Wikileaks-Gründer Julian Assange ist nach Jahren der Isolation und Haft wieder auf freiem Fuß. Die Grundsatzfrage nach der Verantwortung von Wikileaks bleibt ungeklärt.
Mit der Nachricht haben nur wenige gerechnet. Wikileaks-Gründer Julian Assange konnte am 24. Juni 2024 nach fast 14 Jahren erstmals wieder Großbritannien verlassen. Sieben Jahre davon verbrachte er dort auf engem Raum in der ecuadorianischen Botschaft (Abbildung 1), weitere fünf Jahre in einer Gefängniszelle.

Abbildung 1: Julian Assange noch in der ecuadorianischen Botschaft. Quelle: David G. Silvers / Cancilleria del Ecuador, CC BY-SA 2.0
In dem jahrelangen Hickhack um eine Auslieferung an die USA und die strafrechtliche Verfolgung der Wikileaks-Enthüllungen haben sich die Beteiligten nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Die Grundsatzfrage, was Enthüllungsportale dürfen, bleibt weiter unbeantwortet. Das Schuldeingeständnis Assanges könnte sich als Fallstrick für andere Whistleblower erweisen.
Der nun getroffene Deal ist aus Sicht Assanges völlig verständlich: Er bekennt sich laut Gerichtsdokumenten [1] nach dem Spionagegesetz von 1917 schuldig, geheime militärische Dokumente der USA erlangt und verbreitet zu haben. Nach dem geplanten, kurzen Verfahren auf der Marianen-Inselgruppe kehrt er jedoch als freier Mann in seine Heimat Australien zurück. Eine mögliche Haftstrafe gilt aufgrund der Auslieferungshaft von über fünf Jahren als abgegolten.
Nur kurz zuvor erstritt Assange sich das Recht, Berufung gegen seine drohende Auslieferung an die USA einzulegen. Im Juni 2022 stimmte die britische Regierung einem entsprechenden Auslieferungsantrag zu. Nicht nur die Unsicherheit über den Ausgang dieses Verfahrens dürfte für den Handel den Ausschlag gegeben haben. Auch die Frage, wer die US-Präsidentschaftswahl im November 2024 gewinnt, könnte eine Rolle gespielt haben.
US-Wahlkampf ohne Assange
Die US-Regierung unter Joe Biden räumte das Problem Assange damit vom Tisch. Unter dessen Vorgänger Donald Trump hatten die Behörden die Vorwürfe gegen den Wikileaks-Gründer deutlich verschärft. Im Fall einer Auslieferung und einer Verurteilung in allen 18 Anklagepunkten drohte Assange eine Höchststrafe von bis zu 175 Jahren Haft.
Nach Einschätzung von Beobachtern [2] war Biden nicht an einem Assange-Prozess in den USA interessiert: Das wäre im Wahljahr bei Unterstützern der Demokraten wohl nicht gut angekommen. Nun können die US-Behörden zumindest behaupten, die Vorwürfe gegen Assange seien nicht unberechtigt gewesen und er habe diese teilweise eingeräumt.
Doch was bedeutet das für andere Whistleblower oder Enthüllungsportale, die künftig geheime Dokumente zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen wie solchen im Irak [3] veröffentlichen wollen?
Sieg oder Niederlage
Die Organisation Reporter ohne Grenzen sprach trotz des Schuldeingeständnisses von einem “historischen Sieg für die Pressefreiheit” und einem “Sieg für den investigativen Journalismus weltweit”. Geschäftsführerin Anja Osterhaus sagte: “Seine Freilassung ist ein Hoffnungszeichen für Reporter und Whistleblower aus aller Welt, die weiterhin diffamiert werden oder inhaftiert sind.”
Doch trifft das wirklich zu? Schließlich ist Assange wohl nur deshalb freigekommen, weil er bereits jahrelang in Auslieferungshaft saß. Zuvor musste er sich sieben Jahre in einem Botschaftsgebäude verstecken, in dem ihn Geheimdienste mit dubiosen Methoden ausspionierten.
Andy Müller-Maguhn, Mitglied des Chaos Computer Clubs, legte in Vorträgen auf mehreren CCC-Kongressen dar, wie der US-Geheimdienst CIA die Botschaft überwachte und Assanges Umfeld ausspionierte. Auch dass die Geheimdienste eine Flucht Assanges aus Großbritannien vereitelt hätten, thematisierte Müller-Maguhn [4].
Wenn schon die USA, die sich so viel auf ihr Recht auf freie Meinungsäußerung zugutehalten, derart mit Whistleblowern umgehen, dürften entsprechende Enthüllungen in anderen Ländern erst recht von den Behörden verfolgt werden.
