Urheber verklagen in Scharen KI-Konzerne wegen der Verletzung ihrer Rechte, aber die Beklagten haben keine Wahl: Sie glauben, beim Beschaffen von Daten nicht zimperlich sein zu können, denn daran hängt ihr Überleben. Doch es könnte sich ein Ausweg auftun.
Inzwischen kann man mit Fug und Recht von einer Klagewelle sprechen. Angefangen hat sie mit drei bildenden Künstlerinnen, die im Januar 2023 Stability AI, Midjourney und DeviantArt anzeigten. Sie warfen den KI-Firmen vor, ihre Kunstgeneratoren mit urheberrechtlich geschützten Bildern aus dem Internet trainiert zu haben, darunter mit Werken, an denen die Klägerinnen die Rechte halten, ohne dafür vorher die Zustimmung der Urheber eingeholt oder sie dafür entschädigt zu haben. Im September 2023 folgte eine Anzeige der amerikanischen Autorenvereinigung Authors Guild im Namen von weltbekannten Autoren wie John Grisham. In ihrer Klage gegen OpenAI hoben sie darauf ab, dass die Urheberrechtsverletzung der Beklagten “die Rolle und den Lebensunterhalt der Autoren als Ganzes bedroht”.
Im Dezember 2023 klagte die New York Times aufsehenerregend gegen OpenAI und Microsoft. Die Zeitung forderte Schadenersatz in Milliardenhöhe, ein gerichtliches Verbot der Nutzung ihrer Inhalte und die Vernichtung von Datensätzen, die NYT-Inhalte enthalten. Im Mai 2024 beschritten acht weitere US-Zeitungsverlage den Rechtsweg, darunter die Chicago Tribune und die Denver Post. Sie wehrten sich ebenfalls gegen massive Urheberrechtsverletzungen seitens OpenAI und Microsoft. Im Juni 2024 strengte das namhafte Center for Investigative Reporting (CIR) aus San Francisco eine Klage gegen die beiden Konzerne an.
Ebenfalls im Sommer 2024 erfasst die Welle die Musikindustrie. Der mächtige Verband der Plattenlabels, die RIAA (Recording Industry Association of America) verklagt die KI-Startups Suno und Udio. Beide bieten Software an, die es Nutzern ermöglicht, durch einfache Textvorgaben innerhalb von Sekunden Musikstücke zu generieren. Auch hier geht es um das Urheberrecht, die RIAA fordert einen Schadenersatz von bis zu 150 000 US-Dollar pro Verletzungsfall. Im August 2024 landete auch der Sprachmodellproduzent Anthropic vor Gericht: Drei Autoren werfen ihm vor, durch “den Diebstahl Hunderttausender urheberrechtlich geschützter Bücher ein Milliardengeschäft aufgebaut” zu haben.
Was sagen die angegriffenen KI-Firmen dazu? Sie berufen sich in den meisten Fällen auf die Fair-Use-Klausel des US-Urheberrechts, die unter bestimmten Umständen die Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials ohne Erlaubnis gestattet. Darüber hinaus versucht beispielsweise OpenAI, mit ausgewählten internationalen Großverlagen Nutzungsvereinbarungen auszuhandeln. In Deutschland betrifft das bisher nur Axel Springer. Dabei sind die KI-Konzerne im Zugzwang: Nur die erfolgreichsten werden überleben. Dafür brauchen sie immer bessere Modelle, und die erfordern immer mehr Daten. Ohne Weiteres legal nutzbare Daten in auch nur annähernd ausreichender Menge gibt es aber nicht.
Wie die Gerichtsverfahren ausgehen, ist derzeit offen. Aber selbst wenn die Kläger siegen würden: Was wäre gewonnen? KI, schon jetzt schwer belastet durch horrende Kosten für Rechenzentren und Energie, würde noch viel teurer werden. Nur ganz wenige Konzerne könnten sich noch das Training von Modellen leisten. Die Monopolisierung schritte voran, Open Source hätte da keine Chance, und am Ende müsste der Anwender dafür zahlen.
Soll man also der kostenlosen Nutzung jeglicher Inhalte tatenlos zusehen? Aber würde man damit nicht jenen recht geben, die sich erst einmal alles kostenlos aneignen, dessen sie habhaft werden können, wie jüngst Googles Ex-CEO Eric Schmidt vor Stanford-Studenten sinngemäß ausführte? Hat man damit keinen Erfolg, meint Schmidt, kräht eh kein Hahn danach. Hat man aber Erfolg, heuert man eben eine Truppe von Anwälten an, die das Chaos wieder bereinigen. Ein gerechter Ausweg aus dem Dilemma scheint das nicht zu sein.
Einen gangbaren Weg könnten dagegen Verwertungsgesellschaften bieten, die die Rechte vieler Autoren vertreten, unter denen sie ihre Einnahmen anteilig ausschütten. Und in der Tat vergibt auch die VG Wort, der Ansprechpartner deutscher Autoren, seit kurzem KI-Lizenzen für Unternehmen und Behörden. Der Pferdefuß: Die Lizenz gilt nur für betriebsinterne Anwendungen, KI-Systeme “für die Allgemeinheit” deckt sie explizit nicht ab.
Jens-Christoph Brendel
Stellv. Chefredakteur







