungen, Fragen und Kommentare sowie natürlich Meldungen über interessante Projekte und neue Entwicklungen, die an die übliche Adresse gesendet werden können[1]. (uwo/mwe)
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Infos |
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[1] Ideen, Anregungen, Kommentare an die Brave GNU World: [column@brave-gnu-world.org] [2] Homepage des GNU-Projekts: [http://www.gnu.org/] [3] Homepage von Georg\’s Brave GNU World: [http://brave-gnu-world.org] [4] “We run GNU” Initiative: [http://www.gnu.org/brave-gnu-world/rungnu/rungnu.de.html] [5] Freie Software, Treiber-Datenbank: [http://drivers.linux.free.fr/index.php] [6] LibQGL-Viewer-Homepage: [http://www-imagis.imag.fr/Membres/Gilles.Debunne/CODE/QGLViewer/] [7] Brave GNU World Ausgabe 48: [http://brave-gnu-world.org/issue-48.de.html] [8] Treuhänderische Lizenzvereinbarung (FLA): [http://fsfeurope.org/projects/fla/] |
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Dipl.-Phys. Georg C. F. Greve beschäftigt sich seit etlichen Jahren mit freier Software und kam früh zu GNU/Linux. Nach Mitarbeit im GNU-Projekt und seiner Aktivität als dessen europäischer Sprecher hat er die Free Software Foundation Europe initiiert, deren Präsident er ist. Mehr Informationen finden sich unter [http://www.gnuhh.org].
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