BSI: Drohnen als neue Cyberbedrohung für Unternehmen

Mit dem Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie soll das deutsche IT-Sicherheitsrecht modernisiert und der angespannten Bedrohungslage im Cyberraum Rechnung getragen werden.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt eine wachsende Bedrohung durch den Einsatz von Drohnen fest. In einem aktuellen Arbeitspapier Overview of drone-based cyber threats and aspects of defence analysiert das BSI zentrale Bedrohungen, die von Drohnennutzlasten ausgehen können.

Laut BSI reichen die denkbaren Szenarien von Spionage und Überwachung durch optische oder Wärmebildkameras bis hin zu gezielten Hackerangriffen auf Funkkommunikation und IT-Systeme. Drohnen können außerdem als Träger für Sprengkörper, chemische oder biologische Substanzen missbraucht werden, um Anschläge auf cyberrelevante Einrichtungen zu verüben.

Basierend auf den Erkenntnissen des BSI umfassen angemessene Gegenmaßnahmen ein breites Spektrum an technischen, organisatorischen und rechtlichen Komponenten. Eine wichtige vorbeugende Maßnahme sei die Sensibilisierung und Schulung aller Mitarbeitenden. Dazu gehören Informationskampagnen, interne Meldewege für Drohnensichtungen und entsprechende Verhaltensregeln. Das Vermeiden der Kennzeichnung oder Veröffentlichung schützenswerter Gebäudeteile und Installationen reduziere Spionagerisiken. Das Arbeitspapier ist online verfügbar (PDF).

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