Linux hat sich als Betriebssystem für Embedded-Geräte längst etabliert – nicht zuletzt, weil die Hersteller von der Vorarbeit der Community profitieren und Entwicklungszeit sparen. Doch manche Firmen nehmen die GPL nicht allzu genau und erschweren den Zugang zu den Quellen.
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Inhalt |
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100 |
WLAN-DSL-Router mit Linux |
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104 |
OpenWRT als Ersatz-Firmware |
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108 |
Kern-Technik |
Bei kompakten Netzwerkgeräten ist Linux kaum mehr wegzudenken. Immer mehr Hersteller benutzen das freie Betriebssystem als Firmware, weil viele Funktionen und Dienste bereits fertig zum Download stehen – samt Quellen, veröffentlicht unter der GPL.
Doch wo Firmen Geld in die Weiterentwicklung von Linux oder Treiberprogrammierung stecken, werden die Prinzipien freier Software auf Grundlage der GPL offenbar unbequem. Schließlich will man der Konkurrenz nicht die Arbeit abnehmen. Die Folge: Einige Hersteller treten den Grundgedanken der GPL und nicht selten die ganze Lizenz mit Füßen, indem sie Verwaltungshürden errichten und immer öfter Geld für die Sourcen verlangen, die sie selbst kostenlos aus dem Internet heruntergeladen haben.
Bei den Embedded-Linux-Routern hat sich in dieser Hinsicht Sveasoft besonders hervorgetan. Die Weiterentwicklung der Linksys-WRT-Router-Firmware, natürlich auf Linux-Basis, gibt es kostenlos von[1]. Um jedoch die Quellen der Firmware herunterladen zu dürfen, ist eine kostenpflichtige Registrierung beim Hersteller Sveasoft[2] für 20 US-Dollar pro Jahr erforderlich.
Im Sveasoft-Forum wird unter[3] eine Stellungnahme von Peter Brown, GPL Compliance Manager der Free Software Foundation, zitiert, nach der die Verbreitungspolitik von Sveasoft in Ordnung sei. Offenbar hatte Sveasoft also Erfolg damit, eine Schutzgebühr auf die Quellen freier Software zu erheben. Das dürfte die meisten Entwickler höchst effektiv abschrecken.
Kritik an der relativ zögerlichen Durchsetzung der GPL musste sich die FSF schon auf dem 21. Chaos Communication Congress Ende letzten Jahres gefallen lassen. Deshalb gehen die Entwickler des Netfilter-Projekts[4] seit einiger Zeit selbst gegen Firmen vor, die ihren Pflichten, die sich aus der GPL ergeben, nicht nachkommen.
Die GPL ist durchsetzbar
So musste die Firma Sitecom im April letzten Jahres den WLAN-Router WL-122 vom Markt nehmen, nachdem die Netfilter-Entwickler zunächst eine einstweilige Anordnung wegen Verletzung der GPL erwirkt hatten. Das Landgericht München bestätigte später mit seinem Urteil vom 19. Mai den Unterlassungsanspruch (Aktenzeichen 21 O 6123/03), die GPL ist somit vor deutschen Gerichten durchsetzbar. Auch andere Hersteller waren erst nach juristischem Druck durch das Netfilter-Team dazu bereit, die GPL umzusetzen, darunter auch namhafte Firmen wie Linksys (nunmehr Cisco), Asus, Fujitsu-Siemens, Securepoint und Allnet.
Versuche, die GPL einzuschränken, gibt es jedoch nicht nur im Netzwerksegment: So prangte bei Redaktionsschluss auf der Eingangsseite von Mini VDR[5] (Abbildung 1) ein Verbot, die aus der Linux-Distribution Lin VDR sowie Suse Linux hervorgegangene Software ohne schriftliche Genehmigung in kommerziellen Geräten einzusetzen. Bei Verstößen drohte der Entwickler gleich mit Unterlassungsklagen bei einem Streitwert von 25000 Euro. Hoffentlich nehmen sich andere Hersteller kein Beispiel an dieser Homepage.
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Infos |
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[1] Sveasoft-Firmware zum (anmelde-)freien Download: [http://www.wrt54g.com/firmware/Sveasoft/] [2] Sveasoft: [http://www.sveasoft.com] [3] Freibrief für Sveasoft: [http://www.sveasoft.com/modules/phpBB2/viewtopic.php?t=2823] [4] Netfilter-Projekt: [http://www.netfilter.org] [5] Mini VDR mit beschränkter Nutzung: [http://www.minivdr.de/home/] |





