Die österreichische Datenschutzorganisation Noyb hat gegen LinkedIn Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingebracht.
Grund dafür ist, dass LinkedIn Besuche auf Profilseiten trackt. Wer sehen will, wer das eigene Profil besucht hat, muss aber bezahlen.die
Noyb hat die Beschwerde nach eigenem Bekunden im Namen eines LinkedIn-Nutzers eingereicht und fordert die vollständige Beantwortung des Auskunftsersuchens. Außerdem schlägt Noyb die Verhängung einer Geldbuße vor, um ähnliche Verstöße in Zukunft zu verhindern.
Hintergrund ist laut Noyb, dass LinkedIn das Microsoft-Tochterunternehmen Einblicke in die erhobenen Daten und weitere „Insights“ als Lockmittel für seine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft nutzt. Es sei auch unklar, ob dieses Tracking von Besuchern überhaupt legal sei, berichtet Noyb. Klar sei jedoch, dass wenn diese Daten im Rahmen einer Premiummitgliedschaft angezeigt werden, sie auch im Rahmen eines Auskunftsbegehrens nach Artikel 15 DSGVO zugänglich sein müssten. An dem Punkt blocke LinkedIn allerdings ab und verweise auf angebliche Datenschutzbedenken, die nur bei einer gratis Auskunft bestehen sollen, berichten die Datenschützer,.
LinkedIn versuche konstant, den eigenen Nutzern eine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft schmackhaft zu machen. Beworben werde diese vor allem mit der Funktion, eine Liste alle Profilbesuche der vergangenen 365 Tage zu erhalten. Dabei müssten nach Auffassung von Noyb derartige personenbezogene Daten nach EU-Recht eigentlich gratis zugänglich sein. Die hinter einer Premiummitgliedschaft verborgenen Daten müssten auch im Rahmen einer kostenlosen Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO zur Verfügung gestellt werden, so die Meinung der Datenschützer.
Martin Baumann, Datenschutzjurist bei Noyb: „Daten an die eigenen Nutzer:innen zu verkaufen, ist beliebt bei Unternehmen. Eigentlich hat man aber das Recht, die eigenen Daten gratis zu erhalten. Es ist absurd, dass Unternehmen das Thema Datenschutz gerade dann für sich entdecken, wenn sie Daten verkaufen wollen. Etwa, wenn LinkedIn keinerlei Probleme hat, gewisse Daten gegen Geld herauszugeben – aber plötzlich um die Privatsphäre anderer Personen besorgt ist, wenn man das kostenfreie Auskunftsrecht geltend macht.“
Entweder dürfen die Daten für niemanden zugänglich sein oder sie müssen – wenn für die besuchende Person klar ist, dass diese sichtbar sind – auch nach Artikel 15 DSGVO beauskunftet werden, schreibt Noyb.
„Der Schutz der Rechte und Freiheiten Dritter kann durchaus ein Grund sein, dass gemeinsame personenbezogene Daten nicht beauskunftet werden. Wenn ein Unternehmen aber nach einer entsprechenden Einwilligung gefragt hat und offensichtlich bereit dazu ist, dieselben Daten entgeltlich zur Verfügung zu stellen, hält dieses Argument nicht mehr“, kommentiert Martin Baumann.