Grundsatzfragen
Jameel Jaffer, Geschäftsführer des Knight First Amendment Institut [5] an der Columbia University in New York, sagte dem “Guardian” [6]: “Das wird einen langen Schatten auf die wichtigsten Sparten des Journalismus werfen, nicht nur in diesem Land, sondern überall auf der Welt.” Denn der Deal sehe vor, “dass Assange fünf Jahre Gefängnis für Aktivitäten verbüßt, die Journalisten jeden Tag ausüben”.
Auf Nachfrage ruderte auch Reporter ohne Grenzen zurück. “Auf lange Sicht trüben die Zugeständnisse des Deals die Sicherheit von investigativen Journalisten”, sagte Sprecherin Katharina Weiß. Damit werde “das gefährliche US-Spionagegesetz weiterhin über den Köpfen von Journalisten schweben, die über Ungereimtheiten der nationalen Sicherheit berichten, und das nicht nur in den USA”.
Hinter dem Verfahren stand die grundsätzliche Frage, ob es legitim ist, Assange überhaupt als Journalist und ein Enthüllungsportal wie Wikileaks als geschütztes Pressemedium zu bezeichnen. Die britische Richterin Vanessa Baraitser urteilte in einer Entscheidung vom Januar 2021: “Die freie Meinungsäußerung ist keine Trumpfkarte, selbst wenn Angelegenheiten offengelegt werden, die die Öffentlichkeit ernsthaft beunruhigen. Sie bietet […] kein uneingeschränktes Recht, über das Schicksal anderer auf Grundlage einer nur teilweise informierten Risikoeinschätzung zu entscheiden.”
Diese Einschätzung betraf die Veröffentlichung ungeschwärzter Botschaftsdepeschen. Darin waren Namen von Personen zu finden, die US-Diplomaten über die Situation in ihrem Heimatland informiert hatten. Das konnte die Betroffenen in ernsthafte Schwierigkeiten bringen. Dem Urteil vom Januar 2021 zufolge verwiesen die USA in dem Auslieferungsprozess darauf, dass die Vorwürfe gegen Assange auf Dokumente beschränkt waren, die nicht geschwärzte Namen von Quellen enthielten.
Einige Jahre zuvor, unter US-Präsident Barack Obama, hieß es, dass die USA auf eine Anklage Assanges verzichteten, weil sie sonst auch gegen zahlreiche Journalisten gerichtlich hätte vorgehen müssen, die der Öffentlichkeit ähnliche Informationen zugänglich gemacht hatten. Am Ende ließ sich dieser Vorbehalt ausräumen, indem Assange vorgeworfen wurde, seine Informantin Chelsea Manning zur Beschaffung der Dokumente angestiftet und ihr dabei geholfen zu haben.
Snowden mied Wikileaks
Der Whistleblower Edward Snowden entschied sich 2013 bewusst dafür, sein Material zu den Überwachungsmethoden der amerikanischen Geheimdienste nicht einer Plattform wie Wikileaks zu überlassen, sondern ausgewählten Medien, die die Unterlagen vor einer Veröffentlichung prüfen konnten. Zwar schützte das Snowden selbst nicht vor einer Verfolgung durch US-Behörden, wohl aber die veröffentlichenden Medien.
Der Deal zwischen Assange und der US-Justiz lässt die Frage ungeklärt, welche Rechte und Pflichten einem Portal wie Wikileaks zukommen und worin der Unterschied zwischen Wikileaks und klassischen Medien besteht. Es ist nachvollziehbar, dass Assange diesen Kampf nach jahrelanger Isolation nicht mehr ausfechten und lieber seine Kinder sehen wollte. Dennoch bleibt nach der überraschenden Wende ein ziemlich bitterer Nachgeschmack. (uba)
Infos
- Gerichtsdokumente: https://s3.documentcloud.org/documents/24776695/letter-re-united-states-v-julian-paul-assange.pdf
- Bericht “The Guardian”: https://www.theguardian.com/media/article/2024/jun/25/julian-assange-may-be-on-his-way-to-freedom-but-this-is-not-a-clear-victory-for-freedom-of-the-press
- Bericht “Süddeutsche Zeitung”: https://www.sueddeutsche.de/politik/wikileaks-irak-papiere-us-soldaten-schauten-bei-folter-systematisch-weg-1.1015276
- Andy Müller Maguhn zur Assange-Überwachung: https://www.golem.de/news/andy-mueller-maguhn-peinliche-details-zur-assange-ueberwachung-enthuellt-2112-162079.html
- Knight First Amendment Institute: https://knightcolumbia.org/
- Bericht “The Guardian”: https://www.theguardian.com/media/article/2024/jun/25/julian-assange-may-be-on-his-way-to-freedom-but-this-is-not-a-clear-victory-for-freedom-of-the-press






