Der European Accessibility Act (EAA) ist im Juni in Kraft getreten. Der EEA stellt sicher, dass wichtige Produkte und Dienstleistungen – wie Telefone, Computer, Fernseher, Bank- und Zahlungsdienste, öffentliche Verkehrsmittel, E-Commerce-Plattformen und elektronische Kommunikation – für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
Rund 100 Millionen Menschen in der EU leben mit einer Behinderung, teilt die EU-Kommission mit. Der EAA hat sich zum Ziel gesetzt, die Hindernisse, mit denen sie täglich konfrontiert sind, abzubauen und ihnen eine uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Ausgewählte Produkte und Dienstleistungen, die in der EU verkauft werden, müssen nun gemeinsame Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Dazu gehören beispielsweise angemessene Schriftgrößen und Text-to-Speech-Funktionen in Selbstbedienungs-Zahlungsterminals, E-Readern und Smartphones.
Konkret bedeutet dies:
- Öffentliche Verkehrsmittel: Die Betreiber müssen über die Barrierefreiheit der Bahnhöfe und ihrer Dienstleistungen Bericht erstatten. Informationen zu Verkehrsdienstleistungen, wie Fahrpläne oder Ticketkauf, sowie Informationsbildschirme in Bahnhöfen müssen barrierefrei zugänglich sein.
- EU-Notrufnummer 112: Menschen mit Kommunikationsschwierigkeiten können in Echtzeit und von überall in der Europäischen Union per Sprache, Text oder Video auf Notdienste zugreifen.
- Geldautomaten: Menschen mit Sehbehinderungen können dank barrierefreier, multisensorischer Schnittstellen besser auf Bankdienstleistungen zugreifen. Spezifische Höhenanforderungen helfen Rollstuhlfahrern und Menschen mit kleiner Statur.
- IT-Ausrüstung: muss barrierefrei und mit assistiven Technologien kompatibel sein, damit Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt am Arbeitsleben teilnehmen können.
Das Gesetz schreibt auch obligatorische Schulungen zum Thema Behinderung und Barrierefreiheit für Dienstleister vor.




